Amt Schlaubetal - Planungsleistungen "Haus der Vereine" Referenznummer der Bekanntmachung: 358/21 (Freianlagen)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Müllrose
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-schlaubetal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Amt Schlaubetal - Planungsleistungen "Haus der Vereine"
Planungsleistungen für den Umbau der ehemaligen Forstverwaltung Müllrose zum "Haus der Vereine" - Los 04 (Freianlagen)
ehemaligen Forstverwaltung Müllrose "Haus der Vereine"
Ausgangspunkt und Zielsetzung des Projekts
Grundanliegen ist die bauliche und energetische Sanierung der ehemaligen Forstverwaltung mit Festsaal und Nebengebäude zu einem Gemeinschaftszentrum für Senioren und soziale Vereine.
Das Gebäudeensemble besteht aus 3 Gebäudeteilen, die in separaten Nutzungseinheiten gegliedert sind. Der im Jahr 1920/1930 errichtete Gebäudekomplex mit einem 3-geschossigen Hotelgebäude und direkt angrenzendem Festsaal sowie einem Nebengebäude, diente bis zum Jahr 2016 als Amtssitz der Forstverwaltung Müllrose.
Der Festsaal wird noch heute für Bürgerforen oder Festlichkeiten genutzt. Im Nebengebäude befindet sich die Gebäudetechnik mit Sanitäranlagen.
2017 beabsichtigte die Stadt Müllrose, den in der Mixdorfer Straße ansässigen Seniorentreff in das Hauptgebäude zu integrieren.
Dazu wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die neben der notwendigen Nutzungsänderung, den Gebäudezustand analysierte und den Sanierungsaufwand ermittelte. Im Ergebnis dieser Maßnahmen wurden erhebliche Baumängel festgestellt, die in Verbindung mit der Gebäudeausstattung, der fehlenden Barrierefreiheit als auch in den wärme-, brand- und schallschutz-technischen Anforderungen erhebliche Defizite aufweist.
Auf der Grundlage einer Variantenuntersuchung wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2019 als Vorzuglösung der Abriss des Hauptgebäudes mit Ersatzneubau sowie die Sanierung des Festsaals mit Nebengebäude im Bestand auf der Grundlage eines integrierten, flexiblen und energetisch ausgewogenen Nutzungskonzeptes unter Einbeziehung der Außenanlagen beschlossen.
Die Entwurfsplanung wurde mit Antrag vom 05.05.2021 beim Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg zur Projektförderung der Stadt- und Ortsentwicklung im ländlichen Raum im Programmjahr 2021 eingereicht.
Der Zuwendungsbescheid Nr. SLR/67/009/2021 wurde am 12.11.2021 bewilligt. Für die Realisierung des Vorhabens ist eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2023 beantragt.
Der Baubeginn ist im IV. Quartal 2022/I. Quartal 2023 geplant.
Vorbemerkungen zum Planungs- und Baurecht
Im Flächennutzungsplan der Stadt Müllrose ist die Art der Bodennutzung für das Grundstück als Wohnbaufläche mit angrenzendem Mischgebiet festgesetzt. Gemäß Baunutzungsverordnung § 4 sind in allgemeinen Wohngebieten Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Müllrose oder in einem rechtskräftigen Bebauungsplan. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem § 34 des Baugesetzbuches.
Der Gebäudekomplex wird gemäß Brandenburgische Bauordnung in die Gebäudeklasse 4 eingeteilt und erfüllt aufgrund der besonderen Nutzung den Tatbestand eines Sonderbaus.
Weitere Einzelheiten sind der Anlage B - Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bieter-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieter in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
2. Soweit eine Beteiligung als Bieter/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiters,
b) Fachplaner in den Leistungsphasen 1 - 7.
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister oder dem Leistungsbild entsprechenden Hochschulabschluss beinhalten.
2. Referenzen:
Darstellung von bis zu 3 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen für die Planung einer Sanierung, Modernisierung im Bestand und Teilneubaus eines Mehrzweckgebäudes, die nach 2015 abgeschlossen wurden und bei denen der Referenznehmer die Leistungsphasen 2 - 7 für die Freianlagenplanung (§ 39 HO-AI) erbracht hat.
Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die zur Verfügung gestellten Referenzbögen zu verwenden. Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Referenzbögen und diesen beigefügten Beschreibungen bewertet.
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bieter darauf hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
Soweit eine Beteiligung als Bieter-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von die-sen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1-3 einschließlich der für ihren vorgesehenen Leistungsbereich entsprechende Referenzen mit den unter Ziffer 2 geforderten Angaben einzureichen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDHRWAG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.