Bildungscampus Glindow, VE 10 - Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 241-010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoffbauer-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungscampus Glindow, VE 10 - Elektrotechnik
Die Hoffbauer-Stiftung plant die Errichtung eines Schulcampus in der Stadt Werder/ Havel, OT Glindow. Der Campus soll über ein komplettes Angebot von Kindertagesstätte über Grundschule bis zu einer Gesamtschule, inclusive Sporthalle und Außensportflächen verfügen.
Werder (Havel), DE
1 Stk Verteileranlage incl. Messeinrichtungen
19 Stk Verteileranlagen
4 Stk Verteileranlagen in Außenanlagen
765 m Kabelrinnen / Kanäle
1140 m Hauptleitungen
2770 m Hauptleitungen in Außenanlagen
51040 m Installationsleitungen
15200 m Schwachstromleitungen
19500 m Datenkabel
3000 m Datenkabel in Außenanlagen
1040 Stk Leuchten und Lichtbänder
2 Stk Sicherheitslichtgeräte + RZ Leuchten
2 Stk Brandwarnanlagen + Melder
1 Stk Elektroakustische Anlage
1 Stk Zeitdienstanlage mit Haupt- und Nebenuhren
2 Stk Gegensprechanlagen
1 Stk Sonnenschutzsteuerung
5 Stk Ladesäulen E- Mobilität
Nebenangebote sind/ waren erwünscht
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bildungscampus Glindow, VE 10 - Elektrotechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß Kreutz
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14550
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpruefungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.