Energetische Sanierung Hauptgebäude TGA Referenznummer der Bekanntmachung: 60637 - TGA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15230
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.europa-uni.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung Hauptgebäude TGA
Bei der Europa-Universität Viadrina handelt es sich um eine landesweit bedeutsame Wissenschafts- und Bildungseinrichtung mit strategisch wertvollen nationalen und internationalen Netzwerken an der zurzeit ca. 5.000 Studierende studieren.
Der Hauptcampus befindet sich in der Innenstadt von Frankfurt (Oder), ein weiteres Gebäude 3 km entfernt im Stadtteil Frankfurt (Oder) West.
Bei dem Gebäude Große Scharrnstraße 59 handelt es sich um ein ehemaliges Regierungsgebäude, welches in den Jahren 1898 bis 1903 als Verwaltungssitz des Regierungsbezirkes Frankfurt (Oder) errichtet wurde. Seit 1952 bis zur Wende befand sich hier der Sitz des Rates des Bezirkes Frankfurt (Oder). In den Jahren 1992 bis 1998 wurde das Gebäude einer grundlegenden Sanierung unterzogen. Nach der komplexen Rekonstruktion des Regierungsgebäudes erfolgte am 26. Januar 1998 die Schlüsselübergabe als Hauptgebäude und Bibliothek der Europa-Universität Viadrina. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Einzeldenkmal, welches unter der Nr. 09110157 auf der Denkmalliste des Landes Brandenburg geführt wird.
In den zurückliegen Jahren wurden an dem Objekt nur erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen ausgeführt. Im Jahr 2020 musste im Rahmen einer gutachterlichen Befahrung und Bewertung des Gebäudes festgestellt werden, dass deutliche Schäden im Fassadenbereich auftreten und gleichzeitig bei Dachbereichen Gefahr in Verzug besteht. In Folge dessen wurden im Jahr 2020 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen des Daches durchgeführt, die hofseitigen Lisenen fast vollständig demontiert.
In den zurückliegenden Jahren hat sich vor allem in der Nutzung der Bibliotheksräume gezeigt, dass aufgrund der Lage unter dem Dach, dem Fehlen von technischer Ausrüstung zum Kühlen und Lüften der Räume im Sommer Temperaturen vorherrschen, welche eine Nutzung stark einschränken, im Winter dagegen werden in einzelnen Bereichen kaum annehmbare Temperaturen erreicht.
Ziel der geplanten Maßnahmen ist es, bauliche Mängel zu beseitigen, das Gebäude nachhaltig zu sanieren sowie energetisch zu ertüchtigen. In der Planung müssen Erkenntnisse aus modernen Arbeits- und Studienwelten genauso Beachtung finden wie die mögliche Implementierung einer nachhaltigen Energie- und Wärmeerzeugung. Gleichzeitig ist im Rahmen der Planung eine raumakustische Konditionierung des Senatssaales zu berücksichtigen. Das vorhandene Brandschutzkonzept, welches vorrangig auf die Bibliothek ausgerichtet ist, ist den aktuellen Erfordernissen anzupassen.
Bauliche Maßnahmen in Büros, Aufenthaltsräumen sowie Räumen mit sonstigen Nutzungen sind nur im notwendigen Rahmen im Zusammenhang mit den erforderlichen Sanierungsarbeiten vorzusehen.
Die Sanierung und Ertüchtigung der Haustechnik beziehen sich vor allem auf folgende Kernpunkte:
- Elektro (Verteilungen / Unterverteilungen / LED Beleuchtung)
- Strangsanierung (inkl. Sanitärräume)
- Erneuerung der Heizungssteuerung
- Einbau einer mechanischen Be- und Entlüftungsanlage in die Bibliothek
o Diese Anlage ist erstmalig zu planen, nachdem bei der Sanierung in den neunziger Jahren darauf verzichtet wurde.
- Erarbeiten und bei Nachweis einer entsprechenden Machbarkeit Umsetzen eines Konzeptes zur Ablösung fossiler Energien.
Hauptgebäude Große Scharrnstraße 59 15230 Frankfurt (Oder)
Der Auftrag wird in drei Stufen erteilt. Die Leistungsstufe 1 dient der Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung bis hin zur Genehmigungsplanung. Als Ergebnis ist eine genehmigungsreife HU-Bau zu erarbeiten.
Dieser Auftrag kann verlängert werden. Die Dauer des Auftrags hängt vom konkreten Ablauf des Projekts ab.
Die eingereichten Bewerbungen werden zunächst auf Vollständigkeit überprüft. Die Vergabestelle behält
sich vor, fehlende Erklärungen oder Unterlagen nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Sie werden
insbesondere darauf überprüft, ob sie die unter III. geforderten vergaberechtlichen Mindestanforderungen erfüllt
sind. Ist dies der Fall, so sind sie nach Überzeugung der Vergabestelle für die bevorstehende Aufgabe geeignet
und eine weitere Differenzierung ist nicht mehr sachgerecht. Sollten mehr als vier Bewerbungen eingehen,
findet unter diesen ein Losverfahren statt.
Abweichungen von den Angaben in den Vergabeunterlagen sind bis zum Abschluss der Verhandlungsphase
zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingungen:
a) Mitarbeiterzahl
Angaben zur personellen Ausstattung beim Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Fachkräfte, die einen Hochschulabschluss als Architekt nachweisen können. Gefordert wird eine Mitarbeiterzahl von 5 dauerhaft Beschäftigten, ggf. einschließlich des Büroinhabers/ der Büroinhaberin.
Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern kann die Mindestbeschäftigtenzahl durch Addition erfüllt werden. Die Angaben sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen. Der Nachweis kann durch Eigenerklärung erfolgen.
b) Referenzen
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung den Nachweis
- von 3 Referenzen über Planungsleistungen der Leistungsphasen
1 - 8 der HOAI,
- wobei die anrechenbaren Kosten der KG 200 bis KG 600 jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen müssen.
- Die Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Leistungsbeginn nach 01.01.2012); für mindestens 1 Referenz muss der Leitungsbeginn nach dem 01.01.2017 nachgewiesen werden.
- Ferner fordert die Vergabestelle, dass mindestens 2 Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber bearbeitet wurden und
- mindestens eine Referenz sich auf 1 Projekt mit einer Planung und Bauen im Bestand bezog.
- Eine Referenz muss Planungsleistung eines Hochschulgebäudes zum Vertragsgegenstand haben.
Die Referenzen müssen sich nicht auf getrennte Projekte beziehen. Es ist auch möglich, dass ein Projekt mehrere der obigen Referenzanforderungen erfüllt. Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Anforderungen durch Addition erfüllt werden. Es muss also nicht jedes BG-Mitglied alle Referenzanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist, dass der Bieter als Gesamtheit alle Anforderungen erfüllt.
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingungen:
a) Mitarbeiterzahl
Angaben zur personellen Ausstattung beim Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Fachkräfte, die einen Hochschulabschluss als Architekt nachweisen können. Gefordert wird eine Mitarbeiterzahl von 5 dauerhaft Beschäftigten, ggf. einschließlich des Büroinhabers/ der Büroinhaberin.
Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern kann die Mindestbeschäftigtenzahl durch Addition erfüllt werden. Die Angaben sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen. Der Nachweis kann durch Eigenerklärung erfolgen.
b) Referenzen
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung den Nachweis
- von 3 Referenzen über Planungsleistungen der Leistungsphasen
1 - 8 der HOAI,
- wobei die anrechenbaren Kosten der KG 200 bis KG 600 jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen müssen.
- Die Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Leistungsbeginn nach 01.01.2012); für mindestens 1 Referenz muss der Leitungsbeginn nach dem 01.01.2017 nachgewiesen werden.
- Ferner fordert die Vergabestelle, dass mindestens 2 Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber bearbeitet wurden und
- mindestens eine Referenz sich auf 1 Projekt mit einer Planung und Bauen im Bestand bezog.
- Eine Referenz muss Planungsleistung eines Hochschulgebäudes zum Vertragsgegenstand haben.
Die Referenzen müssen sich nicht auf getrennte Projekte beziehen. Es ist auch möglich, dass ein Projekt mehrere der obigen Referenzanforderungen erfüllt. Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Anforderungen durch Addition erfüllt werden. Es muss also nicht jedes BG-Mitglied alle Referenzanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist, dass der Bieter als Gesamtheit alle Anforderungen erfüllt.
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingungen:
a) Mitarbeiterzahl
Angaben zur personellen Ausstattung beim Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Fachkräfte, die einen Hochschulabschluss als Architekt nachweisen können. Gefordert wird eine Mitarbeiterzahl von 5 dauerhaft Beschäftigten, ggf. einschließlich des Büroinhabers/ der Büroinhaberin.
Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern kann die Mindestbeschäftigtenzahl durch Addition erfüllt werden. Die Angaben sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen. Der Nachweis kann durch Eigenerklärung erfolgen.
b) Referenzen
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung den Nachweis
- von 3 Referenzen über Planungsleistungen der Leistungsphasen
1 - 8 der HOAI,
- wobei die anrechenbaren Kosten der KG 200 bis KG 600 jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen müssen.
- Die Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Leistungsbeginn nach 01.01.2012); für mindestens 1 Referenz muss der Leitungsbeginn nach dem 01.01.2017 nachgewiesen werden.
- Ferner fordert die Vergabestelle, dass mindestens 2 Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber bearbeitet wurden und
- mindestens eine Referenz sich auf 1 Projekt mit einer Planung und Bauen im Bestand bezog.
- Eine Referenz muss Planungsleistung eines Hochschulgebäudes zum Vertragsgegenstand haben.
Die Referenzen müssen sich nicht auf getrennte Projekte beziehen. Es ist auch möglich, dass ein Projekt mehrere der obigen Referenzanforderungen erfüllt. Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Anforderungen durch Addition erfüllt werden. Es muss also nicht jedes BG-Mitglied alle Referenzanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist, dass der Bieter als Gesamtheit alle Anforderungen erfüllt.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: siehe Anforderungen Berufsqualifikation in III.1.1.
Nachweis entsprechend § 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) statt.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Brandenburg hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen. Es findet eine elektronische Vergabe statt.
Rückfragen sind frühzeitig an die Vergabestelle über die Plattform zu stellen.
Die auf der Vergabeplattform des Landes Brandenburg eingestellten Ausschreibungsunterlagen sind teilweise für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin das Verhandlungsverfahren, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRQR1BS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwae.brandenburg.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und
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gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.