Betriebsunterstützung für die IT-Basisinfrastruktur außerhalb der Regelarbeitszeit Referenznummer der Bekanntmachung: VE 22.05.222
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsunterstützung für die IT-Basisinfrastruktur außerhalb der Regelarbeitszeit
Betriebsunterstützung für die IT-Basisinfrastruktur außerhalb der Regelarbeitszeit.
Rundfunk Berlin-Brandenburg Masurenallee 8-14 14057 Berlin ,Rundfunk Berlin-Brandenburg, Marlene-Dietrich-Allee 20,
14482 Potsdam
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg beabsichtigt, ab dem 1.1.2023 die Betriebsunterstützung für die IT-Basisinfrastruktur außerhalb der Regelarbeitszeit in einem Supportvertrag zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt zunächst für 2 Jahre mit der Option jeweils 2-mal ein weiteres Jahr zu verlängern.
Es besteht die Option der Verlängerung um 2 x 12 Monate
Es besteht die Option der Verlängerung um 2 x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung zum Unternehmen und der Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket. Die Vorlage der Eigenerklärungen ist eine Mindestbedingung.
Nachweis folgender Zertifizierungen für das Unternehmen:
- Cisco Partner Premier Provider
- Gold Partner Authorized HPE Partner Ready for Services Delivery
Nachweis folgender Zertifizierungen für die Mitarbeiter:
- 2x HPe MASTER Storage Solution Architect V3
- Microsoft - MCSE bzw. MCSA Zertifizierung für "Produktivität" und "Datenmanagement und Analytik"
Nachweis von mindestens 2 Referenzen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, die hinsichtlich der Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJ6R9J/documents
per Download heruntergeladen werden.
Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur
Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen
Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.
Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die
Vergabeplattform beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJ6R9J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden
Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte
Vergabestelle zu richten. Die zuständige
Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]