Neubau Grace-Hopper-Gesamtschule mit Sporthalle in Teltow, Erstausstattung Möbel Referenznummer der Bekanntmachung: 77-2022-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grace-Hopper-Gesamtschule mit Sporthalle in Teltow, Erstausstattung Möbel
Erstausstattung der Grace-Hopper-Gesamtschule
- Unterrichtsräume
- Verwaltungsbereich
- Aula und Mensa
Neubau Grace-Hopper-Gesamtschule mit Sporthalle in Teltow - Ausstattung Unterricht
Grace-Hopper-Gesamtschule Mahlower Str. 146 14513 Teltow
Erstausstattung der Unterrichtsräume
- Stühle
- Tische
- Schränke
- Polstermöbel
- Bühne
- Kleinteile
Neubau Grace-Hopper-Gesamtschule mit Sporthalle in Teltow - Ausstattung Mensa und Aula
Grace-Hopper-Gesamtschule Mahlower Str. 146 14513 Teltow
Erstausstattung Mensa und Aula
- Stühle Aula
- Stühle Mensa
- Tische Aula
- Tische Mensa
- Tische Bibliothek
- Regale Bibliothek
- Polstermöbel Selbstlernzentrum
- Polstermöbel Bibliothek
- Stellwände Zentrale Halle
- Tafeln
Neubau Grace-Hopper-Gesamtschule mit Sporthalle in Teltow - Ausstattung Verwaltung
Grace-Hopper-Gesamtschule Mahlower Str. 146 14513 Teltow
Erstausstattung Verwaltung
- Stühle
- Tische
- Schränke
- Polstermöbel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1 EU)
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (im Angebotsschreiben 3.3 EU eingearbeitet)
- Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (im Angebotsschreiben 3.3 EU eingearbeitet)
- Referenzliste (mindestens 3 Referenzen) vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
- Produkt- und Datenblätter/Zertifikate zu den angebotenen Produkten
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (im Angebotsschreiben 3.3 EU eingearbeitet)
- Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (im Angebotsschreiben 3.3 EU eingearbeitet)
- Referenzliste (mindestens 3 Referenzen) vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
- Produkt- und Datenblätter/Zertifikate zu den angebotenen Produkten
Mindestentgeltanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
- ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022-576
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BR14F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.