Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis Ostprignitz- Ruppin Los 1, Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-069/51/VgV/ WA
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 128-365040)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ostprignitz-ruppin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis Ostprignitz- Ruppin Los 1, Los 2
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zu vergeben. Die benötigten Wach- und Sicherungsleistungen wird der Auftraggeber in Gestalt zeitlich befris-teter Einzelaufträge für verschiedene Standorte im Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin beauftragen. Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u.a. für die Sicherung und den Schutz der Flüchtlingsunterkunft verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge der Unter-kunft kontrolliert, das Gebäude und das umliegende Gelände bestreift. Detaillierte Informa-tionen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die Leistungen stellen sozi-ale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ), Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere zur Vergleichbarkeit in Bezug auf Leistungsspektrum (Zugangskontrolle, Bestreifung, Bewachung etc.); Kapazitäten (Anzahl der Bewohner) und Nutzung der bewachten Einrichtung sowie Anzahl des eingesetzten Personals. MINDESTANFORDERUNGEN: Mind. 2 Referenzen für unterschiedliche Objekte; die Referenzen müssen vgl. soziale Einrichtungen betreffen; das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen (05/2019); der Leistungszeitraum eines jeden Referenzprojektes muss mind. 12 Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzprojekte werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mind. 1 Jahr (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden.
(3) Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich Sicherheit durch Vorlage einer aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN 77200-2 (Leistungsbereich Flüchtlings- und Asyleinrichtungen und/oder -unterkünfte).
(4) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen u.U. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
(1) Erklärung, aus der die durchschn. jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) ersichtlich ist mit Angaben zu: Anzahl Beschäftigte insg., Anzahl MA im Bereich Wach- und Sicherheitsdienste, Anzahl MA mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung), Anzahl MA mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO, Anzahl MA mit Qualifikationen nach § 8 Nr. 1 bis 3 BewachV. MINDESTANFORDERUNGEN: Die Anzahl der MA mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung) muss zuletzt (Jahr 2021) mindestens betragen (im Falle eines Angebots über mehrere Lose müssen die Mindestanforderungen in Summe der angebotenen Lose erfüllt werden): Los 1: 15; Los 2: 15; Die Anzahl der MA mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO (muss zuletzt (Jahr 2021) mindestens betragen (im Falle eines Angebots über mehrere Lose müssen die Mindestanforderungen in Summe der angebotenen Lose erfüllt werden): Los 1: 15; Los 2: 15; die Anzahl der MA mit Qualifikationen nach § 8 Nr. 1 bis 3 BewachV muss zuletzt (Jahr 2021) mindestens betragen (im Falle eines Angebots über mehrere Lose müssen die Mindestanforderungen in Summe der angebotenen Lose erfüllt werden): Los 1: 10; Los 2: 10.
(2) Geeignete unternehmensbezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren betr. Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für vergleichbare Einrichtungen. Zu jedem Referenzprojekt sind folg. Angaben zu machen: Auftraggeber (auf Verlangen: Ansprechpartner des AG mit E-Mail-Adresse und Telefonnr.), Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ), Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere zur Vergleichbarkeit in Bezug auf Leistungsspektrum (Zugangskontrolle, Bestreifung, Bewachung etc.); Kapazitäten (Anzahl der Bewohner) und Nutzung der bewachten Einrichtung sowie Anzahl des eingesetzten Personals. MINDESTANFORDERUNGEN: Mind. 2 Referenzen für unterschiedliche Objekte; die Referenzen müssen vgl. soziale Einrichtungen betreffen; das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen (05/2019); der Leistungszeitraum eines jeden Referenzprojektes muss mind. 12 Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzprojekte werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mind. 1 Jahr (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden.
(3) Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich Sicherheit durch Vorlage einer aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN 77200-1-
.
(4) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen u.U. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.