Neubau Hallenbad Los 12 Estrich- Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: SF2022/158
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.falkensee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hallenbad Los 12 Estrich- Fliesenarbeiten
Estrich- und Fliesenarbeiten
Hallenbad Falkensee Seegefelder Straße 14612 Falkensee
- Baustelleneinrichtung
- Fassade, Fenster und sonstige Einbauteile schützen 1000 qm
- Untergrund reinigen, grobe Verschmutzung, EG 3300 qm
- Untergrundvorbereitung, Fräsen, Estrich 1800 qm
- Untergrundvorbereitung, Kugelstrahlen, Estrich 550 qm
- Haftbru?cke für Estrich 1550 qm
- Zement-Verbundestrich,Gefa?lle,C35 F5 V50,i.Mi.50mm 1300 qm
- Ausgleichsestrich CT- C 35 - F 5, d 60 mm 300 qm
- FB-Einlauf bis DN 100 mm fertigstellen, eindichten 110 Stk.
- Verfu?llen der Aussparungen um Bodeneinla?ufe 120 Stk.
- bituminöse Abdichtung G200 S4 Al,Estrich 1800 qm
- bituminöse Abdichtung Kaltselbstkl-B Al,Estrich 1900 qm
- Trennschicht, PE-Folie 0,2 mm,Abd./Estr. 3700 qm
- Wärmedämmung, XPS, 30 mm 1300 qm
- Zulage XPS, Ausführung mit 10 mm Mehrdicke, 1-lg 1000 qm
- Wärmedämmung, XPS, 80 mm 210 qm
- Wärmedämmung, XPS, 110 mm 1200 qm
- Wärmedämmung, XPS, 120 mm 320 qm
- Wärmedämmung, XPS, 160 mm 200 qm
- HWL-Platte, 25 mm DIN 1101 320 qm
- Duschelement als Komplettsystem 4 Stk.
- Heizestrich, CT-F5-S 85H65 2500 qm
- Estrich auf Gefälle 1200 qm
- Bewegungsfuge, Heizestrich, Estriche 600 m
- Dehnungsfugenprofil Estrich 600 m
- Bewegungsfuge Estrich, B= 20 mm 160 m
- Fußabstreifer als Sauberlaufzone, innen, EG 2 Stk.
- Untergrundvorbereitung, Kugelstrahlen, Estrich 2200 qm
- Versiegelung Estrich, Epoxidharz,2-komp. 2200 qm
- Betonsockel 20 Stk.
- Tiefengrundierung, Bodenfläche Estrich 2800 qm
- Ausgleichsspachtel 1200 qm
- Verbundabdicht. W3-I s.h., 2-K, Boden 2800 qm
- Verbundabdicht. W3-I s.h., 2-K, Wand 1600 qm
- Armierung der Verbundabdichtung 860 qm
- Dichtband Wand/Boden+Wand/Wand, W3-I sehr hoch 3000 m
- Fugenband um Edelstahl-Becken, W3-I sehr hoch 200 m
- Wandfliesen, unglas. Fstzg., DB, 60/30, kieselgrau 400 qm
- Wandbekleidung als Sockelfliese 1000 m
- Wandfliesen, unglas. Fstzg., Mosaik-Fl. 5/5, kieselgrau 100 qm
- Wandfliesen, glas. SZ-Mosaikfliese, Db., 5/5, grün 50 qm
- Wandfliesen, glas. SZ-Mosaikfliese, Db., 5/5, blau 50 qm
- Wandfliesen, Du?nnbett, 60/30, weiß glänzend 400 qm
- Bodenfliesen, unglas. Fstzg., DB, 60/30, kieselgrau 1000 qm
- Bodenfliesen, unglas. Fstzg., DB, 60/30, auf Gefälle 1300 qm
- Bodenfliesen, unglas. Fstzg., Dünnbett, 5/5 500 qm
- Spiegel, eingefliest 17 Stk.
- Bewegungsfugen, Dehnfugenprofil, Edelstahl, B=10-12 700 m
- Schnittschutzband, Edelstahlgewebe 200 m
- Bewegungsfugenversiegelung im Dauernassbereich 2600 m
- Fugenverschluss, innen, Silikon, mittleres grau 3400 m
- Beckenu?berlaufrinne, Typ Wiesbaden, kleine Rinne 35 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden (vorbehaltlich der Forderung weiterer Unterlagen, welche nicht im PQ- Verzeichnis enthalten sind, aber nachfolgend aufgeführt sind) oder es sind nachfolgende Nachweise zu erbringen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
- Registereintragungen
o Gewerbeanmeldung,
o Handelsregisterauszug
o Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die aufgeführten Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten, angemessenen Frist gem. VOB/A nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Es sind nachfolgende Nachweise vorzulegen:
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden (vorbehaltlich der Forderung weiterer Unterlagen, welche nicht im PQ- Verzeichnis enthalten sind, aber nachfolgend aufgeführt sind) oder es sind nachfolgende Nachweise zu erbringen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Es ist mindestens ein Jahresumsatz in der doppelten Höhe der angebotenen Leistung nachzuweisen.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Vorlage von:
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse ,
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
- Die Haftpflichtversicherung muss im Auftragsfall, doppelt maximiert, folgende Mindesthöhen aufweisen:
5.000.000,- EUR für Personenschäden
1.500.000,- EUR für Sach- und sonstige Schäden.
- Hierzu ist im Vergabeverfahren die Eigenerklärung FS706 (Bestandteil der Vergabeunterlagen) einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die aufgeführten Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten, angemessenen Frist gem. VOB/A nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Es sind nachfolgende Nachweise vorzulegen:
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden (vorbehaltlich der Forderung weiterer Unterlagen, welche nicht im PQ- Verzeichnis enthalten sind, aber nachfolgend aufgeführt sind) oder es sind nachfolgende Nachweise zu erbringen:
3 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten fünf Kalenderjahre:
- Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis auf Anforderung vorzulegen sind
- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die aufgeführten Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten, angemessenen Frist gem. VOB/A nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Falkensee Falkenhagener Str. 43/49
Die Teilnahme von Bietern bei der Angebotsöffnung ist gem. § 14 Abs. 1 VOB/A (EU) nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Geforderte Nachweise können in einfacher Kopie eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXT9YYDYDQY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/sixcms/detail.php/791947
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.