8/7180/S0659 - Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle aus Bundeswehr-Liegenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 6002332436-BwDLZ Doberlug-Kirchhain

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Doberlug-Kirchhain
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03253
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=473726
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

8/7180/S0659 - Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle aus Bundeswehr-Liegenschaften

Referenznummer der Bekanntmachung: 6002332436-BwDLZ Doberlug-Kirchhain
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

8/7180/S0659 - Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle aus Bundeswehr-Liegenschaften

des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Doberlug-Kirchhain

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Hauptort der Ausführung:

Hans-Joachim von Zieten Kaserne

Husarenallee 1

14547 Beelitz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen.

Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl,

Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren.

Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen.

Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Hauptort der Ausführung:

von-Hardenberg-Kaserne Strausberg

Prötzeler Chaussee 25

15344 Strausberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 3

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Hauptort der Ausführung:

Barnim-Kaserne Strausberg

Umgehungsstraße 1

15344 Strausberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 4

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Sportfördergruppe Frankfurt/Oder

Stendaler Straße 27

15234 Frankfurt/Oder

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 5

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Hauptort der Ausführung:

MunVersZentrum Ost

Am Mühlenweg

15848 Beeskow

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 6

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Hauptort der Ausführung:

Hochfrequenzfunk- und Sende Stelle

Limsdorf

Springseeweg 17

15859 Storkow/OT Limsdorf

*

Standortübungsplatz Storkow/

Technologiestützpunkt

Bugker Chaussee 6

15859 Storkow

*

Kurmark-Kaserne Storkow

Beeskower Chaussee 15a

15859 Storkow

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 7

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Hauptort der Ausführung:

Fliegerhorst Schönewalde/Holzdorf

Fliegerhorstallee 1

04916 Schönewalde/OT Brandis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 8

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Hauptort der Ausführung:

Heeresinstandsetzungslogistik HIL

GmbH

Schönborner Straße 13

03253 Doberlug-Kirchhain

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 9

Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Hauptort der Ausführung:

BwDLZ Doberlug-Kirchhain

Torgauer Straße

03253 Doberlug-Kirchhain

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 10

Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Hauptort der Ausführung:

Spreewaldkaserne Krugau

Krugauer Dorfstraße 84

15913 Märkische Heide

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 11

Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Hauptort der Ausführung:

Radar-Reporting Post Döbern

Hohe Bergstraße

03159 Döbern

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 12

Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kalibrierzentrum Cottbus

Sielower Landstraße 66

03044 Cottbus

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 5 Arbeitstagen (bei Havariefällen 2 Tage). In Liegenschaften mit Instandsetzungs-/ bzw. Wartungsauftrag erfolgt die Entsorgung von z. B. Altöl, Kühlflüssigkeit, Brems-/ Hydraulikflüssigkeit usw. am Entstehungsort. Die Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise sind dementsprechend zu kalkulieren. Der Auftragnehmer übernimmt gemäß GGVSEB neben den Beförderpflichen auch die Pflichten des Absender, Verlader, Verpacker, Befüller sowie die Pflichten gemäß § 26 GGVSEB. Der Auftraggeber fungiert nicht mehr als Absender, sondern als Auftraggeber des Absenders, Gemäß §§ 17, 27 GGVSEB. Allgemeine Sicherheitspflichten nach § 4 GGVSEB sind zwingend von allen Beteiligten zu beachten. Entsorgungsnachweise werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und auf Aktualität geprüft. Transporte nach ADR (Gefahrguttransporte) werden durch den Abfallerzeuger (Fachkraft AbfKrw) auf der Anmeldung vermerkt und sind als Gefahrguttransport durchzuführen. Im anzugebenem Preis (siehe Anlage 1) sind alle anfallenden Kosten, wie Anfahrt, Miete für Behälter, Transportkosten, Verwertungs-/ Entsorgungskosten, Nachweis/ Dokumentation, Deklarationsanalysen, Kosten SBB und sonstige Nebenkosten im Preis enthalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.10 - Varianten/ Alternativangebote nur möglich bei Behältergrößen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

siehe Ausschreibungsunterlagen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe Ausschreibungsunterlagen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis Zertifizierung des Anbieters als Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV, Vorlage eines aktuellen Überwachungszertifikates als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 Kreislauf- und Abfallgesetz oder eines anderen gleichwertigen Nachweises, das der Bieter die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Entsorgung erfüllt, Referenzen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/11/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/11/2022
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

*

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

*

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2022

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