Wartungsvertrag für den rbb Telefonanlagenverbund (TKAV) Referenznummer der Bekanntmachung: VE 22.07.226
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsvertrag für den rbb Telefonanlagenverbund (TKAV)
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg beabsichtigt, ab Januar 2023 für die Dauer von 4 Jahren, Unterstützungsleistungen für die Wartung und Entstörung der Hard- und Software des rbb -Telekommunikationsanlagenverbundes (TKAV) zu beauftragen. Es soll ein Wartungsvertrag mit einem Auftragnehmer abgeschlossen werden.
Rundfunk Berlin-Brandenburg Masurenallee 8-14 14057 Berlin , 14482 Potsdam, Marlene-Dietrich-Allee 20
Weitere Leistungsorte in Berlin und Brandenburg sind im Leistungsverzeichnis unter Punkt 2.2.4 aufgeführt.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg beabsichtigt, ab Januar 2023 für die Dauer von 4 Jahren, Unterstützungsleistungen für die Wartung und Entstörung der Hard- und Software des rbb -Telekommunikationsanlagenverbundes (TKAV) zu beauftragen. Es soll ein Wartungsvertrag mit einem Auftragnehmer abgeschlossen werden.
An den Standorten Berlin, Potsdam, Frankfurt/Oder, Cottbus, Prenzlau und Perleberg betreibt der rbb mit eigenen Administratoren einen homogenen Telefonanlagenverbund (TKAV) vom Hersteller Unify. Die Telefonanlagen sind die Systeme Open Scape 4000 (OS4000) und Open Scape Voice (OSV).
Die Ausschreibung beinhaltet die Unterstützungsleistung in Form von 2nd und 3rd Level Support für schwerwiegende Soft- und Hardwarefehler und die Erstellung von Software-Patchen zur Störungsbeseitigung, sowie die Bereitstellung von Software-Patchen für IT-Sicherheitsupdates der jeweiligen TKAV-Module.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung zum Unternehmen und der Eigenerklärung zum 5. EU- Sanktionspaket. Die Vorlage der Eigenerklärungen ist eine Mindestbedingung.
1.Langjährige Erfahrungen im Betrieb und Administration von OS4000 Systeme, OSV,UC
Mitarbeiter Zertifizierung:
Implementation Specialist OS4K, OSV, UC
Support Specialist OS4k, OSV, UC
Implementation Ex-pert OS4K, OSV, UC
Support Expert OS4k, OSV, UC
2.Langjährige Erfahrungen im Betrieb und Administration von Contact Center Systeme
Mitarbeiter Zertifizierung:
Implementation Specialist Contact Center
Support Specialist Contact Center
Implementation Specialist Concierge
Support Specialist Concierge
3. Langjährige Erfahrungen im Betrieb und Administration von Message Routings Systems
Mitarbeiter Zertifizierung:
Implementation Specialist Message Routings Systems
Support Specialist Message Routings Systems
4. Langjährige Erfahrungen im Betrieb und Administration vernetzter Windows Systeme (Server ab 2012R2 und SQL Server ab 2008R2 inkl. Cluster)
Mitarbeiter Zertifizierungen:
MCSA (Microsoft Solutions Associate)
MSCE (Microsoft Solution Expert)
Firmen-Zertifizierung AG: Microsoft Gold Kompetenz Partner
5. Langjährige Erfahrung im Betrieb virtueller Systeme (VMware)
Mitarbeiter-Zertifizierungen:
VMware Certified Professional (VCP)
Firmen-Zertifizierung AG: VMware Enterprise Partner
6.Langjährige Erfahrungen in Betreuung und Installation von Server- und Systemkomponenten des Herstellers HP
Beispiele für Mitarbeiter-Zertifizierungen:
Accredited Solutions Expert,
Accredited Systems Engineer Accredited Platform Specialist, Accredited Technical Professional Accredited Integration Specialist,
Firmen-Zertifizierung AG: HP ServiceOne Specialist
Nachweis von mindestens einer Referenz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, die hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJ6RS5/documents
per Download heruntergeladen werden.
Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.
Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die Vergabeplattform beantwortet.
Bekanntmachungs-ID:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJ6RS5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]