Anbau & Teilumbau Bahnhofsgebäude - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02-02-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohen Neuendorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohen-neuendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anbau & Teilumbau Bahnhofsgebäude - Planungsleistungen
Die Stadt Hohen Neuendorf plant, das Bahnhofsgebäude der Station Hohen Neuendorf aus dem Jahr 1924
(Arch.: Richard Brademann) auf Grund der zentralen Lage und guten Erreichbarkeit einer neuen Nutzung als
kulturelle Begegnungsstätte zuzuführen und hierfür umzubauen und zu erweitern. Grundlage des anstehenden
Planungs-/Realisierungsprozesses bilden der Bauantrag/die Genehmigungsplanung aus dem Jahr 2020. Danach
ist die Sanierung und der Umbau des Bestandsgebäudes inkl. energetischer Ertüchtigung der Gebäudehülle
geplant sowie der Neubau eines Treppenhauses mit Aufzug und mit Flächen für zusätzliche Nutzungen
(Ausstellung etc.) als Anbau am nördlichen Bestandsgiebel.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sollen u.a. Flächen für Bibliothek und Stadtinformation, für
Veranstaltungen mit bis zu 80 Personen, Gruppenräume für Senioren und den Kulturkreis mit
Ausstellungsflächen für bildende Künstler sowie ein Treffpunkt für Jugendliche zur Verfügung stehen.
Ausgeschrieben sind hier die Objektplanungsleistungen gemäß HOAI §34, Leistungsphasen 5-9.
Objektplanung
Schönfließer Str. 48a 16540 Hohen Neuendorf
Die Stadt Hohen Neuendorf plant, das Bahnhofsgebäude der Station Hohen Neuendorf aus dem Jahr 1924
(Arch.: Richard Brademann) auf Grund der zentralen Lage und guten Erreichbarkeit einer neuen Nutzung als
kulturelle Begegnungsstätte zuzuführen und hierfür umzubauen und zu erweitern. Grundlage des anstehenden
Planungs-/Realisierungsprozesses bilden der Bauantrag/die Genehmigungsplanung aus dem Jahr 2020.
Danach
ist die Sanierung und der Umbau des Bestandsgebäudes inkl. energetischer Ertüchtigung der Gebäudehülle
geplant sowie der Neubau eines Treppenhauses mit Aufzug und mit Flächen für zusätzliche Nutzungen
(Ausstellung etc.) als Anbau am nördlichen Bestandsgiebel.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sollen u.a. Flächen für Bibliothek und Stadtinformation, für
Veranstaltungen mit bis zu 80 Personen, Gruppenräume für Senioren und den Kulturkreis mit
Ausstellungsflächen für bildende Künstler sowie ein Treffpunkt für Jugendliche zur Verfügung stehen.
Ausgeschrieben sind hier die Objektplanungsleistungen gemäß HOAI §34, Leistungsphasen 5-9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohen Neuendorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziff. V.2.4: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung
verwendeten Software müssen zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die
jedoch bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb
wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die
keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL6R2VJ
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht
berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines
Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß
§160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1)
Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.