Erweiterung des Schulstandortes "Barnim Gymnasium" - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: I-Vst-42/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.barnim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Schulstandortes "Barnim Gymnasium" - Planungsleistungen
Das Barnim Gymnasium wurde als 3-4-zügiges Gymnasium errichtet. Der anhaltende Zuzug in den berlinnahen Raum des Landkreises Barnim und insbesondere der massive Wohnungsbau in der Stadt Bernau bei Berlin haben dazu geführt, dass diese Zügigkeit bereits überschritten wurde. So wurden zum Schuljahr 2020/2021 bereits 6 Züge in der Jahrgangsstufe 7 an dieser Schule aufgenommen. Da hiermit die Kapazität der Schule überschritten wurde, kann die Beschulung derzeit nur durch Nutzung eines temporären Schulgebäudes (Containerbauwerk) abgesichert werden.
Um das Barnim Gymnasium dauerhaft sechszügig zu betreiben und die Möglichkeit zur zwischenzeitlichen Aufnahme von sieben Zügen zu ermöglichen, ist die Errichtung eines Erweiterungsbaus sowie die Erweiterung der bestehenden Mensa erforderlich.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Planungsleistungen, die für die Realisierung der Erweiterung des Schulstandortes erforderlich sind.
Barnim Gymnasium Hans-Wittwer-Str. 20 16321 Bernau bei Berlin
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Planungsleistungen, die für die Realisierung der Erweiterung des Schulstandortes "Barnim Gymnasium", Hans-Wittwer-Straße 20, 16321 Bernau bei Berlin erforderlich sind. Zur Erweiterung des Schulstandortes sind 14 allgemeine Unterrichtsräume, 5 Facharbeitskabinette, 8 Sammlungsräume, ein Lehrerzimmer, Sanitäranlagen und Nebenräume mit einer Bruttogrundfläche von ca. 3015 m2 erforderlich. Ferner soll die bestehende Mensa um ca. 348 m2 Bruttogrundfläche erweitert werden. Die näheren Anforderungen an die Erweiterung sind in den Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen beschriebenen. Grundlage der weiteren Planungen bildet eine den Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen beigefügte Machbarkeitsstudie.
Die Planungsleistungen umfassen die HOAI-Grundleistungen in den Leistungsbildern "Gebäude und Innenräume", "Technische Ausrüstung", "Tragwerksplanung" und "Freianlagen" jeweils in den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 und (jeweils teilweise) 6 und 8 sowie die erforderlichen besonderen Leistungen. Durch den Auftragnehmer sind die Aufgaben eines Generalplaners wahrzunehmen. Auf der Grundlage der zu erbringenden Planungsleistungen soll der Auftraggeber in die Lage versetzt werden, im Ergebnis eines sich anschließenden Beschaffungsverfahrens weitergehende Planungsleistungen sowie die Bauleistungen an einen Totalübernehmer zu vergeben.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
gem. § 17 Abs. 7 VgV
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenwerder
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16547
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY7YDWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]