Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages über Kontrollprüfungen u. Voruntersuchungen im Bereich des Straßenbaus u. des Konstruktiven Ingenieurbaus im Open-House-Verfahren der NL Nordost Referenznummer der Bekanntmachung: NOO-2022-0143
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohen Neuendorf OT Stolpe
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages über Kontrollprüfungen u. Voruntersuchungen im Bereich des Straßenbaus u. des Konstruktiven Ingenieurbaus im Open-House-Verfahren der NL Nordost
Gegenstand des Open House-Verfahrens ist die Durchführung von Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen in 11 Leistungsbereiche gemäß den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien
Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB
Die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Kontrollprüfungen Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag). Für die unterschiedenen Teilleistungsbereiche wird auf Ziffer VIII Zulassungsformular sowie auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 15.04.2025 bzw. 15.04.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoBStB
Die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 2 sind Kontrollprüfungen Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag). Für die unterschiedenen Teilleistungsbereiche wird auf Ziffer VIII Zulassungsformular sowie auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 15.04.2025 bzw. 15.04.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB
Die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 3 sind Kontrollprüfungen Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag). Für die unterschiedenen Teilleistungsbereiche wird auf Ziffer VIII Zulassungsformular sowie auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 15.04.2025 bzw. 15.04.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB
Die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 4 sind Kontrollprüfungen Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag). Für die unterschiedenen Teilleistungsbereiche wird auf Ziffer VIII Zulassungsformular sowie auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 15.04.2025 bzw. 15.04.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweisen nach ZTV BEA-StB
Die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 5 sind Kontrollprüfungen Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweisen nach ZTV BEA-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag). Für die unterschiedenen Teilleistungsbereiche wird auf Ziffer VIII Zulassungsformular sowie auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 15.04.2025 bzw. 15.04.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Oberflächeneigenschaften der Deckschicht
Die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 6 sind Oberflächeneigenschaften der Deckschicht.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag). Für die unterschiedenen Teilleistungsbereiche wird auf Ziffer VIII Zulassungsformular sowie auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 15.04.2025 bzw. 15.04.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Bitumenuntersuchungen nach TL BitumenStB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB
Die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 7 sind Kontrollprüfungen Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag). Für die unterschiedenen Teilleistungsbereiche wird auf Ziffer VIII Zulassungsformular sowie auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 15.04.2025 bzw. 15.04.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Prüfung der umweltrelevanten Parameter
Die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 8 sind Kontrollprüfungen Prüfung der umweltrelevanten Parameter.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag).
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 15.04.2025 bzw. 15.04.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Konstruktiver Ingenieurbau
Die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 9 sind Kontrollprüfungen Konstruktiver Ingenieurbau.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 15.04.2025 bzw. 15.04.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Fahrbahnmarkierung
Die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 10 sind Kontrollprüfungen Fahrbahnmarkierung.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 15.04.2025 bzw. 15.04.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB
Die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 11 sind Kontrollprüfungen Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 15.04.2025 bzw. 15.04.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1)
Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(2)
Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(3)
Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Gewerbezentralregister ermöglichen.
(4)
Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
(5)
Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(1)
Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt.
Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abdeckt werden:
• Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
• Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
(1) Vorlage von nachfolgend aufgeführten Anerkennungen / Zulassungen / Zertifizierungen je Leistungsbereich oder Teilleistungsbereich, für die eine Zulassung beantragt wird.
Hinweis: In Bezug auf die Bedeutung / Zulassung für sogenannte "Teilleistungsbereiche" wird auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen.
Leistungsbereich 01:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Anerkennung als Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra)
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 1.1 in dem Fachgebiet A;
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 1.2 in dem Fachgebiet H;
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 1.3 in dem Fachgebiet I.
.
Leistungsbereich 02:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Anerkennung als Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra)
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 2.1 in dem Fachgebiet D;
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 2.2 in dem Fachgebiet I.
.
Leistungsbereich 03:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Anerkennung als Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra)
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 3.1 in dem Fachgebiet E;
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 3.2 in dem Fachgebiet H.
.
Leistungsbereich 04:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Anerkennung als Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra)
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 4.1 in dem Fachgebiet BB;
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 4.2 in dem Fachgebiet BE;
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 4.3 in dem Fachgebiet G.
.
Leistungsbereich 05:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Anerkennung als Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra)
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 5.1 in dem Fachgebiet BB;
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 5.2 in dem Fachgebiet BE;
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 5.3 in dem Fachgebiet D;
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 5.4 in dem Fachgebiet F;
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 5.5 in dem Fachgebiet G
.
Leistungsbereich 06:
Eigenerklärung UND Nachweis
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 6.1des Verfügens über den Nachweis der Messgerät-Kalibrierung eines Planographen nach TP Eben;
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 6.2 des Verfügens über den Nachweis der Messgerät-Kalibrierung eines Pendelgeräts nach TP-Griff;
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 6.3 des Verfügens über den Nachweis der Messgerät-Kalibrierung zur Messung der Oberflächentextur nach TP Textur;
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 6.4 des Verfügens über die zeitbefristete Betriebszulassung der BASt eines Seitenkraftmessgeräts nach TP Griff
.
Leistungsbereich 07:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Anerkennung als Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra)
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 7.1 in dem Fachgebiet BB;
- für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 7.2 in dem Fachgebiet BE.
.
Leistungsbereich 08:
Eigenerklärung (ohne ergänzenden Nachweis) über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025, LAGA PN 98 zur Durchführung aller Prüfungen im Leistungsbereich 8, gemäß Anlage 2 (Leistungsverzeichnis)
.
Leistungsbereich 09
Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß VPMA anerkannte Betonprüfstelle nach DIN 1045-3 .
.
Leistungsbereich 10:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung Prüfstelle nach ZTV M 13.
.
Leistungsbereich 11:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Anerkennung als Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) in dem Fachgebiet C.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege per E-Mail oder schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
.
Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer I.3 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
.
Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist.
Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
.
Erste Auftragserteilungen sind frühestens 10 Tage nach der Veröffentlichung möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de