Bewachung GU Hohenleipisch und WV Elsterwerda Referenznummer der Bekanntmachung: 69/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzberg/Elster
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04916
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung GU Hohenleipisch und WV Elsterwerda
Bewachung von zwei Einrichtungen der vorläufigen
Unterbringung für Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge in Form einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) in Hohenleipisch und eines Wohnungsverbundes (WV) in Elsterwerda
Landkreis Elbe-Elster, Sozialamt Grochwitzer Straße 20 04916 Herzberg/Elster Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, Gordener Straße 100, 04932 Hohenleipisch,
Wohnungsverbund - 04910 Elsterwerda, August-Bebel-Straße 16
Abwendung potentieller Gefahren (Angriffe innen und außen) ggf. unter Hilfe der Polizei,
Kontrollgänge inner-/außerhalb des Gebäudes,
Durchsetzung der jeweils gültigen Hausordnung
Ergreifung von Maßnahmen im Rahmen der Ersten Hilfe und der Brandbekämpfung
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag einmal für 1 Jahr für den Zeitraum vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2025 zu verlängern. Diese Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der
Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend DIN 77200:2017 (vgl. Leistungsbeschreibung Pkt. 2.3),
Aussagen zur tariflichen Eingruppierung und Entlohnung sowie ggf. freiwillige, d.h. übertarifliche Leistungen
- Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers,
- Gültiger Zertifizierungsnachweis DIN 77200-1:2017-11 sowie DIN 77200-2:2020-07 (besondere Leistungsbereiche)
- Nachweis über Anwendung Qualitätsmanagementsystem
Die Mindestanforderungen nach Brandenburgischen Vergabegesetz finden Anwendung.
Eigenerklärung Russland-Embargo ist mit Angebotsabgabe einzureichen (Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
keine Personen zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind
ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zurichten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage veralteter
Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR9RW7T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich beider Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.