Stadt Cottbus - OV 190/2022 - Ausschreibung und marktorientierte Beschaffung von Erdgas für die Stadt Cottbus Referenznummer der Bekanntmachung: OV 190-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus - OV 190/2022 - Ausschreibung und marktorientierte Beschaffung von Erdgas für die Stadt Cottbus
Ausschreibung und marktorientiere Beschaffung
von Erdgas für die Stadt Cottbus für den Lieferzeitraum 2023 bis 2024.
Stadt Cottbus 03046 Cottbus Entnahmestellen entsprechend Leistungsbeschreibung
Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für SLP-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt die Stadt Cottbus (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 einen neuen Gasliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas an den in Anlage 1 (Lieferstellenübersicht) benannten Abnahmestellen während der Lieferjahre 2023 bis 2024.
Die Stadt Cottbus ist ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne der §§ 98, 99 Nr. 1 GWB.
Der abzuschließende Gasliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung ins Berufs-/Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis für Existenz und Gegenstand des Unternehmens (des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer)
Nachweis bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung(Versicherungsbestätigung oder - schein)
Aktueller Bonitätsnachweis durch eine externe Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 3Monate ab Eingang des Angebotes)
Mittels Anlage 7 - 3 Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge öffentlicher Auftraggeber, unter Angabe von Ansprechpartnern des öffentlichen Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrales Vergabemanagement
Abschnitt VI: Weitere Angaben
III. Quartal 2024
Rückfragen sind nur über die Kommunikation des Vergabemarktplatzes Brandenburg bis zum 27.09.2022 möglich.
Teilnahme am Verfahren über den Vergabemarktplatz Brandenburg:
Nur durch das Bestätigen der Teilnahme am Verfahren können Sie folgende Vorteile nutzen:
Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen).
Sie können direkt über den Kommunikationsbereich der Vergabestelle eigene Nachrichten zukommen lassen.
Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen).
Eine Anleitung für die elektronische Angebotsabgabe finden Sie unter folgendem Link:
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Tipps+zur+elektronischen+Angebotsabgabe
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRNN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wegebeträgt diese Frist 10 Kalendertage.