Gerätewagen Logistik 2 (GW-L2) für die Stadt Zehdenick Referenznummer der Bekanntmachung: V-22/0304
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zehdenick
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16792
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zehdenick.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerätewagen Logistik 2 (GW-L2) für die Stadt Zehdenick
Gerätewagen Logistik 2
Gerätewagen-Logistik 2 (GW-L2)
Stadt Zehdenick Falkenthaler Chaussee 1 16792 Zehdenick
Lieferung eines Gerätewagen Logistik 2 (Los 1) mit Beladung (Los 2) für die Stadt Zehdenick gemäß Leistungsbeschreibung
Beladung
Stadt Zehdenick Falkenthaler Chaussee 1 16792 Zehdenick
Lieferung eines Gerätewagen Logistik 2 (Los 1) mit Beladung (Los 2) für die Stadt Zehdenick gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Metallbau Schneider
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herbstein
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36358
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.logiroll.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Albert Ziegler GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen / Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7322 / 951331
Fax: +49 7322 / 951470
Internet-Adresse: http://www.ziegler.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYH2M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden.
Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.polizei.brandenburg.de