Bildungscampus Glindow, VE 32 Lüftungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 241-32
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hoffbauer-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungscampus Glindow, VE 32 Lüftungsanlage
Die Hoffbauer-Stiftung plant die Errichtung eines Schulcampus in der Stadt Werder/Havel, OT Glindow. Der Campus soll über ein komplettes Angebot von Kindertagesstätte über Grundschule bis zu einer Gesamtschule, inclusive Sporthalle und Außensportflächen verfügen. Innerhalb dieses Auftrages werden Leistungen für die KiTa und die Grundschule vergeben.
Werder (Havel), DE
- 3 Stk Lüftungsgeräte mit WRG (3.000 / 13.500 / 11.000 m³/h)
- 5 Stk Rohrventilatoren
- 1450 m² / 915 m² Lüftungskanal / -Formteile
- 950 m² Außenisolierung
- 750 m Lüftungsrohr DN 80-500
- 170 Stk Lüftungsgitter
- 150 Stk Luftauslässe (Tellerventile)
- 82 Stk Brandschutzklappen
- 1 Stk BSK-Kommunikationssystem
- 1.400 m Kabel BSK-Kommunikationssystem
- 74 Stk Volumenstromregler
- 96 Stk Schalldämpfer
- 2 Stk Klimasplitgerät (4 kW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bildungscampus Glindow, VE 32 Lüftungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jessen
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06917
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpruefungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.