8/7180/S0659 - Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle aus Bundeswehr-Liegenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 6002332436-BwDLZ Doberlug-Kirchhain
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Doberlug-Kirchhain
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03253
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
8/7180/S0659 - Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle aus Bundeswehr-Liegenschaften
8/7180/S0659 - Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle aus Bundeswehr-Liegenschaften
des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Doberlug-Kirchhain
Los 1
Hans-Joachim von Zieten Kaserne
Husarenallee 1
14547 Beelitz
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen.
Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl,
Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren.
Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen.
Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 2
von-Hardenberg-Kaserne Strausberg
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 3
Barnim-Kaserne Strausberg
Umgehungsstraße 1
15344 Strausberg
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 4
Sportfördergruppe Frankfurt/Oder
Stendaler Straße 27
15234 Frankfurt/Oder
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 5
MunVersZentrum Ost
Am Mühlenweg
15848 Beeskow
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 6
Hochfrequenzfunk- und Sende Stelle
Limsdorf
Springseeweg 17
15859 Storkow/OT Limsdorf
*
Standortübungsplatz Storkow/
Technologiestützpunkt
Bugker Chaussee 6
15859 Storkow
*
Kurmark-Kaserne Storkow
Beeskower Chaussee 15a
15859 Storkow
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 7
Fliegerhorst Schönewalde/Holzdorf
Fliegerhorstallee 1
04916 Schönewalde/OT Brandis
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 8
Heeresinstandsetzungslogistik HIL
GmbH
Schönborner Straße 13
03253 Doberlug-Kirchhain
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 9
BwDLZ Doberlug-Kirchhain
Torgauer Straße
03253 Doberlug-Kirchhain
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 10
Spreewaldkaserne Krugau
Krugauer Dorfstraße 84
15913 Märkische Heide
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 11
Radar-Reporting Post Döbern
Hohe Bergstraße
03159 Döbern
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Los 12
Kalibrierzentrum Cottbus
Sielower Landstraße 66
03044 Cottbus
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.
Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Nachweis Zertifizierung des Anbieters als Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV, Vorlage eines aktuellen Überwachungszertifikates als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 Kreislauf- und Abfallgesetz oder eines anderen gleichwertigen Nachweises, das der Bieter die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Entsorgung erfüllt, Referenzen
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
*
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
*
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit