BTU Cottbus-Senftenberg, ZC Zentralcampus Cottbus, Sanierung Mensa, Stahlbauarbeiten - Lamellenfassade Referenznummer der Bekanntmachung: CBS-L-30021235
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
BTU Cottbus-Senftenberg, ZC Zentralcampus Cottbus, Sanierung Mensa, Stahlbauarbeiten - Lamellenfassade
Stahlbauarbeiten -Lamellenfassade
BTU Cottbus, Zentralcampus Mensa 03046 Cottbus
- für alle Bereiche: vorgehängte Fassade aus dreiecksförmigen Lisenen, unterschiedliche Winkel der Ausrichtung, Aluminium, in zwei Farben beschichtet, hochwetterfest, einschließlich Unterkonstruktion aus Aluminium
- insgesamt ca. 150 m2 vorgehängte Fassade ungedämmt, an Stahlbeton
- insgesamt ca. 320 m2 vorgehängte Fassade, mit WDVS MiWo D=120mm, an Stahlbeton bzw. Mauerwerk
- insgesamt ca. 440 m2 vorgehängte Fassade, an bauseits hergestellte Stahlbaukonstruktion
- Herstellen revisionierbarer Bereiche der vorgehängten Fassade, Einzelgröße bis 10 m2
- insgesamt ca. 130m2 vorgehängte Fassade, an bestehende Außenwand aus Porenbeton mit bestehendem WDVS
- insgesamt ca. 70 Stück Durchdringungen im bestehenden WDVS für vorgehängte Fassade herstellen und wieder fachgerecht verschließen
- 6 Stück Sonnenschutzdächer mit drehbaren Lamellen einschließlich Antrieb, im geschlossenen Zustand regendicht, an bestehende Stützen-Riegel-Konstruktion aus Stahlbeton
- ca. 330m Vorsatzelemente Einzel-Lisenen gemäß Fassade, freistehend mit Innenverstärkung bzw. an bestehende Konstruktionen aus Stahl und Stahlbeton befestigt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDYB52
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]