Lieferung von Elektroenergie Referenznummer der Bekanntmachung: TE 03/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ctk.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ctk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ctk.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ctk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Elektroenergie
TE 03/22: Lieferung von Elektroenergie
14GWh pro Jahr
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH Thiemstraße 111 03048 Cottbus
TE 03/22: Lieferung von Elektroenergie
Die Ausschreibung der Stromlieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Zählpunkte erfolgt für folgende/n Zeitraum/räume:
I. 01.01.2023, 00:00 Uhr bis 31.12.2023, 24:00 Uhr
optional: II. 01.01.2024, 00:00 Uhr bis 31.12.2024, 24:00 Uhr
optional: III. 01.01.2025, 00:00 Uhr bis 31.12.2025, 24:00 Uhr
Der Auftraggeber wird in jedem Fall den Zeitraum I. beauftragen.
Die Entscheidung zur Beauftragung der optionalen Zeiträume behält sich der Auftraggeber nach eigenem Ermessen vor.
Die Optionen des Auftraggebers gelten als geltend gemacht, wenn der Auftragnehmer nicht 6 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit eine anderslautende schriftliche Mitteilung erhält.
1.
Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten!
2.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) - ein Versand findet nicht statt. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender "[gelöscht]" im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
3.
Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc, odt. bzw. pdf) verwendet werden. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss! Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem cosinex-Support in Verbindung setzen. Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit dem Auftraggeber herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
4.
Die Frist für Bewerberanfragen endet am 24.10.2022. Anfragen nach Ablauf des 24.10.2022 können voraussichtlich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Transparenz der Bewerber nicht mehr beantwortet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über diese Vergabeplattform
NICHT ÖFFENTLICH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CR115
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der unten genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.