PEKI - Peking - Fortsetzung der Planung einer Videoüberwachungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: VV-118-2022-0167
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg a. d. Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auswaertiges-amt.de
Abschnitt II: Gegenstand
PEKI - Peking - Fortsetzung der Planung einer Videoüberwachungsanlage
Fortschreibung der Planung zur Einbindung weiterer Überwachungsbereiche in die neu zu errichtende Videoüberwachungsanlage.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 17
Dong Zhi Men Wai Da Jie
Chaoyang District Beijing
100600 China
Eingekauft werden sollen freiberufliche Planerleistungen in Anlehnung an die HOAI zur Anpassung von Vergabeunterlagen und um die Planung um weitere Unterlagen mit dem Bedarf des Bestands-Videoanlagensystems zu ergänzen.
Zur Fortschreibung sind teilweise Wiederholungsleistungen in den Leistungsphasen 2 bis 6 (ohne 4) erforderlich um den aktuellen Planungsstand aufzunehmen und anzupassen.
Die Einarbeitung in den derzeitigen Planungsstand der KG 440, 450 und 490 sowie in etwaige Leistungen aus der KG 547 (Außenarbeiten an Kanälen und Schächten für die technischen Anlagen aus dem Gewerk Tiefbau) sollen als pauschaler Festpreis angefragt werden.
Anpassungen der Unterlagen in den Leistungsphasen 2-6 (ohne 4) werden angelehnt an entsprechende Kostenansätze nach HOAI und ebenfalls als Festpreis angefragt.
Weiterhin sind Leistungen der Leistungsphase 7 und 8 über das gesamte Bauvorhaben zu ergänzen, die den Kostenansätzen der HOAI entsprechen sollen. Hinzu kommen Reise- und sonstige Nebenkosten sowie Stunden- bzw. Tagesverrechnungssätze für etwaige derzeit nicht bewertbare Nachtragsleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
1. Erfahrungen KG 440, KG 450 und KG 547
2. Erfahrungen in Auslandsvertretungen
3. Sicherheitsüberprüfung
4. Erarbeitung der zu erstellenden Unterlagen bei der Planungsbearbeitung
zu 1.) Mindestens einmalige Erfahrung in der KG 440 und 450 auf dem Stand der aktuellen DIN -Normen und aktuellsten technischen Vorschriften, sowie gewerkeübergreifende Leistungen in den KG 547.
zu 2.) Mindestens einmalige Erfahrung in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der letzten 10 Jahre.
zu 3.) Die Mitarbeiter des Unternehmens, die im Projekt vor Ort mitarbeiten, müssen sicherheitsüberprüft Ü2 sein. Falls diese Prüfung noch nicht vorliegt, muss die Bereitschaft zu einer Sicherheitsüberprüfung vorliegen.
zu 4.) Die Bieter bestätigt die Möglichkeit, dass die Erarbeitung der zu erstellenden Unterlagen ohne eine Dienstreise bei der Planungsbearbeitung erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).