Neubau Feuerwehrgerätehaus Peickwitz Referenznummer der Bekanntmachung: 22 GMP 37a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.senftenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrgerätehaus Peickwitz
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Peickwitz Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude, Fachplanung Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) und Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) zu vergeben.
Gegenstand dieser Vergabe sind nur die Leistungen aus dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS).
Der Ortsteil Peickwitz verfügt derzeit über ein Feuerwehrsozialgebäude aus dem Jahr 1959. Dieses besteht aus enem Fahrzeugabstellplatz mit einem kleinteiligen Lager, einem Beratungsraum sowie sanitären Einrichtungen und einer kleinen Küche. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Ausführung und Einrichtung von Feuerwehrgerätehäusern ist ein Neubau notwendig.
Das neu zu errichtende Gerätehaus einschließlich der erforderlichen Innen- und Medienausstattung soll auf eine Nutzung von 50 Kamerad:innen inklusive der Jugendfeuerwehr ausgerichtet sein. Gemäß dem Gefahrenabwehrplan der Stadt Senftenberg soll das Feuerwehrgerätehause mit einem Stellplatz einschließlich einer Abgasabsauganlage errichtet werden. Das Fahrzeugkonzept sieht 1 Löschgruppenfahrzug vor. Daraus ergibt sich in der Fahrzeughalle in Bedarf von einem Stellplatz der Kategorie 3 nach DIN 14092. nach der DIN 14092 "Feuerwehrhäuser" sind für ein Löschgruppenfahrzeug mit je 9 Mann Besatzung 9 Stellplätze für PKW zu schaffen. Des Weiteren ist eine Garage für die Unterbringung eines MTW erforderlich.
Feuerwehr Peickwitz Hauptstraße 20 01945 Senftenberg OT Peickwitz
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Peickwitz Planungsleistungen aus dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung - Heizung, Lüftung, Sanitär - Anlagengruppen 1, 2 und 3 (§ 53 ff HOAI) der Leistungsphasen 1 bis 9 zu vergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlagserteilung werden beauftragt: Die Leistungsphasen 1 und 2 aus dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS). Die übrigen Leistungen werden gesondert abgerufen. Der Abruf der weiteren Leistungen hängt davon ab, ob vom Auftraggeber oder ggf. anderen Stellen die Planung gebilligt wird und die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist und sonstige Gründe einer Weiterführung der Maßnahme nicht entgegenstehen.
Die Vorentwurfsplanung muss bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung TGA (HLS)
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5SR1K3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.