Grundwassermonitoring WRRL Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-178
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundwassermonitoring WRRL Brandenburg
Gegenstand des Auftrags ist die Grundwasserprobennahme einschließlich der Bestimmung von Vor- Ort- Parametern für die aufgeführten Grundwassermessstellen, die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung aller ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU.
Es sind insgesamt 703 Grundwassermessstellen zu beproben und die Wasserproben auf ausgewählte Inhaltsstoffe zu analysieren.
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Nordwest (Landkreise HVL, OHV, OPR, PR)
Landkreise Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung "_LB_Land_B_WRRL-GW-Monitoring_HE22-FR23".
Das Vorhaben wird finanziert auf Grundlage der ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan).
Folgender Bewertungsmaßstab wir den Zuschlagskriterien zugrunde gelegt.
I. Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
II. Untersuchung aller Parameter
5 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter
4 Punkte: wenn ein Parameter nicht angeboten wird
3 Punkte: wenn zwei Parameter nicht angeboten werden
2 Punkte: wenn drei Parameter nicht angeboten werden
1 Punkt: wenn vier Parameter nicht angeboten werden
0 Punkte: wenn fünf Parameter nicht angeboten werden
III. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen
5 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
4 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
3 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
2 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
1 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
IV. Zusatzpunkt: Aufzeichnung Vor-Ort-Parameter mit Datenprotokoll
Die Aufzeichnung der Messwerte Vor-Ort-Parameter während des Abpumpvorgangs in einem Datenprotokoll durch die Verwendung geeigneter Sonden wird mit einem Zusatzpunkt bewertet; Um den Zusatzpunkt zu erhalten, ist die Einreichung eines Datenprotokolls der Vor-Ort-Parameter für 3 aktuelle Probennahme-Protokolle erforderlich.
Nordost (Landkreise BAR, MOL, UM)
Landkreise Barnim, Märkisch Oderland, Uckermark
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung "_LB_Land_B_WRRL-GW-Monitoring_HE22-FR23".
Das Vorhaben wird finanziert auf Grundlage der ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan).
Folgender Bewertungsmaßstab wir den Zuschlagskriterien zugrunde gelegt.
I. Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
II. Untersuchung aller Parameter
5 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter
4 Punkte: wenn ein Parameter nicht angeboten wird
3 Punkte: wenn zwei Parameter nicht angeboten werden
2 Punkte: wenn drei Parameter nicht angeboten werden
1 Punkt: wenn vier Parameter nicht angeboten werden
0 Punkte: wenn fünf Parameter nicht angeboten werden
III. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen
5 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
4 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
3 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
2 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
1 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
IV. Zusatzpunkt: Aufzeichnung Vor-Ort-Parameter mit Datenprotokoll
Die Aufzeichnung der Messwerte Vor-Ort-Parameter während des Abpumpvorgangs in einem Datenprotokoll durch die Verwendung geeigneter Sonden wird mit einem Zusatzpunkt bewertet; Um den Zusatzpunkt zu erhalten, ist die Einreichung eines Datenprotokolls der Vor-Ort-Parameter für 3 aktuelle Probennahme-Protokolle erforderlich.
Südwest (Landkreise BRB, EE, P, PM, TF)
Landkreise Brandenburg, Elbe-Elster, Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung "_LB_Land_B_WRRL-GW-Monitoring_HE22-FR23".
Das Vorhaben wird finanziert auf Grundlage der ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan).
Folgender Bewertungsmaßstab wir den Zuschlagskriterien zugrunde gelegt.
I. Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
II. Untersuchung aller Parameter
5 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter
4 Punkte: wenn ein Parameter nicht angeboten wird
3 Punkte: wenn zwei Parameter nicht angeboten werden
2 Punkte: wenn drei Parameter nicht angeboten werden
1 Punkt: wenn vier Parameter nicht angeboten werden
0 Punkte: wenn fünf Parameter nicht angeboten werden
III. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen
5 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
4 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
3 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
2 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
1 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
IV. Zusatzpunkt: Aufzeichnung Vor-Ort-Parameter mit Datenprotokoll
Die Aufzeichnung der Messwerte Vor-Ort-Parameter während des Abpumpvorgangs in einem Datenprotokoll durch die Verwendung geeigneter Sonden wird mit einem Zusatzpunkt bewertet; Um den Zusatzpunkt zu erhalten, ist die Einreichung eines Datenprotokolls der Vor-Ort-Parameter für 3 aktuelle Probennahme-Protokolle erforderlich.
Südost (Landkreise CB, FF, LDS, LOS, OSL, SPN)
Landkreise Cottbus, Frankfurt (Oder), Dahme-Spreewald, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung "_LB_Land_B_WRRL-GW-Monitoring_HE22-FR23".
Das Vorhaben wird finanziert auf Grundlage der ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan).
Folgender Bewertungsmaßstab wir den Zuschlagskriterien zugrunde gelegt.
I. Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
II. Untersuchung aller Parameter
5 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter
4 Punkte: wenn ein Parameter nicht angeboten wird
3 Punkte: wenn zwei Parameter nicht angeboten werden
2 Punkte: wenn drei Parameter nicht angeboten werden
1 Punkt: wenn vier Parameter nicht angeboten werden
0 Punkte: wenn fünf Parameter nicht angeboten werden
III. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen
5 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
4 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
3 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
2 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
1 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
IV. Zusatzpunkt: Aufzeichnung Vor-Ort-Parameter mit Datenprotokoll
Die Aufzeichnung der Messwerte Vor-Ort-Parameter während des Abpumpvorgangs in einem Datenprotokoll durch die Verwendung geeigneter Sonden wird mit einem Zusatzpunkt bewertet; Um den Zusatzpunkt zu erhalten, ist die Einreichung eines Datenprotokolls der Vor-Ort-Parameter für 3 aktuelle Probennahme-Protokolle erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nordwest (Landkreise HVL, OHV, OPR, PR)
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nordost (Landkreise BAR, MOL, UM)
Ort: Bad Liebenwerda
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Südwest (Landkreise BRB, EE, P, PM, TF)
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Südost (Landkreise CB, FF, LDS, LOS, OSL, SPN)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
BITTE LESEN!!!
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
V. Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RWJ8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]