Straßenreinigung innerhalb der Gemeinde Wandlitz Referenznummer der Bekanntmachung: Bhf-2022-09
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wandlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenreinigung innerhalb der Gemeinde Wandlitz
Reinigung der Bundes-, Landessstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten sowie weiterer Gemeindestraßen, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen ist.
Die Fahrbahnen der betreffenden Straßen innerhalb der Ortsdurchfahrten werden 4-wöchentlich maschinell gereinigt.
Straßenreinigung Nord
Straßenreinigung in den Ortsteilen Basdorf, Schönerlinde, Schönwalde
Maschinelle Fahrbanreinigung von ca. 915.984 m pro Jahr (12 Durchgänge)
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht ein halbes Jahr vor Vertragsende von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann maximal dreimal verlängert werden und endet somit spätestens bis zum 31.12.2026.
Straßenreinigung Süd
Straßenreinigung in den Ortslagen Wandlitz, Zerpenschleuse, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Stolzenhagen
Straßenreinigung mit einer Kehrlänge von ca. 1.188.768 m pro Jahr (12 Durchgänge)
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht ein halbes Jahr vor Vertragsende von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann maximal dreimal verlängert werden und endet somit spätestens bis zum 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1. ausgefülltes Formblatt "Erklärung zu Ausschlussgründen"
2. Nachweis zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 1 Jahr)
Ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind die oben genannten Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle von jedem Unterauftragnehmer einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Für den Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1. Aktueller Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind die oben genannten Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle von jedem Unterauftragnehmer einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis insgesamt zu erbringen, d.h. jedes Mitglied weist die Eignung für die Leistung nach, die es übernehmen soll.
Nimmt der Bieter für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), so muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem er z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Der Bieter und das Unternehmen müssen gemeinsam für die Auftragsausführung haften und eine entsprechende Haftungserklärung abgeben. Die Verpflichtungserklärung, der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Haftungserklärung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen.
Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1. Formblatt "Erklärung zu Referenzen"
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt.
Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung).
Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Zudem sind geplante Unterbeauftragungen im Formblatt "Erklärung zu Unteraufträgen" einzutragen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern - ohne Eignungsleihe - beabsichtigt, ist der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Unterauftragnehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Zudem ist die geplante Unterbeauftragung im Formblatt "Erklärung zu Unteraufträgen" einzutragen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis insgesamt zu erbringen, d.h. jedes Mitglied weist die Eignung für die Leistung nach, die es übernehmen soll.
Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihr Eignung auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Erklärung zu mindestens zwei Referenzen der letzten drei Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben:
- Auftraggeber/in
- Ggf. Abteilung
- Telefon/E-Mail
- Art der ausgeführten Leistung
- Ausführungszeitraum
- Auftragssumme
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere in Bezug auf die Zahlung eines Mindestentgelts an die bei der Erbringung der Leistung eingesetzen Beschäftigten. Diese EVB gelten, sofern keine anderen Mindestentgelt-Regelungen (z.B. nach Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) vorliegen, in der ein Mindestentgelt definiert wird, welches das Mindestentgelt nach § 6 Abs. 2 BbgVergG erreicht oder übersteigt. Das Mindestentgelt liegt bei [Betrag gelöscht] EUR brutto pro Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge.
Abschnitt IV: Verfahren
Hauptamt, SG Zentrale Dienste, Raum 1.2.20
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind möglichst bis zum 26.09.2022 über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMRWVG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abst-brandenburg.de/