BTU Cottbus-Senftenberg, ZC Zentralcampus Cottbus, Sanierung Mensa, Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: CBS-L-30021349
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
BTU Cottbus-Senftenberg, ZC Zentralcampus Cottbus, Sanierung Mensa, Trockenbauarbeiten
Trockenbauarbeiten
BTU Cottbus, Zentralcampus Mensa 03046 Cottbus
- 2.850m2 Trockenbauwände 100-300mm, vorrangig 150mm dick, verschiedene Anforderungen und Materialien z.B. Zementbauplatten, Feuerschutzplatten udgl.
- 565m2 Trockenbauvorsatzschalen
- 3.420m Akustikbaffeln 300mm hoch in Reihen als UHD Achsabstand 300mm
- 1.900m2 UHD Gipskarton einlagig Baupl. A D 12,5mm UK Stahlblechprofil verz
- 910m2 Unterdecke Einstegrasterdecke 50/50mm, Alu D 0,6mm L/B 1200/600mm MW UK Stahlblechprofil
- 390m2 Unterdecke Metall-Langfeldpl. Alu L/B 3000/300mm Tragprofil MW D 60mm
- 400m Unterzugbekleidungen Abwicklung 1-2m
- 430St Revisionskappen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SPOMA Parkett und Ausbau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDYBB9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]