Anbau & Teilumbau Bahnhofsgebäude - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02-02-02

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohen Neuendorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohen-neuendorf.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anbau & Teilumbau Bahnhofsgebäude - Planungsleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02-02-02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Hohen Neuendorf plant, das Bahnhofsgebäude der Station Hohen Neuendorf aus dem Jahr 1924

(Arch.: Richard Brademann) auf Grund der zentralen Lage und guten Erreichbarkeit einer neuen Nutzung als

kulturelle Begegnungsstätte zuzuführen und hierfür umzubauen und zu erweitern. Grundlage des anstehenden

Planungs-/Realisierungsprozesses bilden der Bauantrag/die Genehmigungsplanung aus dem Jahr 2020. Danach

ist die Sanierung und der Umbau des Bestandsgebäudes inkl. energetischer Ertüchtigung der Gebäudehülle

geplant sowie der Neubau eines Treppenhauses mit Aufzug und mit Flächen für zusätzliche Nutzungen

(Ausstellung etc.) als Anbau am nördlichen Bestandsgiebel.

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sollen u.a. Flächen für Bibliothek und Stadtinformation, für

Veranstaltungen mit bis zu 80 Personen, Gruppenräume für Senioren und den Kulturkreis mit

Ausstellungsflächen für bildende Künstler sowie ein Treffpunkt für Jugendliche zur Verfügung stehen.

Ausgeschrieben sind hier die Objektplanungsleistungen gemäß HOAI §34, Leistungsphasen 5-9.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung

Los-Nr.: Los 1:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:

Schönfließer Str. 48a 16540 Hohen Neuendorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Hohen Neuendorf plant, das Bahnhofsgebäude der Station Hohen Neuendorf aus dem Jahr 1924

(Arch.: Richard Brademann) auf Grund der zentralen Lage und guten Erreichbarkeit einer neuen Nutzung als

kulturelle Begegnungsstätte zuzuführen und hierfür umzubauen und zu erweitern. Grundlage des anstehenden

Planungs-/Realisierungsprozesses bilden der Bauantrag/die Genehmigungsplanung aus dem Jahr 2020.

Danach

ist die Sanierung und der Umbau des Bestandsgebäudes inkl. energetischer Ertüchtigung der Gebäudehülle

geplant sowie der Neubau eines Treppenhauses mit Aufzug und mit Flächen für zusätzliche Nutzungen

(Ausstellung etc.) als Anbau am nördlichen Bestandsgiebel.

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sollen u.a. Flächen für Bibliothek und Stadtinformation, für

Veranstaltungen mit bis zu 80 Personen, Gruppenräume für Senioren und den Kulturkreis mit

Ausstellungsflächen für bildende Künstler sowie ein Treffpunkt für Jugendliche zur Verfügung stehen.

Ausgeschrieben sind hier die Objektplanungsleistungen gemäß HOAI §34, Leistungsphasen 5-9.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzplanung / Gewichtung: 27,1
Qualitätskriterium - Name: Strukturelle Heransgehenweise / Gewichtung: 22,9
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise fachtechnische Aufgabenstellung / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 25
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 030-076288
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-02-02-02
Los-Nr.: Los 1:
Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohen Neuendorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Hinweis zu Ziff. V.2.4: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung

verwendeten Software müssen zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die

jedoch bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb

wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die

keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YL6R2VJ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht

berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines

Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß

§160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und

gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1)

Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.

2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im

Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als

sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30

Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen

Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/08/2022

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