Neubau Feuerwehrgerätehaus Peickwitz Referenznummer der Bekanntmachung: 22 GMP 37
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.senftenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrgerätehaus Peickwitz
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Peickwitz Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektpanung Gebäude (einschließlich Bauphysik), Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär und Fachplanung Technische Ausrüstung - Elektro zu vergeben.
Der Ortsteil Peickwitz verfügt derzeit über ein Feuerwehrsozialgebäude aus dem Jahr 1950. Dieses besteht aus einem Fahrzeugabstellplatz mit einem kleinteiligem Lager, einem Beratungsraum sowie sanitären Einrichtungen und einer kleinen Küche. Auf Grund der gestiegenden Anforderungen an die Ausführung und Einrichtung von Feuerwehrgerätehäusern ist hier ein Neubau zwingend notwendig.
Das neu zu errichtende Gerätehaus einschließlich der erforderlichen Innen- und Medienausstattung soll auf eine Nutzung für 50 Kameraden und Kameradinnen inklusive der Jugendfeuerwehr ausgerichtet sein.
Gemäß dem Gefahrenabwehrplan der Stadt Senftenberg soll das Feuerwehrgerätehaus mit einem Stellplatz einschließlich einer Abgasabsauganlage errichtet werden. Das Fahrzeugkonzept sieht 1 Löschgruppenfahrzeug vor. Daraus ergibt sich in der Fahrzeughalle ein Bedarf von einem Stellplatz der Kategorie 3 nach DIN 14092. Nach der DIN 14092 "Feuerwehrhäuser" sind für ein Löschgruppenfahrzeug mit je 9 Mann Besatzung 9 Stellplätze für PKW zu schaffen. Des Weiteren ist eine Garage für die Unterbringung eines MTW erforderlich.
Im Rahmen der Planung ist die Thematik der Notstromversorgung zu betrachten. Des Weiteren ist die jetzige Sirene durch eine moderne Sirene auszutauschen, die an das MoWaS des Bundes über TETRA-Bos angeschlossen werden kann.
Objektplanung Gebäude / Tragwerksplanung / Bauphysik
Feuerwehr Peickwitz Hauptstraße 20 01945 Senftenberg OT Peickwitz
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Peickwitz Planungsleistungen der Leistungsbilder
- Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI, LPH 1 bis 9),
- Tragwerksplanung (§§ (§§ 49 ff. HOAI, LPH 1 bis 6),
- Bauphysik (Anlage 1 1.2.3 HOAI, LPH 1 bis 9)
zu vergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlagserteilung werden beauftragt: Die Leistungsphasen 1 und 2 der o. g. Leistungsbilder. Die übrigen Leistungen werden gesondert abgerufen. Der Abruf der weiteren Leistungen hängt davon ab, ob vom Auftraggeber und ggf. von anderen Stellen die erbrachte Planung gebilligt und die Finanzierung gesichert ist, und sonstige zwingende Gründe einer Weiterführung der Maßnahme nicht entgegenstehen.
Die Vorentwurfsplanung (LPH 2) bezogen auf alle o. g. Leistungsbilder muss zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT
Feuerwehr Peickwitz Hauptstraße 20 01945 Senftenberg OT Peickwitz
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Peickwitz Planungsleistungen aus dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung - Elektro - Anlagengruppen 4 und 5 (§§ 53 ff. HOAI, LPH 1 bis 9) zu vergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlagserteilung werden beauftragt: Die Leistungsphasen 1 und 2 des o. g. Leistungsbildes. Die übrigen Leistungen werden gesondert abgerufen. Der Abruf der weiteren Leistungen hängt davon ab, ob vom Auftraggeber und ggf. von anderen Stellen die erbrachte Planung gebilligt und die Finanzierung gesichert ist, und sonstige zwingende Gründe einer Weiterführung der Maßnahme nicht entgegenstehen.
Die Vorentwurfsplanung muss bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung TGA (ELT)
Ort: Senftenberg OT Großkoschen
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung, Bauphysik
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5SR1KX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.