Rahmenvertrag: Standbau von Gemeinschaftsständen Referenznummer der Bekanntmachung: 2600-22-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wfbb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag: Standbau von Gemeinschaftsständen
Die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) plant die Durchführung von Gemeinschaftsständen für das Land Brandenburg und die Hauptstadtregion in den Jahren 2023 bis 2026. Für den Ausschreibungszeitraum sind pro Jahr Gemeinschaftsstände auf jeweils vier bis sechs Messen in Deutschland und im europäischen Ausland geplant. Während der max. Vertragslaufzeit von vier Jahren handelt es sich daher um voraussichtlich insgesamt 20 Messen. Zudem sind Gemeinschaftsstände im außereuropäischen Ausland geplant.
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam Deutschland, Europa, Japan sowie weitere noch nicht festgelegte Länder
Ausgeschrieben wurde ein Auftragnehmer (AN), der als Dienstleister die folgenden Aufgaben übernimmt:
- Erstellung eines Gemeinschaftsstandkonzeptes, Anfertigung einer Preisübersicht sowie Ausarbeitung und Visualisierung eines Muster-Gemeinschaftsstandes.
- Die Anpassung dieses Konzeptes an die jeweiligen Einzelprojekte, nachdem Details zur Messe und des Messestandes (Platzierung, Standgröße, Anzahl der Mitaussteller etc.) feststehen.
- D-EU: Umsetzung des Standbaus und Organisation und Abwicklung von verschiedenen Serviceleistungen während der Messelaufzeit.
- WELT: Organisation eines Messebauers/ Subunternehmers vor Ort, der den Standbau und die Serviceleistungen vor Ort übernimmt - alles nach enger Absprache mit und Freigabe durch die AG.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gemeinsam mit dem Land Brandenburg im Rahmen der Markterschließungsrichtlinie 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Standbau von Gemeinschaftsständen auf internationalen Messen in den Jahren 2023 bis 2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4ZR10Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsverfahren richtet sich nach § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammernur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.