Erweiterung und Modernisierung Grundschule Lehnitz, Los 10 - Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VOB-0014/2021-65
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Modernisierung Grundschule Lehnitz, Los 10 - Malerarbeiten
Erweiterung und Modernisierung der Grundschule Lehnitz
Los 10 - Malerarbeiten
Grundschule Lehnitz Dianastraße 13 16515 Oranienburg
- ca. 4.400 m² Grundierung
- ca. 2.700 m² Wand + Decke schleifen und spachteln bis 3 bzw. 5 mm
- ca. 1.400 m² Malervlies an Wand und Decke
- ca. 4.000 m² Dispersionsfarbe NAK 2, weiß, auf Wand und Decke
- ca. 2.400 m Verfugung, elasto-plastisch
- 48 St. Stahlzargen, Beschichtung
- ca. 32 m Flachstahlbeschichtung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Malerarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Joachimsthal
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16247
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.maler-engelbrecht.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1RW9B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.