Bildungscampus Glindow, VE 51- Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 241-51
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hoffbauer-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungscampus Glindow, VE 51- Straßenbau
Die Hoffbauer-Stiftung plant die Errichtung eines Schulcampus in der Stadt Werder / Havel, OT Glindow. Der Campus soll über ein komplettes Angebot von Kindertagesstätte über Grundschule bis zu einer Gesamtschule, inclusive Sporthalle und Außensportflächen verfügen. Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um Leistungen im Bereich Straßenbau für den ersten Bauabschnitt.
Werder (Havel), DE
Zu errichten sind eine Privatstraße mit Asphaltdecke und angegliederte PKW-Stellplätze mit drainfähigem Betonpflaster. Die Länge der Straße beträgt ca. 250 m; die Breite i. d. R. 6 m. Die Vegetationsschicht und der Oberboden wurden bereits abgetragen. Es sind zeitgleich mehrere andere Gewerke – auch in Außenanlagen –
auf der Baustelle tätig. Die Abstimmung mit diesen ist unerlässlich.
Mengen:
Fahrbahn mit Asphaltdecke: 1.640 m²
drainfähiges Betonpflaster: 710 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bildungscampus Glindow, VE 51- Straßenbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seddiner See
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14554
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpruefungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.