Amt Schlaubetal - Planungsleistungen "Haus der Vereine" Referenznummer der Bekanntmachung: 358/21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Müllrose
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-schlaubetal.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Amt Schlaubetal - Planungsleistungen "Haus der Vereine"

Referenznummer der Bekanntmachung: 358/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen für den Umbau der ehemaligen Forstverwaltung Müllrose zum "Haus der Vereine" - Los 01 (Gebäude- und Tragwerksplanung)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Hauptort der Ausführung:

ehemaligen Forstverwaltung Müllrose "Haus der Vereine"

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausgangspunkt und Zielsetzung des Projekts

Grundanliegen ist die bauliche und energetische Sanierung der ehemaligen Forstverwaltung mit Festsaal und Nebengebäude zu einem Gemeinschaftszentrum für Senioren und soziale Vereine.

Das Gebäudeensemble besteht aus 3 Gebäudeteilen, die in separaten Nutzungseinheiten gegliedert sind. Der im Jahr 1920/1930 errichtete Gebäudekomplex mit einem 3-geschossigen Hotelgebäude und direkt angrenzendem Festsaal sowie einem Nebengebäude, diente bis zum Jahr 2016 als Amtssitz der Forstverwaltung Müllrose.

Der Festsaal wird noch heute für Bürgerforen oder Festlichkeiten genutzt. Im Nebengebäude befindet sich die Gebäudetechnik mit Sanitäranlagen.

2017 beabsichtigte die Stadt Müllrose, den in der Mixdorfer Straße ansässigen Seniorentreff in das Hauptgebäude zu integrieren.

Dazu wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die neben der notwendigen Nutzungsänderung, den Gebäudezustand analysierte und den Sanierungsaufwand ermittelte. Im Ergebnis dieser Maßnahmen wurden erhebliche Baumängel festgestellt, die in Verbindung mit der Gebäudeausstattung, der fehlenden Barrierefreiheit als auch in den wärme-, brand- und schallschutz-technischen Anforderungen erhebliche Defizite aufweist.

Auf der Grundlage einer Variantenuntersuchung wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2019 als Vorzuglösung der Abriss des Hauptgebäudes mit Ersatzneubau sowie die Sanierung des Festsaals mit Nebengebäude im Bestand auf der Grundlage eines integrierten, flexiblen und energetisch ausgewogenen Nutzungskonzeptes unter Einbeziehung der Außen-anlagen beschlossen.

Die Entwurfsplanung wurde mit Antrag vom 05.05.2021 beim Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg zur Projektförderung der Stadt- und Ortsentwicklung im ländlichen Raum im Programmjahr 2021 eingereicht.

Der Zuwendungsbescheid Nr. SLR/67/009/2021 wurde am 12.11.2021 bewilligt.

Für die Realisierung des Vorhabens ist eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2023 beantragt.

Der Baubeginn ist im III-IV Quartal 2022 geplant.

Die Baukosten der KG 300 und 400 werden auf 2.963.490,- EUR geschätzt.

Vorbemerkungen zum Planungs- und Baurecht

Im Flächennutzungsplan der Stadt Müllrose ist die Art der Bodennutzung für das Grundstück als Wohnbaufläche mit angrenzendem Mischgebiet festgesetzt.

Gemäß Baunutzungsverordnung § 4 sind in allgemeinen Wohngebieten Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Müllrose oder in einem rechtskräftigen Bebauungsplan. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem § 34 des Baugesetzbuches.

Der Gebäudekomplex wird gemäß Brandenburgische Bauordnung in die Gebäudeklasse 4 ein-geteilt und erfüllt aufgrund der besonderen Nutzung den Tatbestand eines Sonderbaus.

Erläuterungsbericht zum Bauwerk

KG 300 - Baukonstruktion

1. Bauabschnitt - Neubau

Der geplante Neubau hat 3 Vollgeschosse und ist nicht unterkellert.

Aufgrund des hohen Grundwasserstandes ist bei den Gründungsmaßnahmen von einer Was-serhaltung mit Baugrundverbesserung auszugehen. Die Gründung erfolgt auf einer Stahlbet-onbodenplatte mit Frostschürze.

Die Bauwerksabdichtung muss entsprechend DIN 18533 - Abdichtung gegen erdberührte Bauteile - ausgeführt werden. Eine Dränage ist zusätzlich zu empfehlen.

Der Massivbau erhält eine zweischalige Außenwand, die eine große Variabilität in der Außen-hautgestaltung zulässt.

Wiederkehrende moderne Holzverkleidung oder Kunststoff-Metallplatten sollen das Gebäude bewusst akzentuieren und dem Gebäudeensemble einen eigenständigen Charakter verleihen.

Großflächige Fensterflächen als Alu-Pfosten-Riegelfassade, Wärmeschutzisolierfenster mit elektrisch bedienbaren Sonnenschutzelementen sollen eine von außen her wirkende hohe Transparenz erzeugen, aber auch den baulichen Wärmeschutz erfüllen.

Die Geschossdecken und die Dachdecke werden als Stahlbetondecken ausgeführt. Tragende Innenwände und Trennwände von Nutzungseinheiten sind entsprechend den schallschutz- und brandschutztechnischen Anforderungen auszubilden.

Als Innenwand- und Deckenbekleidung sind glatte Oberflächen mit Vlies- oder Glasfasertapete, farblich beschichtet vorgesehen.

Die Zugangsbereiche im Erdgeschosses erhalten einen Hartbelag. Flure und die Räume der Nutzungseinheiten werden mit Linolium oder Korgböden ausgestattet.

Für eine verdeckte Leitungsführung, insbesondere der Lüftungskanäle für die Beheizung der Räume sind Unterhangdecken mit einem maximalen Aufbau von bis 35 cm geplant.

Die Dachdecke erhält ein Warmdachaufbau in Kombination mit einer Photovoltaikanlage. Um sich der im Zusammenhang befindlichen Bebauung städtebaulich anzupassen, erhält das 2. 0bergeschoss ein Mansarddach als "Berliner Dach" mit einer Hartdachziegeleindeckung und Rechteckgauben zur notwendigen Belichtung und Belüftung.

Um die Anforderungen der barrierefreien Erschließung für öffentliche Zugänge zu erreichen, wird die Fußbodenhöhe des Saalanbaus als OKFF EG angenommen.

Der Einbau eines Personenaufzuges nach DIN EN 81-70 gewährleistet eine rollstuhlgerechte Erreichbarkeit aller Geschosse.

2. Bauabschnitt- Sanierung Festsaal

Schwerpunkte der Sanierung liegen in

- der energetischen Aufwertung der Gebäudehülle inkl. Dachfläche mit Photovoltaik

- dem Herstellen zusätzlicher Wandöffnungen für den 1.und 2. Rettungsweg

- der Bauwerkstrockenlegung gemäß Prüfbericht 17.09-Pb/66 vom 26.09.2017

- der Aufarbeitung und Ergänzung des Parkettbelages unter dem ehemaligen Podest

- dem Einbau einer flexiblen Trennwand zur Teilung der Saalfläche

- der brandschutztechnischen und schallschutztechnischen Ertüchtigung der Saaldecke unter Beachtung der statischen Prüfung zur Deckenlast

- und in der malermäßigen Aufarbeitung der Wandflächen.

3. Bauabschnitt- Umbau des Neben- und Zwischengebäudes

Beide Nebengebäude werden vollständig entkernt.

Die Zwischendecke im ehemaligen Jugendclub wird abgebrochen, um eine durchg

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 114-321959
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YDHRWHU

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2022

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