Digitale Displays Referenznummer der Bekanntmachung: 318/22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teltow-flaeming.de
Adresse des Beschafferprofils: www.teltow-flaeming.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Digitale Displays

Referenznummer der Bekanntmachung: 318/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung, Installation und Wartung von 16 digitalen Outdoor- und 6 Indoor Informationsgeräten (Displays) für den Landkreis Teltow-Fläming

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Teltow-Fläming Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde siehe Gesamtübersicht 22 Standorte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung, Installation und Wartung von 16 digitalen Outdoor und 6 digitalen Indoor Informationsgeräten (Displays) für den Landkreis Teltow-Fläming an 22 verschiedenen Standorten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

85056443

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bestimmungen über die Ausführungsfrist

a) 21.10.2022 ohne Antrag auf Übertragung der Fördermittel, siehe Aufforderungsschreiben

b) 31.12.2022 mit Antrag auf Übertragung der Fördermittel, siehe Aufforderungsschreiben

Das Projekt wird gefördert. Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Die Fördermittel sind zwingend unter Einhaltung der weiteren Abrufvoraussetzungen vollständig bis zum 30.10.2022 abzurufen. Eine Übertragung der Zuwendung in nachfolgende Haushaltsjahre ist nur auf schriftlichen Antrag mit Angabe der Gründe möglich. Dieser muss spätestens bis zum Ende der Abruffrist bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden. D. h., bei Nichteinhaltung der Frist unter a) bis zum 21.10.2022 ist unverzüglich eine schriftliche Information mit der Begründung an den Auftraggeber zu senden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 157-449374
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei Bietergemeinschaften sind alle jeweiligen Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevoll-mächtigter Vertreter zu benennen. Sie müssen insgesamt die Eignungskriterien erfüllen.

Wenn Sie beabsichtigen, in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe nach § 47 VgV) in Anspruch zu nehmen, sind diese Unternehmen zusammen mit den jeweils erfüllten Eignungsanforderungen zu benennen.

Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.

Das Angebot besteht neben den einzureichenden Nachweisen aus folgenden weiteren Erklärungen:

1. die verpreisten Leistungsverzeichnisse (siehe Ordner Leistungsbeschreibung)

2. eine kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Struktur, Schwerpunkte, Mitarbeiterzahl etc.)

3. Referenzen aus den letzten 5 Jahren zum Nachweis der Errichtung digitaler Displays an mindestens 10 Standorten, die räumlich voneinander getrennt waren und unterschiedliche Standortvoraussetzungen aufweisen und Gegenstand eines Auftrages waren

4. Nachweise der technischen Mindestvorgaben durch Vorlage der entsprechenden Produktdatenblätter

5. Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021)

6. Erklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von min-destens 3,0 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (der Nachweis der abgeschlossenen Berufshaftpflichversicherung wird von dem für den Zuschlag vorgese-henen Bieter vor Zuschlagserteilung verlangt, sofern der Nachweis nicht bereits mit der Angebotsabgabe erbracht wird)

7. Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.

Der Vertrag wird auf der Grundlage der VOL/B, der Leistungsverzeichnisse und den Leistungsbeschreibungen geschlossen.

Zudem wird ein Wartungsvertrag geschlossen.

Bekanntmachungs-ID: CXP9Y52R1FU

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2022

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