Rahmenvereinbarung "Entstörung, Wartung, Ausrüstung DFÜ-GWM"

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lmbv-einkauf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Unternehmen des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bergbausanierung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung "Entstörung, Wartung, Ausrüstung DFÜ-GWM"

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50410000 Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Entstörung, Wartung und Ausrüstung von vorhandenen Grundwassermessstellen mit Datenfernübertragungstechnik

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für alle mit Datenfernübertragungs-Technik (DFÜ-Technik) ausgestatteten Grundwassermessstellen (GWM) sind regelmäßige Wartungs- und Entstörungsarbeiten (z. B. bei Funktionsausfall) durchzuführen. Darüber hinaus sind weitere Leistungen (z. B. Begleitung von Grundwasserprobennahmen) durchzuführen. Für einzelne DFÜ-GWM gilt eine 24h-Entstörfrist (auch an Wochenenden und Feiertagen). Zudem sind weitere GWM bei Bedarf mit Datenfernübertragungstechnik auszustatten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

.

Die Leistungen für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 werden als Option vereinbart.

.

Die eventuelle Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 30.09.2025.

.

Die Beauftragung der Option erfolgt unter nachfolgender Bedingung:

-----------------------------------------------------------------------------

- Unterzeichnung des VII. ergänzenden Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung

der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die

Finanzierung der Braunkohlesanierung in dem Jahr 2026.

.

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen Leistungen selbst,

wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.

.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vergabe-Nr.: 2318200110

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Mit dem Vergabeverfahren soll die Weiterführung der Entstörung, Wartung und Ausrüstung der Datenfernübertragungsanlagen (DFÜ) für die Grundwassermessstellen (GWM) durchgeführt werden. Aus folgenden Gründen ist die Leistung zwingend an die Firma EMIS Energy GmbH zu vergeben, welche bereits die technischen Anlagen der LMBV-Flutungszentrale (FZL) betreut:

.

In den Jahren 2015/16 wurden lausitzweit 61 Grundwassermessstellen (GWM) mit Datenloggern und Datenfernübertragungsanlagen (DFÜ-Anlagen) durch die Firma EMIS Energy GmbH ausgerüstet und schrittweise in Betrieb genommen. 37 repräsentative Anlagen werden für das Montanhydrologische Monitoring der LMBV in verschiedenen Sanierungsgebieten lausitzweit betrieben, um zeitnah und ohne Personeneinsatz Grundwasserstände zu erheben. Dies dient einer schnelleren Freigabe gesperrter Kippenflächen nach Starkniederschlag bzw. Unwetterperioden. Weitere 23 Anlagen, eine Testanlage sowie zwei Wetterstationen wurden bis Ende 2019 für die Bearbeitung des seismischen, hydraulischen und geotechnischen Monitorings Schlabendorf-Süd betrieben. Der Bedarf, die Messstellen weiter zu betreiben, ist durch die Abteilung VT2 der LMBV ausgewiesen worden. Zusätzlich besteht seitens der Bodenmechanik laufender Bedarf, weitere Grundwassermessstellen mit DFÜ-Anlagen - analog der bereits zum Einsatz kommenden Technik - auszurüsten.

Die unbedingte Kompatibilität zwischen Datenlogger/Übertragungsmodem der GWM und Empfangseinrichtung der FZL muss gewährleistet sein. Die auszuführenden Leistungen der Anbindung von Signalen aus externen Übertragungseinrichtungen (DFÜ-Anlagen an GWM) an die technischen Anlagen der FZL sind nur durch den Errichter des Systems (Administrationsrechte) realisierbar. Da das System ständig erweitert wird und somit soft- und hardwareseitig in das System eingegriffen wird, kann nur der Administrator die Leistungen Entstörung, Wartung, Ausrüstung DFÜ-GWM vornehmen. Erst mit einem abgeschlossenen System kann ein Betriebshandbuch für die Leistungen der Wartung und Entstörung erstellt werden, welche dann einem Wettbewerb zugeführt werden könnte.

.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
25/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Lübbenau
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

.

Der Abschluss des Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.

.

Der geschätzter Wert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: [Betrag gelöscht] EUR.

Der Höchstwert beträgt: [Betrag gelöscht] EUR.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: entfällt
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur

Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2022

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