Beschaffung von digitalen Werbeplakaten für die Uckermärkischen Bühnen (ubs) der Stadt Schwedt/Oder Referenznummer der Bekanntmachung: L 67/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von digitalen Werbeplakaten für die Uckermärkischen Bühnen (ubs) der Stadt Schwedt/Oder
Los 1: Beschaffung von 2 Stück Outdoor-Video-LED-Walls
- Wandmontage
- Bildverhältnis möglichst annähernd 16:9
- Auflösung mindestens Full HD (1920x1080)
- Pixelpitch 1,5mm oder enger
- Breite mindestens 3 Meter
- Helligkeit ab 3000 Nits
- Vandalismusgeschützt
- Betrieb bei -20° bis +40° Außentemperatur muss
gewährleistet sein (Sonneneinstrahlung bedenken).
Displays werden eine Nordwest-Ausrichtung haben.
- Inkl. Ansteuerung/Controller
- HDMI-Eingang (da die Übergabe des Signals per HDMI
erfolgt)
Los 2: Beschaffung von 8 Stück freistehenden Outdoor-Monitoren
- Leitprodukt: ST-Digital "75 P 121" oder gleichwertig
- Outdoor-Monitor
- Portrait-Format
- Freistehend auf Standbeinen
- Temperaturbereich von -33°C bis +40°C
- Gute Ablesbarkeit bei direkter Sonneneinstrahlung muss
gewährleistet sein
- Mindestens 75 Zoll
- Monitor Sichtmaß-Höhe mindestens 1,65m
- Monitor Sichtmaß-Breite mindestens 0,93m
- Gehäusebreite maximal 1,15m
- Auflösung mindestens 2160x3840 Pixel
- HDMI-Eingang
- Helligkeit mindestens 3000 nits
- Chem. entspiegeltes Glas mit IR- und UV-Filter im
Scheibenzwischenraum
- Das Glas darf an den Rahmenkanten weder punktuell noch
umlaufend mit Silikon oder Silikonbestandteilen in Kontakt
gebracht werden.
- Integriertes Kühlungs- und Heizsystem
- Integriertes Brandschutzsystem mit automatischer
Branderkennung und automatischem Löschvorgang
- Schutzklasse des Gehäuses mindestens IP65
- Schutzklasse der Klimazone mindestens IP54
- Das Gehäuse muss zusätzlichen Platz für einen Mini-PC
bieten (Maße mindestens in cm 12x12x4)
- Lüftungsschlitze der Zu- und Abluft dürfen sich nicht seitlich am
Gehäuse befinden. Im Falle von seitlichen Lüftungsöffnungen
müssen diese zwingend auf die Rückseite verlegt werden, da
die Geräte nebeneinander aufgestellt werden.
- Angemessener Vandalismusschutz für frei zugängliche Objekte
- VSG-Sicherheitsglas mindestens 9mm und 2xIK10
- Keine Sichtbaren Schrauben auf der Gehäuseoberfläche
- Inkl. Potentialausgleich
- Verschluss: Profilzylinder auf der Unterseite
Aufgrund der Baulichen Gegebenheiten und der beantragten
Ausführung müssen die genannten Punkte im Mindestmaß erfüllt
sein. Die Displays stehen frei zugänglich und erfordern deshalb
einen entsprechenden Vandalismusschutz. Auch die Sicht- und
Gehäusemaße spielen eine wichtige Rolle, weshalb diese
Bereiche die Mindest- oder Maximalwerte nicht über- oder
unterschreiten dürfen.
Einschließlich Fundamentplan
Beschaffung von Outdoor-Video-LED-Walls
Uckermärkischen Bühnen Schwedt Berliner Straße 46/48 16303 Schwedt
Beschaffung von 2 Stück Outdoor-Video-LED-Walls
- Wandmontage
- Bildverhältnis möglichst annähernd 16:9
- Auflösung mindestens Full HD (1920x1080)
- Pixelpitch 1,5mm oder enger
- Breite mindestens 3 Meter
- Helligkeit ab 3000 Nits
- Vandalismusgeschützt
- Betrieb bei -20° bis +40° Außentemperatur muss
gewährleistet sein (Sonneneinstrahlung bedenken).
Displays werden eine Nordwest-Ausrichtung haben.
- Inkl. Ansteuerung/Controller
- HDMI-Eingang (da die Übergabe des Signals per HDMI
erfolgt)
Der Liefertermin kann gegebenenfalls noch angepasst werden, da ein Änderungsantrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt wird.
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Digitalisierung in Kultureinrichtungen Maßnahme Teilumsetzung Digitalstrategie ubs in 16303 Schwedt/Oder, Berliner Straße 46-48 Antragnummer: 0001/85056507
Beschaffung von freistehenden Outdoor-Monitoren
Uckermärkischen Bühnen Schwedt Berliner Straße 46/48 16303 Schwedt
Beschaffung von 8 Stück freistehenden Outdoor-Monitoren
- Leitprodukt: ST-Digital "75 P 121" oder gleichwertig
- Outdoor-Monitor
- Portrait-Format
- Freistehend auf Standbeinen
- Temperaturbereich von -33°C bis +40°C
- Gute Ablesbarkeit bei direkter Sonneneinstrahlung muss
gewährleistet sein
- Mindestens 75 Zoll
- Monitor Sichtmaß-Höhe mindestens 1,65m
- Monitor Sichtmaß-Breite mindestens 0,93m
- Gehäusebreite maximal 1,15m
- Auflösung mindestens 2160x3840 Pixel
- HDMI-Eingang
- Helligkeit mindestens 3000 nits
- Chem. entspiegeltes Glas mit IR- und UV-Filter im
Scheibenzwischenraum
- Das Glas darf an den Rahmenkanten weder punktuell noch
umlaufend mit Silikon oder Silikonbestandteilen in Kontakt
gebracht werden.
- Integriertes Kühlungs- und Heizsystem
- Integriertes Brandschutzsystem mit automatischer
Branderkennung und automatischem Löschvorgang
- Schutzklasse des Gehäuses mindestens IP65
- Schutzklasse der Klimazone mindestens IP54
- Das Gehäuse muss zusätzlichen Platz für einen Mini-PC
bieten (Maße mindestens in cm 12x12x4)
- Lüftungsschlitze der Zu- und Abluft dürfen sich nicht seitlich am
Gehäuse befinden. Im Falle von seitlichen Lüftungsöffnungen
müssen diese zwingend auf die Rückseite verlegt werden, da
die Geräte nebeneinander aufgestellt werden.
- Angemessener Vandalismusschutz für frei zugängliche Objekte
- VSG-Sicherheitsglas mindestens 9mm und 2xIK10
- Keine Sichtbaren Schrauben auf der Gehäuseoberfläche
- Inkl. Potentialausgleich
- Verschluss: Profilzylinder auf der Unterseite
Aufgrund der Baulichen Gegebenheiten und der beantragten
Ausführung müssen diegenannten Punkte im Mindestmaß erfüllt
sein. Die Displays stehen frei zugänglich und erfordern deshalb
einen entsprechenden Vandalismusschutz. Auch die Sicht- und
Gehäusemaße spielen eine wichtige Rolle, weshalb diese
Bereiche die Mindest- oder Maximalwerte nicht über- oder
unterschreiten dürfen.
Einschließlich Fundamentplan
Der Liefertermin kann gegebenenfalls noch angepasst werden, da ein Änderungsantrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt wird.
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Digitalisierung in Kultureinrichtungen Maßnahme Teilumsetzung Digitalstrategie ubs in 16303 Schwedt/Oder, Berliner Straße 46-48 Antragnummer: 0001/85056507
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller Nachweis einer Gewerbeanmeldung und
Handelsregistereintrag,
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht
älter als 12 Monate),
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und
Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
- Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen
als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber mit ausländischen Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich selbst vorzulegen.
Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Alle Rechnungen und Rechnungsunterlagen sind bei der Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 3.4, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder einzureichen.
Die Zahlungsleistung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber. bzw. bei Skontogewährung innerhalb von 14 Tagen.
Der Empfang von elektronischen Rechnungen wird für alle Auftraggebenden angeboten. Aufgrund dessen kann die Rechnungslegung elektronisch erfolgen.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit eine X-Rechnung einzureichen. Dazu ist die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter Nutzung der Leitwegs-ID der Stadt Schwedt/Oder zu verwenden.
Leitweg-ID der Stadt Schwedt 12-12992262176167-39
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8R18N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schwedt.eu