Heinrich-Mann-Allee WA1+2 Wohnen - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI (2021) für den Neubau von Mietwohnungen, Heinrich-Mann-Allee Baufeld WA 1+2, 14473 Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: NB.102302_TGA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ProPotsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heinrich-Mann-Allee WA1+2 Wohnen - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI (2021) für den Neubau von Mietwohnungen, Heinrich-Mann-Allee Baufeld WA 1+2, 14473 Potsdam
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach §§ 53 - 56 HOAI (2021)
Los 1 - Anlagengruppen 1,2 und 3 sowie Los 2 - Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 gemäß § 53 HOAI
Anlagengruppen 1, 2 und 3 gemäß § 53 HOAI
Heinrich-Mann-Allee 14473 Potsdam
Es ist die Vergabe von Los 1 - Planung für die Anlagengruppen 1, 2 und 3 gemäß §53 HOAI und Los 2 - Planung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 gemäß §53 HOAI beabsichtigt.
Der Teilnahmeantrag kann entweder für ein oder beide Lose abgegeben werden.
1) Allgemein
Die ProPotsdam beabsichtigt, südöstlich des Stadtzentrums an der Heinrich-Mann-Allee in der Teltower Vorstadt auf dem ehemals als Straßenbahndepot der Verkehrsbetriebe Potsdam genutzten Gelände den neuen innerstädtischen Wohnstandort "Heinrich-Mann-Allee/ Kolonie Daheim" mit insgesamt rd. 800 Wohnungen zu errichten. Auf dem ersten der vier Baufelder für den Wohnungsbau werden aktuell 341 Wohnungen entsprechend des B-Plans 104 errichtet, deren Fertigstellung 2023 erfolgt.
Vor diesem Hintergrund sollen ca. 305 Wohnungen mit einer Wohnfläche von min. 16.100 m2 als geförderter Wohnungsbau entsprechend des unter 1.3 folgenden Wohnungsschlüssels errichtet werden, ergänzt durch erdgeschossiges Gewerbe auf einer Fläche von ca. 1.000 m2 im Bereich eines zukünftigen Quartiersplatzes.
Der Baubeginn ist für 2025 vorgesehen, die Vermietung erfolgt ab 2028.
Die Gebäudekonzeption ist mindestens auf den energetischen Standard des KfW-Effizienzhauses BEG 40 der KfW-Förderbank auszurichten. Neubauten sind mit mind. 65% erneuerbarer Energien zu errichten. Da die Neubau-Förderung des Bundes wie im Koalitionsvertrag vereinbart, neu ausgerichtet werden soll, sind jedoch Änderungen in den Förderrichtlinien zu erwarten und diese in der Planung zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund und stadtökologischer Klimaverbesserung sind Gründächer auf der Wohnbebauung vorzusehen in Verbindung mit PV-/ Solarthermieanlagen, die gemeinsam mit einer geplanten oberflächennahen Geothermieanlage mit Erdwärmesonden im Hofbereich einen Teil des Jahresprimärenergiebedarfes decken wird.
Der städtische Energieversorger EWP plant eine Tiefengeothermieanlage am Standort Heinrich-Mann-Allee. Über eine Energiezentrale wird die gewonnene Wärmeenergie dem Fern-wärmekreislauf der Gebietsversorgung zugeführt. In Abhängigkeit des Ertrages kann daraus bilanziell ergänzend ein Teil der Nutzung regenerativer Energie nachgewiesen werden. Aktuell wird die Probebohrung für die Abschätzung der Erträge baulich vorbereitet und in 2022 begonnen.
Das Temperaturniveau der Wärmeversorgung des Gebäudes ist für eine Vorlauftemperatur von 58GradC+5GradC und einen Rücklauf < 30GradC zu konzipieren.
2) Zielstellung
Das Neubauvorhaben soll dem Grundsatz folgen, dass
- die Umwelt und natürliche Ressourcen geschont werden,
- ein Höchstmaß an Umweltverträglichkeit erzielt wird,
- dauerhaft gesunde Lebensbedingungen realisiert bzw. gesichert werden,
- energieeffiziente Gebäude entstehen,
- auf und am Gebäude erneuerbare Energien erzeugt werden.
Die Gebäudekonzeption ist mindestens auf den energetischen Standard BEG 40 der KfW-Förderbank auszurichten.
Im Planungsprozess ist die Einbindung der vorgesehenen Energiequellen in die gesamte Anlagentechnik, insbesondere der Regelungstechnik, unter Berücksichtigung aller erforderlichen Schnittstellen im TGA-Planungsteam sicherzustellen.
3) Termine
Beginn der Planung: Februar 2023
Abgabe der Vorplanung: Mai 2023
Abgabe Entwurfsplanung: September 2023
Einreichung Bauantrag: November 2023
Abschluss Ausführungsplanung: Juli 2024
Abgabe Leistungsverzeichnis: September 2024
Baubeginn: November 2024
Fertigstellung nach §83 BbgBO: Mai 2027
Übergabetermin: Juli 2027
Übergabe Massendatenpflege: 3 Monate nach Fertigstellung
Es werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die die Mindesteignungsanforderungen erfüllen. Sofern mehr als 4 Bewerbungen vorliegen, die die Mindestanforderungen der Bekanntmachung erfüllen, werden die Bewerbungen nach den folgenden Kriterien bewertet.
Los 1:
- Vergleichbarkeit der Referenzen hinsichtlich der bearbeiteten Leistungsphasen/Anlagengruppen gem. HOAI (max. 30 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Referenzen hinsichtlich der Art der Nutzung (max. 5 Punkte)
- Referenzen für den Nachweis des Einsatzes regenerativer Energien zur Deckung zusätzlicher Bedarfe (max. 5 Punkte)
- Soweit vorhanden: Eine/mehrere fertiggestellte Referenz/en zum Nachweis einer multi-valenten Energieerzeugung aus mindestens drei verschiedenen Energiequellen (max. 2 Punkte)
Insgesamt können max. 42 Punkte erreicht werden. Die Bewertungsmatrix ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die vier Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden berücksichtigt, die übrigen Bewerbungen bleiben unberücksichtigt. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern aufgrund von Punktgleichstand auf dem letzten Platz, entscheidet das Los darüber, welcher von den punktgleichen Bewerbern im weiteren Verfahren berücksichtigt wird.
Los 2:
- Vergleichbarkeit der Referenzen hinsichtlich der bearbeiteten Leistungsphasen/Anlagengruppen gem. HOAI (max. 30 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Referenzen hinsichtlich der Art der Nutzung (max. 5 Punkte)
- Referenzen für den Nachweis des Einsatzes regenerativer Energien zur Deckung zusätzlicher Bedarfe (max. 5 Punkte)
- Soweit vorhanden: Eine/mehrere fertiggestellte Referenz/en zum Nachweis der Gebäude-automations-Effizienzklasse C nach DIN EN 15232-1/2017 (max. 2 Punkte)
- Soweit vorhanden: Eine/mehrere fertiggestellte Referenz/en zum Nachweis einer multi-valenten Energieerzeugung aus mindestens drei verschiedenen Energiequellen (max. 2 Punkte)
Insgesamt können max. 44 Punkte erreicht werden. Die Bewertungsmatrix ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die vier Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden berücksichtigt, die übrigen Bewerbungen bleiben unberücksichtigt. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern aufgrund von Punktgleichstand auf dem letzten Platz, entscheidet das Los darüber, welcher von den punktgleichen Bewerbern im weiteren Verfahren berücksichtigt wird.
1) Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (Lph) 1-9 (Lph 4 nur für die Anlagengruppe 3); 1. Stufe Lph 1-3 (und 4 für die AG 3); ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung; 2. Stufe Lph 5 bis 7; 3. Stufe Lph 8 und 9
2) Erweiterung des Planungsumfangs auf das angrenzende Mischgebiet MI:
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Planungsumfang auf das angrenzende Mischgebiet MI zu erweitern, sofern die Entscheidung getroffen wird, dass der Verwaltungsstandort für die Landeshauptstadt Potsdam nicht in der Heinrich-Mann-Allee errichtet werden soll. Die Planungsaufgabe erstreckt sich dann auf das WA1, das WA2 und das MI mit der in der Aufgabenstellung (inkl. Option) im Punkt 1.2 beschriebenen Nutzung. Entsprechend dem B-Plan Nr. 104 ist eine straßenbegleitende vier- und fünfgeschossige Bebauung in geschlossener und offener Bauweise festgesetzt.
Damit verbunden ist die Planung von weiteren ca. 90 Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 5.200 m2 sowie Gewerbe mit einer Fläche von ca. 5.000 m2 auf der verbleibenden Fläche der Baufelder WA1 und WA2 sowie auf dem Mischgebiet MI.
Somit sollen insgesamt ca. 395 Wohnungen mit einer Wohnfläche von mind. 21.300 m2 als geförderter Wohnungsbau entstehen, ergänzt durch erdgeschossiges Gewerbe auf einer Fläche von ca. 1.000 m2 im Bereich eines zukünftigen Quartiersplatzes und von ca. 5.000 m2 im EG und Teilen des 1.OG des Mischgebietes MI.
Auf einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 16.430 m2 der Baufelder WA1, WA2 und MI (WA1 8.700m2 / WA2 4.420 m2 / MI 3.310 m2) soll Geschoßwohnungsbau entstehen. Nicht störende Gewerbeflächen gem. B-Plan sind erdgeschossig im WA2 am Quartiersplatz und im viergeschossigen Teil des MI an der Planstrasse 2 (Hannah-Arendt-Straße) vorgesehen. Im fünfgeschossigen Teil ist Gewerbefläche im Erd- und 1. Obergeschoss zu planen.
Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 gemäß § 53 HOAI
Heinrich-Mann-Allee 14473 Potsdam
Es ist die Vergabe von Los 1 - Planung für die Anlagengruppen 1, 2 und 3 gemäß §53 HOAI und Los 2 - Planung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 gemäß §53 HOAI beabsichtigt.
Der Teilnahmeantrag kann entweder für ein oder beide Lose abgegeben werden.
1) Allgemein
Die ProPotsdam beabsichtigt, südöstlich des Stadtzentrums an der Heinrich-Mann-Allee in der Teltower Vorstadt auf dem ehemals als Straßenbahndepot der Verkehrsbetriebe Potsdam genutzten Gelände den neuen innerstädtischen Wohnstandort "Heinrich-Mann-Allee/ Kolonie Daheim" mit insgesamt rd. 800 Wohnungen zu errichten. Auf dem ersten der vier Baufelder für den Wohnungsbau werden aktuell 341 Wohnungen entsprechend des B-Plans 104 errichtet, deren Fertigstellung 2023 erfolgt.
Vor diesem Hintergrund sollen ca. 305 Wohnungen mit einer Wohnfläche von min. 16.100 m2 als geförderter Wohnungsbau entsprechend des unter 1.3 folgenden Wohnungsschlüssels errichtet werden, ergänzt durch erdgeschossiges Gewerbe auf einer Fläche von ca. 1.000 m2 im Bereich eines zukünftigen Quartiersplatzes.
Der Baubeginn ist für 2025 vorgesehen, die Vermietung erfolgt ab 2028.
Die Gebäudekonzeption ist mindestens auf den energetischen Standard des KfW-Effizienzhauses BEG 40 der KfW-Förderbank auszurichten. Neubauten sind mit mind. 65% erneuerbarer Energien zu errichten. Da die Neubau-Förderung des Bundes wie im Koalitionsvertrag vereinbart, neu ausgerichtet werden soll, sind jedoch Änderungen in den Förderrichtlinien zu erwarten und diese in der Planung zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund und stadtökologischer Klimaverbesserung sind Gründächer auf der Wohnbebauung vorzusehen in Verbindung mit PV-/ Solarthermieanlagen, die gemeinsam mit einer geplanten oberflächennahen Geothermieanlage mit Erdwärmesonden im Hofbereich einen Teil des Jahresprimärenergiebedarfes decken wird.
Der städtische Energieversorger EWP plant eine Tiefengeothermieanlage am Standort Heinrich-Mann-Allee. Über eine Energiezentrale wird die gewonnene Wärmeenergie dem Fern-wärmekreislauf der Gebietsversorgung zugeführt. In Abhängigkeit des Ertrages kann daraus bilanziell ergänzend ein Teil der Nutzung regenerativer Energie nachgewiesen werden. Aktuell wird die Probebohrung für die Abschätzung der Erträge baulich vorbereitet und in 2022 begonnen.
Das Temperaturniveau der Wärmeversorgung des Gebäudes ist für eine Vorlauftemperatur von 58GradC+5GradC und einen Rücklauf < 30GradC zu konzipieren.
2) Zielstellung
Das Neubauvorhaben soll dem Grundsatz folgen, dass
- die Umwelt und natürliche Ressourcen geschont werden,
- ein Höchstmaß an Umweltverträglichkeit erzielt wird,
- dauerhaft gesunde Lebensbedingungen realisiert bzw. gesichert werden,
- energieeffiziente Gebäude entstehen,
- auf und am Gebäude erneuerbare Energien erzeugt werden.
Die Gebäudekonzeption ist mindestens auf den energetischen Standard BEG 40 der KfW-Förderbank auszurichten.
Im Planungsprozess ist die Einbindung der vorgesehenen Energiequellen in die gesamte Anlagentechnik, insbesondere der Regelungstechnik, unter Berücksichtigung aller erforderlichen Schnittstellen im TGA-Planungsteam sicherzustellen.
3) Termine
Beginn der Planung: Februar 2023
Abgabe der Vorplanung: Mai 2023
Abgabe Entwurfsplanung: September 2023
Einreichung Bauantrag: November 2023
Abschluss Ausführungsplanung: Juli 2024
Abgabe Leistungsverzeichnis: September 2024
Baubeginn: November 2024
Fertigstellung nach §83 BbgBO: Mai 2027
Übergabetermin: Juli 2027
Übergabe Massendatenpflege: 3 Monate nach Fertigstellung
Es werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die die Mindesteignungsanforderungen erfüllen. Sofern mehr als 4 Bewerbungen vorliegen, die die Mindestanforderungen der Bekanntmachung erfüllen, werden die Bewerbungen nach den folgenden Kriterien bewertet.
Los 1:
- Vergleichbarkeit der Referenzen hinsichtlich der bearbeiteten Leistungsphasen/Anlagengruppen gem. HOAI (max. 30 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Referenzen hinsichtlich der Art der Nutzung (max. 5 Punkte)
- Referenzen für den Nachweis des Einsatzes regenerativer Energien zur Deckung zusätzlicher Bedarfe (max. 5 Punkte)
- Soweit vorhanden: Eine/mehrere fertiggestellte Referenz/en zum Nachweis einer multi-valenten Energieerzeugung aus mindestens drei verschiedenen Energiequellen (max. 2 Punkte)
Insgesamt können max. 42 Punkte erreicht werden. Die Bewertungsmatrix ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die vier Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden berücksichtigt, die übrigen Bewerbungen bleiben unberücksichtigt. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern aufgrund von Punktgleichstand auf dem letzten Platz, entscheidet das Los darüber, welcher von den punktgleichen Bewerbern im weiteren Verfahren berücksichtigt wird.
Los 2:
- Vergleichbarkeit der Referenzen hinsichtlich der bearbeiteten Leistungsphasen/Anlagengruppen gem. HOAI (max. 30 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Referenzen hinsichtlich der Art der Nutzung (max. 5 Punkte)
- Referenzen für den Nachweis des Einsatzes regenerativer Energien zur Deckung zusätzlicher Bedarfe (max. 5 Punkte)
- Soweit vorhanden: Eine/mehrere fertiggestellte Referenz/en zum Nachweis der Gebäude-automations-Effizienzklasse C nach DIN EN 15232-1/2017 (max. 2 Punkte)
- Soweit vorhanden: Eine/mehrere fertiggestellte Referenz/en zum Nachweis einer multi-valenten Energieerzeugung aus mindestens drei verschiedenen Energiequellen (max. 2 Punkte)
Insgesamt können max. 44 Punkte erreicht werden. Die Bewertungsmatrix ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die vier Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden berücksichtigt, die übrigen Bewerbungen bleiben unberücksichtigt. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern aufgrund von Punktgleichstand auf dem letzten Platz, entscheidet das Los darüber, welcher von den punktgleichen Bewerbern im weiteren Verfahren berücksichtigt wird.
1) Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (Lph) 1-9 (Lph 4 nur für die Anlagengruppe 3); 1. Stufe Lph 1-3 (und 4 für die AG 3); ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung; 2. Stufe Lph 5 bis 7; 3. Stufe Lph 8 und 9
2) Erweiterung des Planungsumfangs auf das angrenzende Mischgebiet MI:
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Planungsumfang auf das angrenzende Mischgebiet MI zu erweitern, sofern die Entscheidung getroffen wird, dass der Verwaltungsstandort für die Landeshauptstadt Potsdam nicht in der Heinrich-Mann-Allee errichtet werden soll. Die Planungsaufgabe erstreckt sich dann auf das WA1, das WA2 und das MI mit der in der Aufgabenstellung (inkl. Option) im Punkt 1.2 beschriebenen Nutzung. Entsprechend dem B-Plan Nr. 104 ist eine straßenbegleitende vier- und fünfgeschossige Bebauung in geschlossener und offener Bauweise festgesetzt.
Damit verbunden ist die Planung von weiteren ca. 90 Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 5.200 m2 sowie Gewerbe mit einer Fläche von ca. 5.000 m2 auf der verbleibenden Fläche der Baufelder WA1 und WA2 sowie auf dem Mischgebiet MI.
Somit sollen insgesamt ca. 395 Wohnungen mit einer Wohnfläche von mind. 21.300 m2 als geförderter Wohnungsbau entstehen, ergänzt durch erdgeschossiges Gewerbe auf einer Fläche von ca. 1.000 m2 im Bereich eines zukünftigen Quartiersplatzes und von ca. 5.000 m2 im EG und Teilen des 1.OG des Mischgebietes MI.
Auf einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 16.430 m2 der Baufelder WA1, WA2 und MI (WA1 8.700m2 / WA2 4.420 m2 / MI 3.310 m2) soll Geschoßwohnungsbau entstehen. Nicht störende Gewerbeflächen gem. B-Plan sind erdgeschossig im WA2 am Quartiersplatz und im viergeschossigen Teil des MI an der Planstrasse 2 (Hannah-Arendt-Straße) vorgesehen. Im fünfgeschossigen Teil ist Gewerbefläche im Erd- und 1. Obergeschoss zu planen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Erklärungen sollen mit dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Bewerbungsformblatt - Anlage A1 abgegeben werden:
1. Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zu Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte,
2. Erklärung gemäß §§ 123 und 124 GWB, Ausschlussgründe,
3. Erklärung gemäß § 6 (3, 4) VgV, Interessenkollision,
4. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur für den Verfasser der Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung,
5. Eigenerklärung des Bewerbers zur Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister seines Sitzes
(a) Hinweis Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen 1, 2, 3 und 5 von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die Erklärung zu 4 ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen, soweit sie sie betrifft. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft sowie zur gesamtschuldnerischen Haftung unterschrieben einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe/Nachunternehmer:
Im Fall der Eignungsleihe/Nachbeauftragung ist das Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer einzureichen. Die Erklärungen 1, 2, 3 und 5 sind für jedes Dritt-/Nachunternehmen zu erbringen. Die Erklärung zu 4 ist von jedem Dritt-/Nachunternehmen einzureichen, soweit sie sie betrifft. Zusätzlich ist für jedes Dritt-/Nachunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nimmt, die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt- / Nachunternehmers gegenüber dem Bewerber (im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag, im Fall des Nachunternehmereinsatzes spätestens vor Zuschlagserteilung) einzureichen.
Die nachfolgenden Erklärungen sollen mit dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Bewerbungsformblatt - Anlage A1 abgegeben werden:
1. Nachweis über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren,
2. Umsatzes für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
(a) Hinweis Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die Nachweise in Summe aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft sowie zur gesamtschuldnerischen Haftung unterschrieben einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe/Nachunternehmer:
Im Fall der Eignungsleihe/Nachbeauftragung ist das Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer einzureichen. Die zuvor genannten Erklärungen sind für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe/nachbeauftragten Leistungen betroffen ist. Zusätzlich ist für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nimmt, die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt- / Nachunternehmers gegenüber dem Bewerber (im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag, im Fall des Nachunternehmereinsatzes spätestens vor Zuschlagserteilung) einzureichen.
Für die Kriterien werden für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft folgende Mindeststandards vorgegeben:
- zu 1.: mittlerer Gesamtjahresumsatz von insgesamt mindestens EUR 400.000 ohne
Umsatzsteuer
- zu 2.: mittlerer Jahresumsatz von insgesamt mindestens EUR 400.000 ohne Umsatzsteuer
LOS 1 - Anlagengruppen 1, 2 und 3
Die nachfolgenden Erklärungen sollen mit dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Bewerbungsformblatt Referenzen - Anlage A2 abgegeben werden:
1. Vergleichbare und fertiggestellte Referenzprojekte aus den letzten zehn Jahren
2. Soweit vorhanden: Eine/mehrere fertiggestellte Referenz/en zum Nachweis einer multivalenten Energieerzeugung aus mindestens drei verschiedenen Energiequellen (Die Referenz kann identisch mit einer der unter 1. genannten Referenzen sein.)
Die nachfolgenden Erklärungen sollen mit dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Bewerbungsformblatt - Anlage A1 abgegeben werden:
3. Anzahl der Mitarbeiter insgesamt und der angestellten Ingenieure
4. Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
(a) Hinweis Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft sowie zur gesamtschuldnerischen Haftung unterschrieben einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe/Nachunternehmer:
Im Fall der Eignungsleihe/Nachbeauftragung ist das Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer einzureichen. Die zuvor genannten Erklärungen sind für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe/nachbeauftragten Leistungen betroffen ist. Zusätzlich ist für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nimmt, die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt- / Nachunternehmers gegenüber dem Bewerber (im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag, im Fall des Nachunternehmereinsatzes spätestens vor Zuschlagserteilung) einzureichen.
Das einzelne Referenzprojekt muss bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe nicht zwingend den gesamten Leistungsumfang abdecken; bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe werden auch Referenzen gewertet, die die jeweils vom Bieter / Dritten erbrachten Leistungen darstellen. Im Ergebnis muss aber - wenn auch auf mehrere Referenzen verteilt - der oben geforderte Leistungsumfang vollständig nachgewiesen werden.
Einzureichende Unterlagen:
Es ist eine kurze Beschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellung, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z.B. Fotos, Pläne, Skizzen, Grundrisse), einzureichen. Werden die Unterlagen nicht eingereicht, werden die Referenzen nicht gewertet.
Zu 2.) Der Nachweis einer multivalenten Energieerzeugung aus mindestens drei verschiedenen Energiequellen kann mit Hilfe eines Systemschaltbildes erfolgen.
LOS 2 - Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8
Die nachfolgenden Erklärungen sollen mit dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Bewerbungsformblatt Referenzen - Anlage A3 abgegeben werden:
1. Vergleichbare und fertiggestellte Referenzprojekte aus den letzten zehn Jahren
2. Soweit vorhanden: Eine/mehrere fertiggestellte Referenz/en zum Nachweis der Gebäudeautomations-Effizienzklasse C nach DIN EN 15232-1/2017 (Die Referenz kann identisch mit einer der unter 1. genannten Referenzen sein.)
3. Soweit vorhanden: Eine/mehrere fertiggestellte Referenz/en zum Nachweis einer multivalenten Energieerzeugung aus mindestens drei verschiedenen Energiequellen (Die Referenz kann identisch mit einer der unter 1. genannten Referenzen sein.)
Die nachfolgenden Erklärungen sollen mit dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Bewerbungsformblatt - Anlage A1 abgegeben werden:
4. Anzahl der Mitarbeiter insgesamt und der angestellten Ingenieure
5. Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
(a) Hinweis Bewerbergemeinschaften:
m Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft sowie zur gesamtschuldnerischen Haftung unterschrieben einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe/Nachunternehmer:
Im Fall der Eignungsleihe/Nachbeauftragung ist das Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer einzureichen. Die zuvor genannten Erklärungen sind für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe/nachbeauftragten Leistungen betroffen ist. Zusätzlich ist für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nimmt, die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt- / Nachunternehmers gegenüber dem Bewerber (im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag, im Fall des Nachunternehmereinsatzes spätestens vor Zuschlagserteilung) einzureichen.
Das einzelne Referenzprojekt muss bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe nicht zwingend den gesamten Leistungsumfang abdecken; bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe werden auch Referenzen gewertet, die die jeweils vom Bieter / Dritten erbrachten Leistungen darstellen. Im Ergebnis muss aber - wenn auch auf mehrere Referenzen verteilt - der oben geforderte Leistungsumfang vollständig nachgewiesen werden.
Einzureichende Unterlagen:
Es ist eine kurze Beschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellung, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z.B. Fotos, Pläne, Skizzen, Grundrisse), einzureichen. Werden die Unterlagen nicht eingereicht, werden die Referenzen nicht gewertet.
Zu 3.) Der Nachweis einer multivalenten Energieerzeugung aus mindestens drei verschiedenen Energiequellen kann mit Hilfe eines Systemschaltbildes erfolgen.
LOS 1 - Anlagengruppen 1, 2 und 3
Für die Kriterien werden für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft folgende Mindeststandards vorgegeben:
zu 1.)
- drei vergleichbare und fertiggestellte Referenzprojekte
- Ein Referenzprojekt gilt als fertiggestellt, wenn die Lph 8 ab 2012 abgeschlossen ist.
- als vergleichbar gelten Referenzprojekte im Bereich Neubau mit überwiegender Wohnnutzung (mind. 75 % der BGF), (z.B. Mietwohnungsbau, Geschoss-wohnungsbau, Quartiersbauten, Wohnheime) sowie Bauten der sozialen Infrastruktur oder Mischnutzungen mit vorgenannten Nutzungsschwerpunkten
- als nicht vergleichbar gelten Referenzen als reine Büro- und Verwaltungsbauten, Gewerbebauten oder industrielle Bauten, Forschungseinrichtungen/Labore, reine Sport- oder Mehrzweckhallen, Referenzprojekte im Hotel-, Alten- und Pflegebereich.
- davon muss bei mind. zwei Referenzen die BGF mind. je 6.000 m2 betragen, für die übrige Referenz muss mind. eine BGF von 3.000 m2 nachgewiesen werden
- davon müssen für mind. zwei Referenzen die Lph 2-8 (ohne Lph 4) und für die andere Referenz mind. die Lph 2-3 nachgewiesen werden. Die Referenzen müssen jeweils mindestens die Anlagengruppen 1-3 abdecken.
- davon muss bei mind. einer Referenz die Planung und Umsetzung von Geothermie erfolgt sein
- davon muss bei mind. einer Referenz der KfW 55-Standard gemäß der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung geltenden EnEV bzw. GEG nachgewiesen werden
zu 2.) ein Referenzprojekt gilt als fertiggestellt, wenn die Lph 8 ab 2012 abgeschlossen ist
Zu den Referenzprojekten müssen jeweils folgende Angaben vollständig vorliegen:
- Kurzbezeichnung der Referenz,
- Ort des Bauvorhabens,
- Auftraggeber,
- Art und Umfang des Bauvorhabens (Gebäudetyp/Nutzung, Nutzfläche, BGF),
- Herstellungskosten KG 400 gem. DIN 276, netto aufgegliedert nach Anlagengruppen,
- erbrachte Leistungen des AN (Leistungsphasen und Anlagengruppen),
- Fertigstellungsdatum (Lph 8),
- Leistungszeitraum (Leistungsbeginn und -ende)
- Einsatz regenerativer Energien
- Gebäudeautomations-Effizienzklasse nach DIN EN 15232-1/2017
- KfW-Effizienzhaus-Stufe (zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung)
zu 3.) Es sind mindestens 6 angestellte Ingenieure für die Anlagengruppen 1-3 nachzuweisen.
LOS 2 - Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8
Für die Kriterien werden für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft folgende Mindeststandards vorgegeben:
zu 1.)
- drei vergleichbare und fertiggestellte Referenzprojekte
- Ein Referenzprojekt gilt als fertiggestellt, wenn die Lph 8 ab 2012 abgeschlossen ist.
- als vergleichbar gelten Referenzprojekte im Neubau mit überwiegender Wohnnutzung (mind. 75 % der BGF), (z.B. Mietwohnungsbau, Geschosswohnungsbau, Quartiersbauten, Wohnheime) oder Bauten der sozialen Infrastruktur sowie Mischnutzungen mit vorgenannten Nutzungsschwerpunkten.
- als nicht vergleichbar gelten Referenzen als reine Büro- und Verwaltungsbauten, reine Sport- oder Mehrzweckhallen, Gewerbebauten oder industrielle Bauten, Forschungseinrichtungen/Labore, Referenzprojekte im Hotel-, Alten- und Pflegebereich.
- davon muss bei mind. zwei Referenzen die BGF mind. je 6.000 m2 betragen, für die übrige Referenz muss mind. eine BGF von 3.000 m2 nachgewiesen werden.
- davon müssen für mind. zwei Referenzen die Lph 2-8 (ohne 4) und für die andere Referenz mind. die Lph 2-6 (ohne 4) nachgewiesen werden. Die Referenzen müssen die Anlagengruppen 4-6 und 8 abdecken (nicht zwingend in einer Referenz).
- davon muss bei mind. einer Referenz die Planung und Umsetzung einer Photovoltaikanlage erfolgt sein
zu 2.) ein Referenzprojekt gilt als fertiggestellt, wenn die Lph 8 ab 2012 abgeschlossen ist
zu 3.) ein Referenzprojekt gilt als fertiggestellt, wenn die Lph 8 ab 2012 abgeschlossen ist
Zu den Referenzprojekten müssen jeweils folgende Angaben vollständig vorliegen:
- Kurzbezeichnung der Referenz,
- Ort des Bauvorhabens,
- Auftraggeber,
- Art und Umfang des Bauvorhabens (Gebäudetyp/Nutzung, Nutzfläche, BGF),
- Herstellungskosten KG 400 gem. DIN 276, netto aufgegliedert nach Anlagengruppen,
- erbrachte Leistungen des AN (Leistungsphasen und Anlagengruppen),
- Fertigstellungsdatum (Lph 8),
- Leistungszeitraum (Leistungsbeginn und -ende)
- Einsatz regenerativer Energien
- Gebäudeautomations-Effizienzklasse nach DIN EN 15232-1/2017
- KfW-Effizienzhaus-Stufe (zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung)
zu 4.) Es sind mindestens 4 angestellte Ingenieure für die Anlagengruppen 4-6 und 8 nachzuweisen.
Bauvorlageberechtigung für Architekten und Ingenieure bei der Planung von Gebäuden gemäß § 48 BbgBO.
Zur Bewerbung zugelassen sind alle in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie in den
Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen ansässigen
a) natürlichen Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur
Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien in der Bundesrepublik
Deutschland tätig werden können, sowie
b) juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist
und einer der Gesellschafter oder ein bevollmächtigter Vertreter und der Verfasser der Planungsleistung die an
natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt, und
c) Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische
Personen gestellt werden.
1. Erklärung über die Zahlung eines Mindestlohnes / Verpflichtungserklärung gemäß Brandenburgischen Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
2. Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Bewerbungsformblatt ist vollständig auszufüllen, die geforderten Erklärungen und Nachweise sind vollständig abzugeben bzw. beizufügen. Die Vergabestelle wird unvollständige Teilnahmeanträge nicht berücksichtigen, wenn fehlende Erklärungen und/oder Nachweise bis zum Ablauf einer gesetzten Nachfrist nicht nachgereicht werden.
2) Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in elektronischer Form und als pdf-Dateien einzureichen.
3) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzugeben, wonach diese im Auftragsfalle eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
4) Beruft sich der Bewerber hinsichtlich seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen von Drittunternehmen, so ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung der Drittunternehmen beizufügen, wonach diese dem Bewerber im Auftragsfalle ihre Ressourcen zur Verfügung stellen. Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.
5) Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben einen Versicherungsvertrag auf Investitionssummenbasis - Funk BauRisk-Police (Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht Versicherung) sowie eine sich daran anschließende Excedenten-Haftpflicht-Versicherung und eine subsidiäre Feuer-Rohbau-Versicherung für alle ausführenden Unternehmen nach deutschem Recht abgeschlossen. Die Bedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
6) Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Die Bieterkommunikation hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen.
Es wird eine Registrierung empfohlen.
7) Bewerberfragen sollen möglichst bis zum 14.10.2022 über den Vergabemarktplatz gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXT8YYRYDQD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland