Entwicklung des Grundstücks Grabenstr. 23 in 14943 Luckenwalde Referenznummer der Bekanntmachung: P-011-111190-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teltow-flaeming.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung des Grundstücks Grabenstr. 23 in 14943 Luckenwalde
Auf dem Gelände einer ehem. Verwaltung befinden sich in Nutzung befindliche und leerstehende Gebäude, die teils umgebaut, teils abgebrochen und erneuert werden sollen. Es befinden sich derzeit eine Rettungswache, ein Übergangswohnheim für Flüchtlinge und Asylsuchende sowie ein Archiv auf dem Gelände.
Zur zukünftigen Nutzung des Areals bestehen folgende Vorstellungen:
- Erweiterung der bestehenden Rettungswache
- Etablierung des Verwaltungsbereichs des Rettungsdienstes durch Umbau eines Bestandsgebäudes
- Vorhaltung eines Infektionsschutzlagers durch Anpassung eines Bestandsgebäudes
- Schaffung von 60 PKW-Stellplätzen für Bedienstete durch Abbruch des Archivgebäudes
- Neubau von Verbundwohnungen für Flüchtlinge und Asylsuchende einschl. Abbruch des bestehenden Übergangswohnheims.
Die Umbau-/Umgestaltungsphase des Gesamtobjektes muss in mehreren Bauabschnitten erfolgen, da die vorhandenen Nutzungsbereiche (Rettungswache, Wohnheim) ständig funktionsfähig bleiben müssen.
Das Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet.
ehem. Verwaltungsgrundstück Grabenstr. 23 14943 Luckenwalde
Gebäudeplanung nach § 34 HOAI für den Umbau sowie Abbruch und Neubau von Gebäuden, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-2 in vollem Umfang für 3 Gebäude. Die Beauftragung wird gestuft.
Optionen: Leistungsphasen 3-9 nach Gebäuden getrennt als Folgeaufträge nach Planungsfortschritt und nach Festlegung von Bauabschnitten durch den Auftraggeber.
Besondere Leistungen:
- Bestandsaufnahme von 3 Gebäuden,
- Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für das Objekt mit allen geforderten Gebäudenutzungen unter Berücksichtigung des Gebäudebestandes (derzeit 6 Gebäude) einschl. Darstellung erforderlicher Freianlagen,
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
- Stellen des Bauleiters im Sinne der Landesbauordnung,
- Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Die Bindung von Fachplanern durch den Auftraggeber erfolgt erst nach Abschluss der Leistungsphase 2 und Festlegung von Bauabschnitten durch den Auftraggeber.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe prüft der Auftraggeber die Erfüllung der im Formular 2.6 EU sowie der Unterlage "Eignungskriterien mit Mindestanforderungen" (siehe Beschaffungsunterlagen) aufgeführten Mindeststandards hinsichtlich der Eignung der Bewerber. In der 2. Stufe bestimmt der Auftraggeber unter den Bewerbern, die die Mindeststandards bzgl. der Eignungskriterien erfüllen, diejenigen, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Ist die Anzahl an gleichermaßen geeigneten Bewerber höher als die vorher festgesetzte Höchstanzahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird die Auswahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen.
Folgende Eignungskriterien mit folgenden Mindestanforderungen werden dabei bewertet:
1. Kriterium: Erlaubnis zur Berufsausübung - Vorliegen eines Nachweises der Befähigung/ Erlaubnis zur Berufsausübung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder Vorliegen eines Nachweises auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
2. Kriterium: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Vorliegen des Nachweises einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
3. Kriterium: Referenzen in der Objektplanung Gebäude - Nennung von Leistungen der Gebäudeplanung n. § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-8 für öffentliche Auftraggeber in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren
4. Kriterium: Jährliche Beschäftigtenzahl hinsichtlich Architekten/Ingenieure - Durchschnittliche jährliche Anzahl an beschäftigten Architekten/Ingenieuren des Bewerbers einschl. Geschäftsinhaber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
5. Kriterium: Angaben zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung im Bereich der Gebäudeplanung n. § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-8 eingesetzt werden sollen - Berufserfahrung der/des mit der Leistung voraussichtlich betrauten Mitarbeiter/s
Die Beschaffungsunterlagen zur Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb enthalten eine vollständige und detaillierte Übersicht der maßgeblichen Kriterien und ihrer Mindestanforderungen.
Es ist eine gestufte Beauftragung beabsichtigt.
Optionen: Leistungsphasen 3-9 nach Gebäuden getrennt als Folgeaufträge. Abruf nach Festlegung der Bauabschnitte durch den Auftraggeber und nach Planungsfortschritt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister am Sitz bzw. Wohnsitz des Bewerbers oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Bewerber, die im Handelsregister eingetragen sind, geben an, unter welcher Nummer und bei welchem Amtsgereicht ihre Eintragung geführt wird. Bewerber, die nicht zur Eintragung verpflichtet sind spezifizieren ihren Status. Die Bewerber bestätigen, dass der jeweils angegebene Eintragungsstand ihrem aktuellen Status entspricht.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestversicherungshöhe Berufs- oder Betriebshaftpflicht [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden, [Betrag gelöscht] Euro für Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung der Versicherung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss jeweils das Zweifache dieser Deckungssummen betragen. Die Versicherung muss bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, zugelassen ist, abgeschlossen werden und für die Dauer der Vertragslaufzeit des zu vergebenden Vertrages bestehen.
- Angabe von Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude LP 1-8 nach § 34 HOAI für öffentliche Auftraggeber in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angabe von Leistung, Auftragswert, Auftraggeber)
- Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl beschäftigter Architekten/Ingenieure des Bewerbers (einschl. Geschäftsinhaber) in den letzten drei Jahren
- Angabe zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung der/des Mitarbeiter/s)
- Vorliegen von Studien- und Ausbildungsnachweisen zu den Mitarbeitern, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Angabe von mindestens 2 Referenzen für die Objektplanung Gebäude
- Mitarbeiteranzahl: Der Bewerber muss jahresdurchschnittlich über mindestens 3 Architekten/Ingenieure verfügen.
- technische Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, müssen über die berufliche Qualifikation, eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und 1 Referenz in Bezug auf die zu vergebenden Leistungen verfügen
- Unteraufträge: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die von ihnen jeweils übernommenen Leistungen/Leistungsteile genügen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, weist der Bewerber die Erfüllung dieser Mindeststandards der Vergabestelle bis zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nach.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraums vorbehalten: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" und/oder "Ingenieur" berechtigt sind. Ist/sind in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung(en) gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur bzw. Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 und 2 VgV.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
- Eigenerklärung zum Russland-Embargo (Sonderformular Russland-Embargo)
- bei Bewerbergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU)
- bei Eignungsleihe: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) und Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU)
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
- Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer / Nachunternehmer zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten Teilnahmeantragsformular mit den geforderten Angaben und Anlagen. Die Formulare sind auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg abrufbar.
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive aller entsprechenden Nachweise und Erklärungen einzureichen; davon abweichend sind die Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet. Davon unbenommen ist der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für jedes Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft zu führen.
3. Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Angebot benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass diese Unterauftragnehmer geeignet sind. Zu diesem Zeitpunkt hat er der Vergabestelle auch den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bewerber hat Unterauftragnehmer, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
4. Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Antrag benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Zu diesem Zeitpunkt hat er der Vergabestelle auch den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" abzugeben.
5. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angegebenen Frist nachzuholen.
6. Auskünfte zum Verfahren sind spätestens bis zum in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU - abrufbar auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg) angegebenen Termin unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg einzustellen. Die Übersicht zu Bieterfragen und den entsprechenden Antworten ist lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg einzusehen.
7. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird.
8. Die von den Teilnehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y52R1CB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.