Erweiterungsbau der Oberschule Lehnitz: Erdbauarbeiten - VE 01 Referenznummer der Bekanntmachung: OSLM.07.302.01.OV036.22
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 186-525506)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau der Oberschule Lehnitz: Erdbauarbeiten - VE 01
Allgemeines:
Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt einen Erweiterungsbau zum Bestandsgebäude der Oberschule Lehnitz zu errichten.
Es handelt sich um einen dreigeschossigen Erweiterungsbau an ein viergeschossiges Schulgebäude.
In allen Etagen werden jeweils zwei Übergänge zum Bestandsbau geschaffen. Hierdurch werden die vorhandenen Fluchttreppenräume und der Aufzug an den Neubau angeschlossen. Zusätzliche Treppenräume im Neubau sind nicht erforderlich.
Die Errichtung des Erweiterungsbaus erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Der Anbau wird in Massivbauweise mit Massivdach ausgeführt und ist nicht unterkellert.
Abmessungen des Erweiterungsbaus:
Grundfläche: ca. 50 x 16 m
Höhe: ca. 10m über Gelände
Die tragenden Bauteile bestehen aus Stahlbeton. Die Gründung erfolgt über eine Bodenplatte mit unbewehrten Frostschürzen.
Die Geschoss- und Dachdecken werden aus Stahlbeton ausgeführt. Die nicht-tragenden Innenwände werden als Trockenbauwände (GK) errichtet.
Das Dach wird als Flachdach, Stahlbetonkonstruktion, mit Gefälledämmung erstellt und erhält Oberlichter.
Leistung dieser Auschreibung: siehe Beschreibung der Beschaffung/ Bekanntmachungstext
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja