Neubau 3-Feld-Sporthalle Torhorst Gesamtschule: Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: GSOR.06.391.01.OV033.22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 3-Feld-Sporthalle Torhorst Gesamtschule: Baustelleneinrichtung
Der Landkreis Oberhavel plant eine 3-Feld-Sporthalle für die Torhorst-Gesamtschule in Oranienburg zu errichten. Der Neubau der 3-Feld-Sporthalle inkl. Freianlagen und Stellplatzanlage hat ein BGF von ca. 2.500 m2 gemäß Raumbuch und einer Grundstücksgröße von ca. 5.280 m2.
Grundlage für den Hallentyp ist die DIN 18032 in der jeweils aktuellen Ausgabe. Die 3-Feld-Sporthalle hat den Abmessungen ca. 27,00m x 45,00m. Dieser Dreifachhallentyp soll mittels zweier Trennvorhänge in 3 Einheiten mit je 15m x 27m unterteilt werden können.
Die erforderliche lichte Hallenhöhe beträgt 7,00m. Sie besteht aus dem höheren Teil des Gebäudes, der eigentlichen Halle, sowie einem 3-seitigen tieferliegendem Teil als Flachbau mit u.a. kleinere Sporträume, Sanitär- und Umkleideräumen Geräteräumen usw.
Neubau 3-Feld-Sporthalle der Torhorst-Gesamtschule Albert-Buchmann-Straße 15 16515 Oranienburg
Die Ausschreibung betrifft die Errichtung einer Baustelleneinrichtung für eine 3-Feld-Sporthalle zur Torhorst Gesamtschule in Oranienburg.
Die Baustelleneinrichtung soll ca. 18 Monaten vorgehalten werden und hat folgende Teile:
- Büro und Sanitärcontainer mit Standflächen
- 450 m Bauzaun mit 3 Tore
- Baubeleuchtung
- Baustromanschluss, mit Haupt- und Unterverteiler und Kabelnetz
- Bauwasseranschluss mit Leitungsnetz und Anschlüsse an Sanitärcontainer
- Bauschilder
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren netto, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, mit einem Umsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die o.g. Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft
- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: Personenschäden 3,0 Mio. EUR; Sachschäden: 2,0 Mio. EUR und Vermögensschäden: 2,0 Mio. EUR
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise
vorzulegen.
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
Mindestens drei (3) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare abgeschlossene Referenzen der letzten fünf (5) abgeschlossenen Kalenderjahre, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Bauvorhabens / Referenzobjektes einschließlich Leistungsinhalt, Ausführungszeitraum und Auftragswert.
Vergleichbar sind Bauleistungen betreffend Baustelleneinrichtungen mit einer Fläche von mehr als 4000 m².
- Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die o.g. Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 1 VOB/A
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 VOB/A
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Geschäftssprache: deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des
§ 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten
für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die
Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine
Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A)
- die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter:
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen).
Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.) Bieterfragen:
Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 14.09.2022 über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
3.) Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf
sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
4.) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot mittels Formblatt 234 die Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5RWHW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern
ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach §
165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu
machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene
Partei kostenpflichtig ist.