Neubau Verwaltungs- und Kommunikationsgebäude GeoForschungsZentrum Potsdam, Nichtoffener Wettbewerb für Architekten:innen und Landschaftsarchitekten:innen nach RPW 2013
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gfz-potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gfz-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Verwaltungs- und Kommunikationsgebäude GeoForschungsZentrum Potsdam, Nichtoffener Wettbewerb für Architekten:innen und Landschaftsarchitekten:innen nach RPW 2013
Das Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ hat seine Beschäftigten allein am Standort Potsdam in über 20 Gebäuden untergebracht, die meisten davon auf dem Telegrafenberg, einem bedeutenden historischen Wissenschaftsstandort. Im 19. Jahrhundert dominierten diesen Standort drei Hauptgebäude des Astrophysikalischen Observatoriums, des Meteorologisch-Magnetischen Observatoriums und des Geodätischen Instituts mit seinem Observatorium für astronomisch-geodätische Winkelmessung.
Heute fehlt dem GFZ Potsdam ein solcher Ort der Adressbildung. Provisorisch übernimmt das Verwaltungsgebäude Haus G derzeit diese Funktion, ohne aber die bauliche Infrastruktur dafür zu besitzen. Es fehlen ein Empfangs- und Ausstellungsbereich, die Architektur ist in keiner Weise repräsentativ, konkurrierende Funktionen dominieren das Erscheinungsbild. Es ist dort nicht möglich, Gruppen mit mehr als 30 Personen zu empfangen, sich dauerhaft zu präsentieren und, eingebettet in den Campus, als ein Treffpunkt für das GFZ Potsdam zu fungieren. Mit gestiegener Beschäftigtenzahl des GFZ Potsdam und in einer Zeit zunehmender und komplexer werdenden Vernetzung sind die Ansprüche an unterschiedliche Formen der Kommunikation deutlich gestiegen. Haus H als Kantinen- und Vortragsraumgebäude erfüllt nicht mehr vollumfänglich auch nur die grundlegenden Ansprüche und bedarf einer gezielten Ergänzung.
Gegenstand des Wettbewerbs ist es, auf diesen Überlegungen und konkretisiert durch ein Partizipationsverfahren, in dem die Mitarbeiter des GFZ maßgeblich an dieser Aufgabenstellung mitwirkten, im Eingangsbereich des Wissenschaftspark, einen Neubau zu errichten, der, über die oben genannten Zielstellungen hinaus, einen spürbaren Beitrag zur Reduzierung des unbefriedigten Büroraumbedarfes leistet.
Das GFZ Potsdam will mit dem Neubau eine Infrastruktur schaffen, die den höchsten innovativen Ansprüchen entspricht und es bekennt sich an prominenter Stelle zur Nachhaltigkeit in ihrer Komplexität der ökologischen, ökonomischen, funktionalen und soziokulturellen Dimension. Insgesamt wird eine städtebaulich und architektonisch vorbildliche Gesamtlösung angestrebt, die neben den nutzerspezifischen Anforderungen auch die Kriterien der Nachhaltigkeit nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) berücksichtigt und mindestens BNB-Silber-Standard erreicht. Für das Gebäude sind zudem die Regeln aus dem „Gebäudeeffizienzerlass für Bundesgebäude" anzuwenden. Damit soll dieses Gebäude in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Klimaschutz, Nachhaltiges Bauen und Innovationen vorbildhaft sein.
Für den Neubau des Verwaltungs- und Kommunikationsgebäudes des GFZ Potsdam ist eine nachhaltige Konstruktionsweise wünschenswert. Denkbar ist eine Errichtung in Hybridbauweise mit massiven Decken z.B. aus Beton, um die Räume im Sommer durch Betonkernaktivierung zu kühlen.
Das Raumprogramm des Neubaus umfasst Büro- und Kommunikationsflächen sowie die erforderlichen Nebenräume und Lagerflächen und weist eine Nutzfläche (NUF) von rund 1.360 qm auf. Es wird ein Entwurf erwartet, der in gestalterischer und funktionaler Qualität überzeugt und in hervorragender Weise die Ziele des nachhaltigen Bauens wirtschaftlich umsetzt. Für die Baumaßnahmen sind Baukosten in den Kostengruppen 200-500 von ca. 6,71 Mio. Euro (netto) vorgesehen. Die Übergabe des Neu- bzw. Umbaus in die bestimmungsmäßige Nutzung soll im 3. Quartal 2028 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind Architekten:innen (federführend) und Landschaftsarchitekten:innen.
Eignungskriterien formal: Vollständig vom bevollmächtigten Vertreter ausgefüllter Bewerbungsbogen mit:
-Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit bzw. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen / dass keine Ausschlussgründe gem. GWB §§123/124 sowie der Verordnung (EU) Nr.: 2022/576 vom 8.April 2022 vorliegen / zur Beruflichen Befähigung (s. Ziff. III.2.1) / über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gem. VgV / das Nichtbestehens von Tatbeständen von Geldbuße oder Freiheitsstrafe nach §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und/oder §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes.
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV; mit einer Deckungssumme für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.
- bei Personengesellschaften und/oder juristischen Personen: Auszug Handelsregister
- Nachweis Kammereintragung
Mindestkriterien an den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft:
-Nettojahresumsatz Objektplanung i.S. HOAI §34 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021): größer/gleich 0.5 Mio. EUR netto pro Jahr *
-Anzahl festangestellte Architekt:innen bzw. Ingenieur:innen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI §34: größer/gleich 3 pro Jahr *
-Nettojahresumsatz Freianlagen i.S. HOAI §39 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021): größer/gleich 0,3 Mio. EUR netto pro Jahr *
-Anzahl festangestellte Landschaftsarchitekt:innen bzw. Ingenieur:innen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) im Leistungsbild Entwurfsplanung i.S. HOAI §39: größer/gleich 2 pro Jahr *
Referenzprojekte Objektplanung für Gebäude und Innenräume i.S. HOAI §34:
Mindestens 1 bis max. 2 Referenzprojekte mit Zuordnung Neubau, bei denen mind. LPH 2-5 i.S. HOAI §34 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurden und der Abschluss LPH 5 i.S. HOAI §34 innerhalb der letzten 8 Jahre (10/2014-09/2022) erfolgte, mit Bauwerkskosten (KG 300-400 nach DIN 276) ≥ 2,0 Mio. EUR netto.
Mit den vorgenannten Referenzprojekten sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
- mind. 1 Referenzprojekt, dass im Zeitraum 10/2014-09/2022 realisiert wurde (Abschluss LPH 8 i.S. HOAI §34 [mind. Übergabe an Nutzer/Betreiber])
- mind. 1 Referenzprojekt i.S. der Honorarzone IV der HOAI
- mind. 1 Referenzprojekt mit BGF größer/gleich 2.000 qm
- mind. 1 Referenzprojekt, dass der Gebäudetypologie; Forschungs- und Verwaltungsbau oder vergleichbar zuzuordnen ist.
- mind. 1 Referenzprojekt als öffentl. Auftrag i.S. GWB §103 **
Referenzprojekte Freianlagen i.S. HOAI §39:
Genau 1 Referenzprojekt mit Zuordnung Neuanlage i.S. HOAI §2, bei denen mind. LPH 2-5 i.S. HOAI §39 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurden und der Abschluss LPH 5 i.S. HOAI §39 innerhalb der letzten 8 Jahre (10/2014-09/2022) erfolgte, mit Baukosten (KG 500 nach DIN 276) größer/gleich 0,2 Mio. EUR netto.
Mit den vorgenannten Referenzprojekten sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:
- mind. 1 Referenzprojekt mit einer freiraumplanerisch bearbeiteten Fläche von größer/gleich 2.500 qm;
- mind. 1 Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich III i.S. HOAI §40
Alle Nachweise erfolgen durch Ausfüllen des Bewerbungsbogens (Abschnitt 4.1-4.2 und 4.3) mit den geforderten Angaben.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BG) müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied sondern von der BG insgesamt vorgewiesen werden.
* Im Falle einer BG sind Umsatz-/Mitarbeitendenzahlen der Mitglieder der BG zu addieren.
** s. Hinweis unter Ziff. VI.3), Pkt. (2)
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen, bauvorlageberechtigte Ingenieure/innen gemäß VgV §75 (1+3) in Verbindung mit VgV §44.Eine Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung ist erforderlich, siehe Bewerbungsbogen und Anlage A1 / A2 zum Bewerbungsbogen (jeweils Punkt 3).
Abschnitt IV: Verfahren
·Städtebau / Landschaftsarchitektur
– Stadträumliche Einbindung / städtebauliche Qualitäten
– Positionierung der neuen Baukörper
·Architektonische Gestaltung
– Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit
– Konstruktion/Material
– Fassadengestaltung
·Funktionen
– Erschließung (außen und innen)
– Funktionale Zuordnung (auch der technischen Funktionsflächen) und Raumzuschnitte
– Kommunikationsfördernde Flächen und Räume
– Orientierung zu den Außenräumen
– Barrierefreiheit
·Komfort und Gesundheit
– Tageslicht
– Raumklima
·Energetische Zielsetzungen und Anforderungen an die Nachhaltigkeit
– Nachhaltigkeit des Gesamtkonzeptes inkl. Minimierung der Lebenszykluskosten
– Reduzierung Energiebedarf und Substitution durch regenerative Bedarfsdeckung
·Realisierbarkeit
– Programmerfüllung
– Genehmigungsfähigkeit
– Wirtschaftlichkeit
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 (2)) ist auf der Basis des §34 und §39 HOAI 2021 ermittelt worden. Für Preise stehen insgesamt [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Verfügung.
Preise und Anerkennungen sollen wie folgt vergeben werden:
1. Preis: 24.000 €; 2. Preis: 18.000 €; 3. Preis: 12.000 €; sowie 2 Anerkennungen mit einem Gesamtwert von 6.000 €.
Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes gem. RPW 2013 § 7 (2) möglich.
Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.
Die Preissummen werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über. Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei den Verfassern. Der Auslober hat jedoch das Recht der Erstveröffentlichung und ist darüber hinaus berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.
Für Beschädigungen oder Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der Auslober nur im Falle eines nachweisbar grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Neben 6 Geladenen wird die Auswahl weiterer max. 9 Teilnehmerteams angestrebt. Ist die Anzahl der Bewerber zu hoch, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren.
(2) Hinweise zu Ziff. III.1.10): Die Bewerbungsunterlagen stehen kostenlos unter https://wwww.subreport.de/E87966238 zur Verfügung.
(3) Bei den bereitgestellten Formularen handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen. Alle Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Die Übermittlung der einzureichenden Unterlagen erfolgt elektronisch in Textform. Die Bewerbungsunterlagen sind zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist über die Vergabeplattform https://www.subreport-elvis.de/E87966238 der Vergabestelle zu übermitteln, wobei der Bewerber/Teilnehmer hier erkennbar sein muss (eine Unterschrift ist nicht erforderlich). Ein verspäteter Eingang führt zwingend zum Ausschluss.
Soweit die Bewerbung die geforderten Erklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies ebenso zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
(4) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(5) Rückfragen im Zusammenhang mit dem Verfahren können bis 20.10.2022 ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.subreport-elvis.de/E87966238 gestellt werden. Wir empfehlen allen Teilnehmern sich freiwillig auf der Vergabeplattform zu registrieren. Damit werden sie über Änderungen an den Bewerbungsunterlagen und Antworten zu ggf. auftretenden Rückfragen informiert. Alle nicht registrierten Teilnehmer müssen sich auf der Vergabeplattform über Änderungen selbstständig informieren. Diese Obliegenheit besteht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist.
(6) Termine Wettbewerb:
- Versand Auslobungsunterlagen: 07.11.2022
- Rückfragenkolloquium: 24.11.2022
- Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 30.01.2023
- Preisgericht: 01.03.2023
Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Brandenburg ist bei der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs beratend tätig. Die Registriernummer wird mit der Auslobung bekannt gegeben.
(7) Weitere Beauftragungen im Anschluss an den Wettbewerb siehe "25-22_WB_GeoForschungsZentrum-Anlage A".
(8) Zuschlagskriterien für das Verhandlungsverfahren siehe "25-22_WB_GeoForschungsZentrum-Anlage A".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]