Stadt Cottbus OV 203-2022 Erstellung einer Projektstudie zur Errichtung eines Nationalen BMX-Event- und Trainingszentrums Deutschland im Sport- und Freizeitpark Cottbuser Ostsee Referenznummer der Bekanntmachung: OV 203-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus OV 203-2022 Erstellung einer Projektstudie zur Errichtung eines Nationalen BMX-Event- und Trainingszentrums Deutschland im Sport- und Freizeitpark Cottbuser Ostsee
Die Stadt Cottbus/Chó?ebuz beabsichtigt die Beauftragung einer Projektstudie, welche als Machbarkeitsuntersuchung zuerst den Ist-Zustand der Bestandsituationen in zwei Potentialstandorten für das Nationale BMX-Zentrum (Hauptanlage) bewertet und auf einem Vorzugsstandort in (Fein-)Varianten Realisierungsmöglichkeiten aufzeigt. Die Betrachtung erfolgt im Gesamtzusammenhang mit einem geplanten Sport- und Freizeitpark Cottbuser Ostsee. Die Standortsuche bezieht sich nur auf die Hauptanlage. Die Integration weiterer (wasser-)sportlicher Funktionen und Nutzungen innerhalb des Ostsee-Sportdreiecks sind abhängig vom Raumangebot einzubeziehen.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Aufgabenstellung
Stadtverwaltung Cottbus, Geschäftsbereich V - Wirtschaft, Digitalisierung und Strukturentwicklung Neumarkt 5 03046 Cottbus
Es sind planerische Aussagen in Form von Variantenbetrachtungen bis hin zur Grobkostenschätzung für das Nationale BMX-Zentrum Deutschland zu erarbeiten. In der Gesamtbetrachtung ist stets die städtebauliche Einbindung innerhalb der Nachbarschaft und des neuen Quartiers Seevorstadt einzubeziehen. Die stadträumliche Eingliederung für das BMX-Zentrum und den Freizeit- und Bewegungspark als nebeneinander funktionierende Bereiche im Umfeld des Cottbuser Ostsees soll aufgezeigt werden. Dabei sind größtmögliche Effekte für das Quartier, die Stadt und die Region zu generieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen"
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen sind nur über die Kommunikation des Vergabemarktplatzes Brandenburg bis zum 07.10.2022 möglich.
Teilnahme am Verfahren über den Vergabemarktplatz Brandenburg:
Nur durch das Bestätigen der Teilnahme am Verfahren können Sie folgende Vorteile nutzen:
Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen).
Sie können direkt über den Kommunikationsbereich der Vergabestelle eigene Nachrichten zukommen lassen.
Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen).
Eine Anleitung für die elektronische Angebotsabgabe finden Sie unter folgendem Link:
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Tipps+zur+elektronischen+Angebotsabgabe
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRNJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wegebeträgt diese Frist 10 Kalendertage.