bergbautechnischen Beratungsleistungen der Bund-Länder Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
bergbautechnischen Beratungsleistungen der Bund-Länder Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung
Die GS StuBA beabsichtigt, fachtechnische Prüf- und Beratungsleistungen extern an einen Auftragnehmer zu vergeben. Gesucht wird dabei eine Einzelperson, die Leistungen auf dem Gebiet Bergbau/Bergbausanierung, vorzugsweise des Braunkohlenbergbaus erbringt.
Zur Unterstützung der GS StuBA müssen folgende Beratungsleistungen erbracht werden:
1. Plan/Budgetprüfung von Leistungen und Kosten zur Braunkohlesanierung für das Folgejahr (jeweils Ende Oktober, Anfang November)
2. Mitwirkung bei der Prüfung von Teilobjekt-, Finanzierungs- und Änderungsanträgen (viermal jährlich in einem Prüfzeitraum von drei Wochen)
3. Mitwirkung beim begleitenden Controlling
4. Mitwirkung beim nachlaufenden Controlling
5. Durchführung von Sonderprüfungen und Bearbeitungen anhand separater Aufgabenstellungen bei der Sanierung untertägiger Hohlräume des Braunkohlentiefbaus und Tagebaue des Braunkohlenbergbaus, insbesondere bei der geotechnischen Sanierung von Innenkippen
Berlin
Es ist im Rahmen des Controllingauftrags der Geschäftsstelle vorgesehen, dem Auftragnehmer einzelne Sanierungsprojekte und Teilobjekte zur Betreuung zuzuweisen.
Der Auftragnehmer hat sich in die datenbankgestützte Prüfarbeit der GS StuBA (MS-Access-basierte Prüfdatenbank als Eigenentwicklung) einzuarbeiten und die formalen Regelungen der Braunkohlesanierung (insbesondere Allgemeine Bestimmungen zum Antragsverfahren, § 3-Grundsätzepapier) anzuwenden.
Der Auftragnehmer muss über umfangreiche Kenntnisse zu Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes (BBergG) einschließlich der länderspezifischen Regelungen (z. B. Sächsische Hohlraumverordnung) verfügen.
Die Beratungsleistungen werden insbesondere für die Abteilung Technik der GS StuBA erbracht; für die Koordination und Leistungsabnahme ist der Leiter der Abteilung Technik verantwortlicher Ansprechpartner. Im Regelfall findet monatlich eine Abstimmung zur Koordination und Leistungsabnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt.
Die Beratungsleistungen wie Stellungnahmen und Prüfberichte sind vom Auftragnehmer in deutscher Sprache zu verfassen und zu präsentieren.
Die Vertragsdauer beträgt vier Jahre, davon die letzten zwei Jahre als Option zur Verlängerung des Prüf- und Beratungsverhältnisses. Für das Angebot sind die zwei Jahre der festen Vertragsdauer plus der Optionsjahre einzukalkulieren. Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 30.09.2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
bergbautechnischen Beratungsleistungen der Bund-Länder Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei elektronischer Übermittlung der Teilnahmeanträge in Textform ist der Bewerber und die natürliche Person, die die Bewerbung abgibt, zu benennen.
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Die Teilnahmeanträge sind mit den unter Pkt. II 2.9 und III 1 der Auftragsbekanntmachung genannten Unterlagen bis zum 09.05.2022 bei o. g. Vergabestelle elektronisch in Textform unter www.lmbv-einkauf.de zu übermitteln. Nicht formgerechte Teilnahmeanträge müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden. Es sind am 09.05.2022 noch keine Angebote einzureichen.
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Mit dem Angebot haben (nur) die ausgewählten Teilnehmer zur Vorbereitung des Gesprächs ein Konzept einzureichen. Ein Nichteinreichen des Konzepts führt zum Ausschluss des Angebots.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]