Herstellung und Lieferung von Rettungswagen Referenznummer der Bekanntmachung: 04_DM_230622_EU_KFP_RTW
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kfp-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Rettungswagen
Die Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam benötigt aufgrund des Alters bestehender Fahrzeuge, dem aktuellen sowie absehbaren Bedarf an Rettungsinfrastruktur sowie insbesondere aufgrund der hierzu erfolgten mittel- und langfristigen Planungen neue Rettungsfahrzeuge.
Kommunale Fuhrparkservice Potsdam GmbH Großbeerenstraße 231 Haus 2 14480 Potsdam
Die Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam als Bedarfsträger für das gegenständliche Vergabeverfahren benötigt aufgrund des Alters bestehender Fahrzeuge, dem aktuellen sowie absehbaren Bedarf an Rettungsinfrastruktur sowie insbesondere aufgrund der hierzu erfolgten mittel- und langfristigen Planungen sechs neue Rettungswagen (RTW).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung über den Eintrag im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes oder Maßgabe des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist;
(2) Unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB;
(3) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Angaben getrennt pro Jahr);
(2) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens für vergleichbare Leistungen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Angaben getrennt pro Jahr);
(3) Eigenerklärung über die Unbedenklichkeit von Finanzamt und Krankenkasse;
(4) Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensereignis: - Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR - Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR
(5) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(1) Zum Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit ist eine Eigenerklärung des Unternehmens vorzulegen, in der Referenzen über von ihm in den letzten vier Jahren erbrachten Leistungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, angegeben werden. Darin müssen Angaben zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber enthalten sein.
(2) Eigenerklärung über die im Unternehmen des Unternehmens beschäftigten Mitarbeiter sowie deren Erfahrungen mit der Erbringung von Leistungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
(3) Angabe des Auftragsanteils, für den das Unternehmen einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt .
- Abgabe der Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach BbgVergG
- ggf. Abgabe der Nachunternehmererklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach BbgVerG insofern geplant ist Nachunternehmer einzusetzen
- Abgabe der Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter bzw. deren Vertreter sind nach § 55 (2) VgV nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle wird eigenständig die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 19 MiLoG i. V. m. § 150 a GewO einholen. Die Vergabestelle wird darauf achten, dass das Mindestlohngesetz eingehalten wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJVR1B4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsverfahren richtet sich nach § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.