Sonderprogramm Oderbruch: Verbesserung des Abflussprofils des Friedländer Stroms (Leistungsphasen 5 bis 7) Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-191
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderprogramm Oderbruch: Verbesserung des Abflussprofils des Friedländer Stroms (Leistungsphasen 5 bis 7)
Die mehrfache Ausuferung der Gewässer im Oderbruch seit 2008 gab Anlass zur Initiierung des "Sonderprogrammes Oderbruch zur Verbesserung des Hochwasserabflusses an Gewässern I. Ordnung". Im Rahmen dieses Sonderprogrammes sollen im Friedländer Strom, 3. Bauabschnitt (BA), abschnittsweise Abflusshindernisse und Engpässe beseitigt werden.
Der Friedländer Strom ist einer der wichtigsten Vorfluter des Oderbruchs, dessen Funktionsfähigkeit die Grundlage für die Besiedelung und landwirtschaftliche Flächennutzung im Einzugsgebiet bildet.
Die Maßnahme dient der Verbesserung des Hochwasserschutzes durch die Beseitigung baulicher Abflusshindernisse und der Erhöhung des Abführvermögens eines Gewässers 1.Ordnung dienen.
Die vorgesehenen Maßnahmen erstrecken sich vorrangig auf zwei Teilabschnitte zwischen km 0+000 und km 1+450 in der Ortslage Wriezen sowie zwischen km 1+800 und km 3+200 und km 6+800 bis km 6+900 in der Feldflur.
Es ist vorgesehen, die Leistungen der LP 5-7 einschl. dazugehörige besondere Leistungen zu vergeben.
16269 Der Planungsraum befindet sich am Friedländer Strom zwischen Wriezen, Brücke L 33 und Brücke Kunersdorf.
Es handelt sich um eine Ausschreibung für die Planungsleistungen der LPH 5 bis 7 der HOAI.
Mittel gem. ELER-Verwaltungsvorschrift des MLUK zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Bbg zur Stärkung der Ausgleichsfunktionen des Wasserhaushaltes (ELER-VV-Wassermanagement) gem. Finanzierungszusage vom 24.11.2021 unter dem AZ 207821000001/80258660
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R1VN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]