Planungsleistungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Aufstockung und Modernisierung der verkehrlichen Erschließung Referenznummer der Bekanntmachung: 314/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.maerkische-heimat.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Aufstockung und Modernisierung der verkehrlichen Erschließung
Vergabe von Planungsleistungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Aufstockung und Modernisierung der verkehrlichen Erschließung
Märkische Straße 8 und 10 14974 Ludwigsfelde
1. Ausgangssituation
Die Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH "Märkische Heimat" beabsichtigt, die miteinander verbundenen Baukörper Märkische Straße 8 und 10 umzugestalten und zu sanieren. Die Gebäude sind Bestandteil der Wohnsiedlung Märkische Straße/Albert-Schweizer-Straße/Robert-Koch-Straße in Ludwigsfelde. Bei den beiden 6-geschossigen Gebäuden (unterkellert) handelt es sich um Baukörper der Bauweise WBS 70 II. Etappe, die durch den VEB WBK Potsdam im Jahr 1983 errichtet wurden und beinhalten jeweils 20 Wohnungseinheiten mit insgesamt ca. 2.620 m² Wohnfläche. Das Kellergeschoss ist etwa um ein halbes Geschoss gegenüber dem Gelände angehoben, sodass im derzeitigen Zustand keine barrierefreie Erschließung möglich ist. Die beiden Kuben betonen die südwestliche Ecke einer perforierten Blockbebauung im Zentrum von Ludwigsfelde. Das Wohnquartier liegt rund 830 m nordwestlich des Berliner Rings (Bunde-sautobahn A10) und etwa 360 m nordöstlich von der Potsdamer Straße entfernt.
Die beiden Baukörper Märkische Straße 8 und 10 befinden sich innerhalb einer Baufläche, die im Flächennutzungsplan der Stadt Ludwigsfelde als Wohnbaufläche und der Kennzeichnung W5 (GFZ über 1,0) ausgewiesen ist. Die Baufläche befindet sich derzeit nicht innerhalb eines Geltungsbereiches eines geltenden Bebauungsplans oder in einem laufenden Bebauungsplanverfahren.
Gegenstand der Planung auf Basis der Machbarkeitsstudie ist die Erweiterung des Wohnraums durch die Aufstockung um ein Wohngeschoss (ca. 460 m²), des An- bzw. Einbaus von jeweiligen Aufzügen, der Erneuerung der Loggien und der energetischen Ertüchtigung beider Baukörper. Mit der energetischen Ertüchtigung werden Einsparpotentiale beim Energieverbrauch angestrebt.
Verbunden mit dem An- bzw. Einbau von Aufzügen, die die Geländeebene anfahren, soll über ein neues Eingangsbauwerk eine bauliche und nutzungstechnische Verbindung zwischen beiden Objekten neu geschaffen werden.
Die Wohnungsgesellschaft geht davon aus, dass aufgrund der bautechnischen Gegebenheiten der Aus- und Einbau neuer Treppenhäuser in die Gebäude notwendig werden wird.
Bei der Planung und Realisierung ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten "im laufenden Betrieb" erfolgen müssen und nicht für alle Mieter ohne Weiteres Alternativen für eine temporäre Unterbringung bestehen werden.
Ausgeschrieben werden die Generalplanungsleistungen, die sämtliche erforderlichen Fachplanungen beinhalten. Nicht Bestandteil ist die bereits erfolgte Strangsanierung von Anlagen der Technischen Ausrüstung in den Wohnungen.
Im Zuge der Vorplanung ist zu untersuchen, ob eine zweigeschossige Aufstockung bau-technisch möglich ist. Dabei soll auch untersucht werden, ob eine Realisierung in Holzmodulbauweise möglich und unter Nachhaltigkeitsgeschichtspunkten sinnvoll ist. Vorgaben zur äußeren Gestaltung des entstehenden Gesamtobjekts werden mit der Machbarkeitsstudie nicht erteilt.
Die erforderlichen Planungsleistungen sind:
- Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI, Leistungsphase 2 bis 8
- Tragwerksplanung nach § 49 HOAI, Leistungsphase 2 - 6
- Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 Abs. 2 Nr. 6, 55 HOAI Leistungsphase 2 bis 8
- Besondere Leistung: Bauphysik gemäß Ziffer 1.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI.
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unter-lagen nachfordern, soweit ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Die anschließende Eignungsprüfung erfolgt anhand der An-gaben und vorgelegten Nachweise zu III.1.).
Sind mehr als 3 geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung anhand der nach III.1.3) geforderten Angaben. Dabei werden die Erklärungen und Nachweise im Detail anhand einer Bewertungsmatrix, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen den Bewerbern zur Verfügung gestellt wird, bewertet und gewichtet. Liegen nach der Detailbewertung mehr als 3 gleichwertige Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl anhand eines Losverfahrens. Sollten mehr als 3 vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise ausschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
2. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunter-nehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) Gebäudeplaner in den Leistungsphasen 2 - 7 (Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe),
c) Bauüberwacher in der Leistungsphase 8,
d) Fachplaner für das Tragwerk,
e) Fachplaner für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 6.
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (zwingend für Entwurfsverfasser) oder dem Leistungsbild entsprechenden Hochschulabschluss beinhalten. Der Entwurfsverfasser muss bauvorlageberechtigt sein.
2. Referenzen:
Die Bewerber haben als Mindestanforderungen den Nachweis darüber zu führen, dass durch sie die nachstehenden Leistungen an mehrgeschossigen Wohngebäuden in den letzten 10 Jahren in den Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurden:
1. Energetischer Sanierung mehrgeschossiger Wohngebäude
2. Nachrüsten von Aufzugsanlagen
3. Änderung/Erweiterung von Treppenanlagen
4. Anbau von Balkonen
5. Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden mit mindestens vier Vollgeschossen.
Die aufgeführten Leistungen müssen nicht in einer einzigen Referenz erbracht worden sein. Vielmehr reicht es zur Erfüllung der Mindestanforderungen aus, dass jeweils der Nachweis darüber geführt wird, dass die Leistungen der Ziffer 1 bis 5 Gegenstand der Planungsleistungen in den Leistungsphasen 2 bis 8 gewesen sind.
Zusätzlich soll durch den Bewerber eine Referenz vorgelegt werden (keine Mindestanforderung), in der der Nachweis erbracht wird, dass die Planung eines Gebäudes/die Aufstockung eines Gebäudes in Holz-Modulbauweise in den Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurde.
Für die Darstellung der Referenzen ist zwingend der zur Verfügung gestellte Referenzbogen zu verwenden. Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Referenzbögen und diesen beigefügten Beschreibungen bewertet.
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bieter darauf hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021).
Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 2 einschließlich der für ihren vorgesehenen Leistungsbereich entsprechende Referenzen mit den unter Ziffer 2 geforderten Angaben einzureichen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe bepunktet. Für diesen Fall hat der Bewerber darauf in seinem Teilnahmeantrag hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt und die zu bepunktenden Referenzen in der dafür vorgesehenen Tabelle in der von ihm zu bestimmenden Reihenfolge angibt.
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45RTPR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwae.brandenburg.de
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.