Stromlieferung 2023 bis 2025 - Auftraggebergemeinschaft Stadt Wittstock u.a. Referenznummer der Bekanntmachung: 60_2022_StromLie2023_00
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittstock
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16909
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wittstock.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fehrbellin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16833
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wittstock.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt (Dosse)
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16845
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wittstock.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wusterhausen/Dosse
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16868
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wittstock.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gumtow
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16866
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wittstock.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wusterhausen/Dosse
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16868
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wittstock.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kyritz
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16866
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wittstock.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fehrbellin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16833
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wittstock.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittstock/Dosse
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wittstock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung 2023 bis 2025 - Auftraggebergemeinschaft Stadt Wittstock u.a.
Stromlieferung an sechs Kommunen, eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft und ein Wasser/Abwasser Zweckverband im Land Brandenburg im Lieferzeitraum 2023 bis 2025
Stromlieferung an alle nicht leistungsgemessene Abnahmestellen
Wittstock/Dosse, Fehrbellin, Neustadt(Dosse), Wusterhausen/Dosse, Gumtow, Kyritz
Stromlieferung einschließlich der Netznutzung (All-Inklusive-Stromliefervertrag) an insgesamt ca. 978 Abnahmestellen, Liefervolumen insgesamt ca. 5,5 Mio. kWh durchschnittlich pro Jahr. Aufteilung des Liefervolumens nach Preisgruppen SLP (ca. 630 Abnahmestellen), Wärmestrom (ca. 37 Abnahmestellen) und Straßenbeleuchtung (ca. 311 Abnahmestellen).
Einmalig um ein Jahr (2026), falls keiner der Vertragspartner den Stromliefervertrag kündigt.
Stromlieferung an Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
Wittstock/Dosse, Fehrbellin, Neustadt(Dosse), Wusterhausen/Dosse, Gumtow, Kyritz
Stromlieferung einschließlich der Netznutzung (All-Inklusive-Stromliefervertrag) für ca. drei Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM), Liefervolumen insgesamt ca. 0,2 Mio. kWh pro Jahr.
Einmalig um ein Jahr (2026), falls keiner der Vertragspartner den Stromliefervertrag kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Unternehmen (Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung)
Referenzliste zur Stromlieferung (Anlage 8 zur Leistungsbeschreibung)
Gemäß Muster-Stromliefervertrag (Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühjahr 2025, im Falle der Vertragsverlängerung Frühjahr 2026.
1. Die Auftraggebergemeinschaft holt Stromlieferangebote zum Festpreis ein mit Kalkulation des Festpreises als Durchschnittspreis für die Jahre 2023 bis 2025.
2. Die Angebotspreise der Bieter werden zur Vermeidung von Bindefristrisiken während der Angebotsphase bis unmittelbar nach Zuschlagserteilung indiziert. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.
3. Die sechs Kommunen, die kommunale Wohnungsbaugesellschaft und der Wasser/Abwasser Zweckverband bilden eine Auftraggebergemeinschaft. Mit jedem der insgesamt acht Auftraggeber kommt ein separater Stromliefervertrag zustande.
4. Bei Verlängerung der Stromlieferverträge für das Jahr 2026 erfolgt eine Preisanpassung an die Entwicklung der Terminmarktpreise der Energiebörse EEX im Frühjahr 2025 für das Lieferjahr 2026.
5. Bei der Angebotswertung für Los 1 erfolgt auch ein Wirtschaftlichkeitsvergleich mit den zu erwartenden Preisen der Grundversorgung des Grund- und Ersatzversorgers E.ON Energie Deutschland GmbH mit Lieferbeginn 1. Januar 2023. In den Netzgebieten der kommunalen Auftraggeber ist die E.ON Energie Deutschland GmbH überall Grund- und Ersatzversorger.
6. Für die Prognose der Stromliefermenge ist ein Mengen-Toleranzband pro Los von +/- 15 Prozent zu berücksichtigen.
7. Die insgesamt sechs teilnehmenden Kommunen planen aufgrund des aktuell sehr hohen Strompreisniveaus Einsparungen beim Stromverbrauch der kommunalen Straßenbeleuchtung (Leuchtenwechsel, verstärkt Nachtabsenkungen bzw. Nachtabschaltungen, etc.). Aus diesem Grund prognostizieren die sechs Kommunen der Auftraggebergemeinschaft einen Rückgang des Stromverbrauchs für die kommunale Straßenbeleuchtung gegenüber den Angaben im Ausschreibungs-Leistungsverzeichnis (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) im Jahr 2023 von 10 Prozent, im Jahr 2024 von 20 Prozent und im Jahr 2025 von 30 Prozent.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEPR2QX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittstock
Postleitzahl: 16909
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wittstock.de