Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH - Hausverwaltungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 342/22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stahnsdorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wg-stahnsdorf.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y45RTXG/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y45RTXG
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Wohnungsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH - Hausverwaltungsdienstleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 342/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
70330000 Immobilienverwaltung gegen Einzelhonorar oder auf Vertragsbasis
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Hausverwaltungsdienstleistungen für die Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH ist Eigentümerin eines Immobilienportfolios mit derzeit

- 713 Wohneinheiten,

- 8 kleinen Gewerbeeinheiten (i.d.R. Nahversorgung)

- sowie Stellplätzen und Pachtobjekten (Mietergärten) im jeweiligen Wohnumfeld.

Zum Verwaltungsumfang gehören neben dem benannten gesellschaftseigenen Immobilienportfolio ca. 25 Wohn-/Gewerbeeinheiten nebst diversen Stellplätzen und

Pachteinheiten, die im Eigentum der Gemeinde Stahnsdorf stehen bzw. für die als gesetzlicher Vertreter die Gemeinde Stahnsdorf fungiert. Nähere Angaben zum Portfolio sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Eine Besichtigung des Portfolios durch den/die Bieter kann

jederzeit nach Absprache ermöglicht werden.

Seit 2014 erfolgt die Verwaltung dieses Immobilienportfolios ausschließlich durch dasselbe Hausverwaltungsunternehmen. Diese Dienstleistung wird mit Wirkung ab 1.1.2023 neu ausgeschrieben.

Der Leistungsumfang umfasst vor allem das ordnungsgemäße Verwalten der Objekte unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des BGB mit der Sorgfalt eines

ordentlichen Verwalters und ordentlichen Kaufmanns. Hierzu zählen insbesondere - Wahrnehmen der Rechte des Auftraggebers gegenüber Mietern und Dritten zur Wahrung und Erhaltung der dem Auftraggeber zustehenden Vermieterrechte (auf Grundlage einer üblichen Verwalter-Vollmacht)

- Abschließen und Kündigen von Miet- und Pachtverträgen einschließlich Abnahme und Übergabe sowie Einholen ggf. notwendiger Zustimmungen

- Neuvermietung einschließlich Mieterkoordination und Bonitätsprüfung der Mietinteressenten, Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel, Schlüsselübernahme und -übergabe, An- und Abmeldung bei Versorgungsträgern, Entgegennahme und Anlage von Mietkautionen entsprechend

den gesetzlichen Vorschriften sowie deren Abrechnung nach Beendigung des Mietverhältnisses in Absprache mit dem Auftraggeber, Vorlage von Informationen über erforderliche Neuinvestitionen für eine Wiedervermietung an den Auftraggeber

- Durchführung des Mietinkassos und Führen der Mietenbuchhaltung

- Regelmäßiges Überprüfen und Geltendmachen von Mieterhöhungsmöglichkeiten

- Geltendmachung sämtlicher Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Miet- und Pachtverhältnissen zustehen

- Ermitteln und Abrechnen aller Betriebs- und Heizkosten gegenüber den Mietern bis 31.12. des Nachfolgejahres nach den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen

- Abwickeln der Kommunikation mit Mietern und Pächtern

- Führen und Pflegen/Fortschreiben der Objektdaten

- Veranlassen der fristgemäßen Zahlung aller die Objekte betreffenden Steuern,

Abgaben und sonstigen - vor allem betriebskostenrelevanten - Lasten

- Abschließen und Überwachen von objektbezogenen Wartungs-/Dienstleistungs- und

Ver-/Entsorgungsverträgen unter Beachtung der relevanten Vorschriften für öffentliche Auftraggeber (Vergaberecht)

- laufende Überwachung des baulichen Zustandes, Sicherstellung der

Funktionsfähigkeit der technischen und sonstigen Anlagen der Objekte und Vergabe sowie Überwachung notwendiger Reparaturmaßnahmen (laufende / reaktive Instandhaltung, Instandsetzung und ggf. Modernisierung im Rahmen der

Wiedervermietung sowie geplante/periodische Instandsetzungsmaßnahmen)

- Abnehmen der Leistungen von Drittfirmen für die in Auftrag gegebenen Leistungen Hausverwaltungsdienstleistungen Anlage B

für die Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH

- Bearbeiten von Störungsmeldungen einschließlich Sicherstellung eines 24 h-Notdienstes (Verpflichtung, einen 24 stündigen Havariedienst für die Bereiche Elektro, Gas-Heizung und Sanitär zu gewährleisten)

- Kontrollieren der Einhaltung der Hausordnung und der vertragsgemäßen Nutzung durch die Mieter und Pächter

- ordnungsgemäße Buchführung über alle Einnahmen und Ausgaben nebst Sammlung aller Originalbelege

- regelmäßige (monatliche / quartalsweise) Übergabe der Buchführungsdaten an den Buchhaltungsdienstleister/Steuerberater

- monatliche bzw. quartalsweise laufende Berichterstattung (operative

Hausbewirtschaftung) und jährliche Abrechnung (Objektabrechnungen)

- Planung der laufenden Erträge und Aufwendungen (Zuarbeit zur mehrjährigen Wirtschaftsplanung des Auftraggebers) sowie Planungsvorschläge zu periodischen Instandsetzungsmaßnahmen

- Einleiten von Havarie-Sofortmaßnahmen, Abwicklung von Versicherungsfällen sowie Mieter- und Drittbelastungen

- Wahrnehmung und Dokumentation der Eigentümerpflichten und

Betreiberverantwortung

- Optional: Baubetreuung bei der Durchführung umfangreicher Modernisierungs- und Investitionsvorhaben.

Es ist eine Grundlaufzeit des Vertrages von 3 Jahren vorgesehen mit anschließender jeweils 2-jähriger Verlängerung, sofern nicht mit Frist von 6 Monaten zum Ablauf (Jahresende) gekündigt wird.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es ist eine Grundlaufzeit des Vertrages von 3 Jahren vorgesehen mit anschließender jeweils 2-jähriger Verlängerung, sofern nicht mit Frist von 6 Monaten zum Ablauf (Jahresende) gekündigt wird.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.

2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.

3. Die Vereinbarung zwischen dem Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.

4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen

Auftrages ausgerichtet ist.

5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.

6. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine

unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.

7. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.

8. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen dievorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen.

Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen,

dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren

(2019, 2020, 2021).

2. Soweit eine Beteiligung als Bewerber/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für

jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.

Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und

zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/

konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die

vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.

3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss pro Versicherungsfall mindestens [Betrag gelöscht] EUR und 1 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle

- Betriebshaftpflichtversicherung, Vertrauensschaden-Versicherung betragen.

Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Namentliche Benennung:

- Hauptansprechpartner.

Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation beinhalten.

2. Referenzen:

Darstellung von mindestens 3 Referenz-Mandaten über vergleichbare Leistungen der Immobilienverwaltung, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es sind mindestens drei Referenzen über Angaben zu Referenz-Mandaten aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers und einer kurzen Auftragsbeschreibung einzureichen.

"1 Referenz-Mandat = Verwaltung eines Immobilienportfolios für einen Eigentümer (bzw. Eigentümergesellschaft bzw. Eigentümergemeinschaft") unter gesondertem Rechnungskreis/Buchungskreis. Die Verwaltung eines im Eigentum

des Bieters befindlichen Immobilienportfolios wird ebenfalls als 1 Referenz-Mandat akzeptiert".

- Angaben zu Referenz-Mandaten zur Verwaltung deutscher kommunaler Immobilienbestände (eigene und/oder verwaltete Portfolios) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anhand von Referenzen des Auftragsjahres (durchgeführte Hausverwaltung, unabhängig vom Datum des Vertragsabschlusses oder einer Kündigung) und einer kurzen Auftragsbeschreibung (mindestens 3 Referenz-Mandate) [Hinweis: kommunal = Kommune/Stadt/Land/Bund etc. als Eigentümer bzw. Kommune/Stadt/Land/Bund etc. ist (sind) Mehrheitsgesellschafter

der Eigentümer-Gesellschaft]

- mindestens 1 Mandat mit Wohneinheiten des 1. Förderweges (Sozialer Wohnungsbau), unabhängig von der Portfolio-Größe, für das Verwaltung, Vermietung und Umsetzung von Mietanpassungen auf Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen zum Leistungsumfang

gehören.

- Unter den Referenzen befindet sich folgende Anzahl an Mandaten

(eigene und/oder verwaltete Portfolios) mit mindestens je 300

Wohneinheiten in Deutschland

3-4 Referenzen - 10 Punkte

5-6 Referenzen - 15 Punkte

7-8 Referenzen - 20 Punkte

3. Mindestkriterien zur fachlichen Eignung des Bewerbers

- Gewerbeanmeldung (§ 34c GewO),

4. Mitarbeiter

Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft

beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2019, 2020,

2021).

Weiterbildungsnachweise nach § 34c Abs. 2a GewO und § 15b

MaBV entsprechend pro relevantem Beschäftigten des Unternehmens/

der Bietergemeinschaft 20 Stunden für Zeitraum 1

(01.01.2018 - 31.12.2020) - Mindestkriterium

Weiterbildungsnachweise nach § 34c Abs. 2a GewO und § 15b

MaBV entsprechend pro relevantem Beschäftigten des Unternehmens/

der Bietergemeinschaft 20 Stunden für Zeitraum 2

(01.01.2021 - 31.12.2023) erfüllt per Stichtag: 31.07.2022

zu mindestens 25 % = 2 Punkte

zu mindestens 50 % = 4 Punkte

zu mindestens 75 % = 6 Punkte

zu 100 % = 8 Punkte

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/09/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45RTXG

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/08/2022

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