Lieferung von Schutzhandschuhen und Feuerschutzhauben Referenznummer der Bekanntmachung: L 56/2022 Pi
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schutzhandschuhen und Feuerschutzhauben
Lieferung von Schutzhandschuhen und Feuerschutzhauben
Stadt Schwedt/Oder für die mitverwaltete Gemeinde Pinnow Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5 16303 Schwedt/Oder
Lieferung von Schutzhandschuhen und Feuerschutzhauben
Förderung im Rahmen des Kooperationsprogramms Mecklenburg-Vorpommer/Brandenburg/Polen im Rahmen des Ziels "Europäische territoriale Zusammen-arbeit" des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung "Brand- und Katastrophenschutz" INT 116
Es muss seitens des Bieters sichergestellt sein, dass die Lieferung bis zum 12.12.022 abgeschlossen ist. Die Auftragsvergabe ist für Anfang Oktober 2022 vorgesehen.
Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
(einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller Nachweis einer Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug,
- Eigenerklärung im Rahmen der Angebotsabgabe zunächst ausreichend, sollte es zu einer Auftragserteilung kommen, werden:
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht alter als 12 Monate),
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
nachgefordert und sind vor Auftragserteilung rechtzeitig einzureichen
- Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Absichtserklärung zunächst ausreichend. Im Falle der Auftragserteilung muss der Nachweis des Bestehens vor Auftragserteilung erbracht werden.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Schwedt/Oder für die mitverwaltete Gemeinde Pinnow
Es sind keine Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen. § 55 Abs. 2 VgV findet Anwendung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Brandenburgische Vergabegesetz findet Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8R22R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schwedt.eu