Rahmenvereinbarung "Entstörung, Wartung, Ausrüstung DFÜ-GWM"
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung "Entstörung, Wartung, Ausrüstung DFÜ-GWM"
Entstörung, Wartung und Ausrüstung von vorhandenen Grundwassermessstellen mit Datenfernübertragungstechnik
Für alle mit Datenfernübertragungs-Technik (DFÜ-Technik) ausgestatteten Grundwassermessstellen (GWM) sind regelmäßige Wartungs- und Entstörungsarbeiten (z. B. bei Funktionsausfall) durchzuführen. Darüber hinaus sind weitere Leistungen (z. B. Begleitung von Grundwasserprobennahmen) durchzuführen. Für einzelne DFÜ-GWM gilt eine 24h-Entstörfrist (auch an Wochenenden und Feiertagen). Zudem sind weitere GWM bei Bedarf mit Datenfernübertragungstechnik auszustatten.
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Die Leistungen für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 werden als Option vereinbart.
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Die eventuelle Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 30.09.2025.
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Die Beauftragung der Option erfolgt unter nachfolgender Bedingung:
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- Unterzeichnung des VII. ergänzenden Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung
der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die
Finanzierung der Braunkohlesanierung in dem Jahr 2026.
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Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen Leistungen selbst,
wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
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Vergabe-Nr.: 2318200110
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Mit dem Vergabeverfahren soll die Weiterführung der Entstörung, Wartung und Ausrüstung der Datenfernübertragungsanlagen (DFÜ) für die Grundwassermessstellen (GWM) durchgeführt werden. Aus folgenden Gründen ist die Leistung zwingend an die Firma EMIS Energy GmbH zu vergeben, welche bereits die technischen Anlagen der LMBV-Flutungszentrale (FZL) betreut:
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In den Jahren 2015/16 wurden lausitzweit 61 Grundwassermessstellen (GWM) mit Datenloggern und Datenfernübertragungsanlagen (DFÜ-Anlagen) durch die Firma EMIS Energy GmbH ausgerüstet und schrittweise in Betrieb genommen. 37 repräsentative Anlagen werden für das Montanhydrologische Monitoring der LMBV in verschiedenen Sanierungsgebieten lausitzweit betrieben, um zeitnah und ohne Personeneinsatz Grundwasserstände zu erheben. Dies dient einer schnelleren Freigabe gesperrter Kippenflächen nach Starkniederschlag bzw. Unwetterperioden. Weitere 23 Anlagen, eine Testanlage sowie zwei Wetterstationen wurden bis Ende 2019 für die Bearbeitung des seismischen, hydraulischen und geotechnischen Monitorings Schlabendorf-Süd betrieben. Der Bedarf, die Messstellen weiter zu betreiben, ist durch die Abteilung VT2 der LMBV ausgewiesen worden. Zusätzlich besteht seitens der Bodenmechanik laufender Bedarf, weitere Grundwassermessstellen mit DFÜ-Anlagen - analog der bereits zum Einsatz kommenden Technik - auszurüsten.
Die unbedingte Kompatibilität zwischen Datenlogger/Übertragungsmodem der GWM und Empfangseinrichtung der FZL muss gewährleistet sein. Die auszuführenden Leistungen der Anbindung von Signalen aus externen Übertragungseinrichtungen (DFÜ-Anlagen an GWM) an die technischen Anlagen der FZL sind nur durch den Errichter des Systems (Administrationsrechte) realisierbar. Da das System ständig erweitert wird und somit soft- und hardwareseitig in das System eingegriffen wird, kann nur der Administrator die Leistungen Entstörung, Wartung, Ausrüstung DFÜ-GWM vornehmen. Erst mit einem abgeschlossenen System kann ein Betriebshandbuch für die Leistungen der Wartung und Entstörung erstellt werden, welche dann einem Wettbewerb zugeführt werden könnte.
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Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Lübbenau
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Der Abschluss des Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Der geschätzter Wert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: [Betrag gelöscht] EUR.
Der Höchstwert beträgt: [Betrag gelöscht] EUR.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ort: entfällt
Land: Deutschland
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland