vergebener Auftrag Einbau eines Autoklaven Referenznummer der Bekanntmachung: TB-7001620-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nuthetal
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14558
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dife.de
Abschnitt II: Gegenstand
vergebener Auftrag Einbau eines Autoklaven
Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE) betreibt experimentelle und angewandte Forschung auf dem Gebiet Ernährung und Gesundheit. Das DIfE beabsichtigt die Anschaffung eines Autoklaven für das Max-Rubner-Laboratorium am Standort Arthur-Scheunert-Allee 155 in Nuthetal. Die Größe des Autoklaven muss so ausgerichtet sein, dass komplette Regalsysteme dekontaminiert werden können.
Deutsches Institut für Ernährungsforschung Arthur-Scheunert-Allee 155 14558 Nuthetal
siehe II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Die im Leistungsverzeichnis unter Punkt 02 -Abfragen zum Fabrikat- geforderten Angaben sind vollständig zu beantworten. Diese stellen Mindestanforderungen dar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einbau eines Autoklaven
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y65R2QJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß Paragr. 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des DIfE gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von Paragr. 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der Paragr. 134, 135 GWB hingewiesen.