Reinigungsdienstleistungen von städtischen Einrichtungen der Stadt Oranienburg für den Zeitraum 01.07.2022 bis 30.06.2028 Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0246/2021-65
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen von städtischen Einrichtungen der Stadt Oranienburg für den Zeitraum 01.07.2022 bis 30.06.2028
"Reinigungsdienstleistungen von städtischen Einrichtungen der Stadt Oranienburg"
Los 1 Ortsteil Lehnitz, hier Unterhalts-, Grund-, Intensiv- und Glasreinigung
Los 2 Ortsteil Sachsenhausen, hier Unterhalts-, Grund-, und Intensivreinigung
Los 3 Ortsteil Schmachtenhagen, Wensickendorf und Zehlendorf, hier Unterhalts-, Grund-, und Intensivreinigung
Gebäudeinnenreinigung - Ortsteil Lehnitz
Ortsteil Lehnitz - Containeranlage , Grundschule, Hort und Sporthalle Friedrich Wolf Grundschule Lehnitz
- Kita Lehnitz
- Kulturhaus Lehnitz
Reinigungsdienstleistungen von städtischen Einrichtungen der Stadt Oranienburg
Los 1 Ortsteil Lehnitz, hier Unterhalts-, Grund-, Intensiv- und Glasreinigung
Bewertungsvorgehen (inkl. Gewichtung)
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, also das Angebot mit dem besten Verhältnis von 01. Angebotspreis (70%) und 02. Nachhaltigkeitskonzept, 03. Reinigungskonzept und 04. Konzept Objektübernahme, Qualitätsmanagement und
Qualitätssicherung (02., 03., 04. jeweils 10%) = gesamt: 100%.
01. Angebotspreis
Der Angebotspreis ergibt sich aus den Gesamtbetrag, hier Los 1 bis Los 3 des Leistungsverzeichnisses VGV0246202165 "Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2028".
02. Nachhaltigkeitskonzept
m Nachhaltigkeitskonzept sollen die im Auftragsfall vom Bieter vorgesehenen Maßnahmen zur Nachhaltigkeit klar beschrieben werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt:
1.) Maßnahmen zur Nachhaltigkeit (z.B. ergonomische Reinigungsgeräte, eingesetztes Reinigungsmittel, eingesetztes Reinigungsmaterial, Methoden der Reinigung von Reinigungsmaterial, Methoden zur Einsparung von Ressourcen (Wasser, Strom, Reinigungschemie etc.) etc.).
Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. (z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter etc.)
03. Reinigungskonzept
Im Reinigungskonzept sollen die im Auftragsfall vom Bieter vorgesehenen Reinigungsmethoden und Reinigungstechnologien klar beschrieben werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt:
1.) Maßnahmen zur Beschaffung von Reinigungspersonal vor und während des Auftrages und Darstellung der Maßnahmen für die Einarbeitung des eingesetzten Reinigungspersonals
2.) Beschreibung der Häufigkeit und Art und Weise der Kontrollen des eingesetzten Reinigungspersonals, insbesondere zur Feststellung von Schulungsbedarf,
3.) Qualifikation der dann eingesetzten Vorarbeiter/-innen m/w/d, Objektleiter/-innen m/w/d und des Reinigungspersonals
4.) Angaben über die Thematiken, Häufigkeit, Vielzahl und Dokumentation von Schulungen
Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. (z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter etc.)
04. Konzept Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung
Im Konzept für die / das Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung sollen die im Auftragsfall vom Bieter u.a. Punkte 1.) bis 6.) klar beschrieben werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt:
1.) Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung (Zeitraum vor Auftragsbeginn bis zu den ersten Einsatzwochen) nachvollziehbar und zeitlich gestaffelt beschrieben werden, u.a.
2.) Auftragsplanung, Vorbereitung und Durchführung mit Einsatz von Mitarbeitern, Material und Maschinen
3.) Beschreibung und Darstellung der Objektübernahme
4.) Beschreibung der Vorgehensweise bei der Unterweisung und Einarbeitung der vorgesehenen Vorarbeiter/-innen m/w/d, Objektleiter/-innen m/w/d und des Reinigungspersonals
5.) Angabe, in welchem Umfang dem Bieter die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (Leitungs- und Reinigungskräfte) zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass die vorgesehenen Mitarbeiter in anderen Aufträgen gebunden sind oder noch nicht im Unternehmen beschäftigt sind, ist die Personalakquisition darzustellen.
6.) Maßnahmen für die Qualitätssicherung unter Verwendung eines elektronischen QS- Systems beschrieben werden, Darstellung unternehmensbezogener Qualitätssicherungssysteme.
7.) Angaben über die Kontrollen durch die Vorarbeiter/-innen m/w/d, Objektleiter/-innen m/w/d
(Umfang und Häufigkeit) mit Angabe der sich daraus ergebenen Kosten und Verteilung auf die kalkulierten Stundenverrechnungssätze;
8.) Darstellung der Einbeziehung des Auftraggebers in die Qualitätskontrollen
Es sind max. 10 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. (z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter etc.)
Auswertung der Angebote
Das Vorgehen ist dabei wie folgt:
Aus allen wertbaren Angeboten wird die Wertungszahl (Wz) aus der Summe gesamt: Summe Wertungsbereich 01. Angebotspreis (Ap) plus der Summe von 02. Nachhaltigkeitskonzept (Nk), 03. Reinigungskonzept (Rk) und 04. Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung (Oü/Qm/Qs) gebildet: Wertungszahl (Wz) = 01.Ap + (02.Nk+03.Rk +04.Oü/Qm/Qs)
Das Angebot mit der höchsten Wertungszahl gesamt wird zum führenden Angebot und erhält den Zuschlag.
Gebäudeinnenreinigung - Ortsteil Sachsenhausen
- Jean-Clermont-Schule
- Grundschule Sachsenhausen, Hort Grundschule Sachsenhausen und Sporthalle Grundschule Sachsenhausen
- Kita Kleine Strolche
Reinigungsdienstleistungen von städtischen Einrichtungen der Stadt Oranienburg
Los 2 Ortsteil Sachsenhausen, hier Unterhalts-, Grund-, und Intensivreinigung
Bewertungsvorgehen (inkl. Gewichtung)
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, also das Angebot mit dem besten Verhältnis von 01. Angebotspreis (70%) und 02. Nachhaltigkeitskonzept, 03. Reinigungskonzept und 04. Konzept Objektübernahme, Qualitätsmanagement und
Qualitätssicherung (02., 03., 04. jeweils 10%) = gesamt: 100%.
01. Angebotspreis
Der Angebotspreis ergibt sich aus den Gesamtbetrag, hier Los 1 bis Los 3 des Leistungsverzeichnisses VGV0246202165 "Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2028".
02. Nachhaltigkeitskonzept
m Nachhaltigkeitskonzept sollen die im Auftragsfall vom Bieter vorgesehenen Maßnahmen zur Nachhaltigkeit klar beschrieben werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt:
1.) Maßnahmen zur Nachhaltigkeit (z.B. ergonomische Reinigungsgeräte, eingesetztes Reinigungsmittel, eingesetztes Reinigungsmaterial, Methoden der Reinigung von Reinigungsmaterial, Methoden zur Einsparung von Ressourcen (Wasser, Strom, Reinigungschemie etc.) etc.).
Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. (z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter etc.)
03. Reinigungskonzept
Im Reinigungskonzept sollen die im Auftragsfall vom Bieter vorgesehenen Reinigungsmethoden und Reinigungstechnologien klar beschrieben werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt:
1.) Maßnahmen zur Beschaffung von Reinigungspersonal vor und während des Auftrages und Darstellung der Maßnahmen für die Einarbeitung des eingesetzten Reinigungspersonals
2.) Beschreibung der Häufigkeit und Art und Weise der Kontrollen des eingesetzten Reinigungspersonals, insbesondere zur Feststellung von Schulungsbedarf,
3.) Qualifikation der dann eingesetzten Vorarbeiter/-innen m/w/d, Objektleiter/-innen m/w/d und des Reinigungspersonals
4.) Angaben über die Thematiken, Häufigkeit, Vielzahl und Dokumentation von Schulungen
Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. (z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter etc.)
04. Konzept Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung
Im Konzept für die / das Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung sollen die im Auftragsfall vom Bieter u.a. Punkte 1.) bis 6.) klar beschrieben werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt:
1.) Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung (Zeitraum vor Auftragsbeginn bis zu den ersten Einsatzwochen) nachvollziehbar und zeitlich gestaffelt beschrieben werden, u.a.
2.) Auftragsplanung, Vorbereitung und Durchführung mit Einsatz von Mitarbeitern, Material und Maschinen
3.) Beschreibung und Darstellung der Objektübernahme
4.) Beschreibung der Vorgehensweise bei der Unterweisung und Einarbeitung der vorgesehenen Vorarbeiter/-innen m/w/d, Objektleiter/-innen m/w/d und des Reinigungspersonals
5.) Angabe, in welchem Umfang dem Bieter die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (Leitungs- und Reinigungskräfte) zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass die vorgesehenen Mitarbeiter in anderen Aufträgen gebunden sind oder noch nicht im Unternehmen beschäftigt sind, ist die Personalakquisition darzustellen.
6.) Maßnahmen für die Qualitätssicherung unter Verwendung eines elektronischen QS- Systems beschrieben werden, Darstellung unternehmensbezogener Qualitätssicherungssysteme.
7.) Angaben über die Kontrollen durch die Vorarbeiter/-innen m/w/d, Objektleiter/-innen m/w/d
(Umfang und Häufigkeit) mit Angabe der sich daraus ergebenen Kosten und Verteilung auf die kalkulierten Stundenverrechnungssätze;
8.) Darstellung der Einbeziehung des Auftraggebers in die Qualitätskontrollen
Es sind max. 10 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. (z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter etc.)
Auswertung der Angebote
Das Vorgehen ist dabei wie folgt:
Aus allen wertbaren Angeboten wird die Wertungszahl (Wz) aus der Summe gesamt: Summe Wertungsbereich 01. Angebotspreis (Ap) plus der Summe von 02. Nachhaltigkeitskonzept (Nk), 03. Reinigungskonzept (Rk) und 04. Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung (Oü/Qm/Qs) gebildet: Wertungszahl (Wz) = 01.Ap + (02.Nk+03.Rk +04.Oü/Qm/Qs)
Das Angebot mit der höchsten Wertungszahl gesamt wird zum führenden Angebot und erhält den Zuschlag.
Gebäudeinnenreinigung - Ortsteile Schmachtenhagen, Wensickendorf und Zehlendorf
-Grundschule Schmachtenhagen, Hort Grundschule Schmachtenhagen ( Remise - Erdgeschoss ) und Sporthalle Grundschule Schmachtenhagen
-Feuerwache und Gutshaus Schmachtenhagen
- Jugendclub Schmachtenhagen(Remise - Obergeschoss),
- Kita Bäkestrolche
- Kita Drehrumbum
- Dorfgemeinschaftshaus Wensickendorf
- Bürgerhaus Zehlendorf und Kita Rappelkiste
Reinigungsdienstleistungen von städtischen Einrichtungen der Stadt Oranienburg
Los 3 Ortsteil Schmachtenhagen, Wensickendorf und Zehlendorf, hier Unterhalts-, Grund-, und Intensivreinigung
Bewertungsvorgehen (inkl. Gewichtung)
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, also das Angebot mit dem besten Verhältnis von 01. Angebotspreis (70%) und 02. Nachhaltigkeitskonzept, 03. Reinigungskonzept und 04. Konzept Objektübernahme, Qualitätsmanagement und
Qualitätssicherung (02., 03., 04. jeweils 10%) = gesamt: 100%.
01. Angebotspreis
Der Angebotspreis ergibt sich aus den Gesamtbetrag, hier Los 1 bis Los 3 des Leistungsverzeichnisses VGV0246202165 "Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2028".
02. Nachhaltigkeitskonzept
m Nachhaltigkeitskonzept sollen die im Auftragsfall vom Bieter vorgesehenen Maßnahmen zur Nachhaltigkeit klar beschrieben werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt:
1.) Maßnahmen zur Nachhaltigkeit (z.B. ergonomische Reinigungsgeräte, eingesetztes Reinigungsmittel, eingesetztes Reinigungsmaterial, Methoden der Reinigung von Reinigungsmaterial, Methoden zur Einsparung von Ressourcen (Wasser, Strom, Reinigungschemie etc.) etc.).
Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. (z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter etc.)
03. Reinigungskonzept
Im Reinigungskonzept sollen die im Auftragsfall vom Bieter vorgesehenen Reinigungsmethoden und Reinigungstechnologien klar beschrieben werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt:
1.) Maßnahmen zur Beschaffung von Reinigungspersonal vor und während des Auftrages und Darstellung der Maßnahmen für die Einarbeitung des eingesetzten Reinigungspersonals
2.) Beschreibung der Häufigkeit und Art und Weise der Kontrollen des eingesetzten Reinigungspersonals, insbesondere zur Feststellung von Schulungsbedarf,
3.) Qualifikation der dann eingesetzten Vorarbeiter/-innen m/w/d, Objektleiter/-innen m/w/d und des Reinigungspersonals
4.) Angaben über die Thematiken, Häufigkeit, Vielzahl und Dokumentation von Schulungen
Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. (z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter etc.)
04. Konzept Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung
Im Konzept für die / das Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung sollen die im Auftragsfall vom Bieter u.a. Punkte 1.) bis 6.) klar beschrieben werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt:
1.) Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung (Zeitraum vor Auftragsbeginn bis zu den ersten Einsatzwochen) nachvollziehbar und zeitlich gestaffelt beschrieben werden, u.a.
2.) Auftragsplanung, Vorbereitung und Durchführung mit Einsatz von Mitarbeitern, Material und Maschinen
3.) Beschreibung und Darstellung der Objektübernahme
4.) Beschreibung der Vorgehensweise bei der Unterweisung und Einarbeitung der vorgesehenen Vorarbeiter/-innen m/w/d, Objektleiter/-innen m/w/d und des Reinigungspersonals
5.) Angabe, in welchem Umfang dem Bieter die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (Leitungs- und Reinigungskräfte) zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass die vorgesehenen Mitarbeiter in anderen Aufträgen gebunden sind oder noch nicht im Unternehmen beschäftigt sind, ist die Personalakquisition darzustellen.
6.) Maßnahmen für die Qualitätssicherung unter Verwendung eines elektronischen QS- Systems beschrieben werden, Darstellung unternehmensbezogener Qualitätssicherungssysteme.
7.) Angaben über die Kontrollen durch die Vorarbeiter/-innen m/w/d, Objektleiter/-innen m/w/d
(Umfang und Häufigkeit) mit Angabe der sich daraus ergebenen Kosten und Verteilung auf die kalkulierten Stundenverrechnungssätze;
8.) Darstellung der Einbeziehung des Auftraggebers in die Qualitätskontrollen
Es sind max. 10 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. (z.B. unternehmenseigene Musterformulare, Datenblätter etc.)
Auswertung der Angebote
Das Vorgehen ist dabei wie folgt:
Aus allen wertbaren Angeboten wird die Wertungszahl (Wz) aus der Summe gesamt: Summe Wertungsbereich 01. Angebotspreis (Ap) plus der Summe von 02. Nachhaltigkeitskonzept (Nk), 03. Reinigungskonzept (Rk) und 04. Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung (Oü/Qm/Qs) gebildet: Wertungszahl (Wz) = 01.Ap + (02.Nk+03.Rk +04.Oü/Qm/Qs)
Das Angebot mit der höchsten Wertungszahl gesamt wird zum führenden Angebot und erhält den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufsregister besteht.
2. Erklärung, dass
- keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen,
- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde,
- ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt - falls zutreffend,
- zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Erklärung, dass
- ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1) Zwei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:
- Auftraggeber/in,
- Ansprechpartner/in
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs,
- Ausführungszeitraum und
- Auftragssumme.
zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
A.
- Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn
a)
russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b)
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER
c)
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf
Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
- Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- Erklärung, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
B.
Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.
C.
Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern.
D.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren eine bieterbezogene Auskunft bei einem Vergabe- bzw. Korruptionsregister einzuholen.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 30.08.2022, um 23:59 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.
3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.
4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes).
5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
6. Unterauftragnehmer:
Bei der Beauftragung von Unterauftragnehmer oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Unterauftragnehmer ist eine Verpflichtungserklärung über die Unterauftragnehmerschaft (Formular 4.4.1 EU) einzureichen. Darüber hinaus ist von dem Bieter anzugeben, welche Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden (Erklärung Unteraufträge, Formular 4.3.1 EU). Dabei sind ebenfalls die Vorgaben und Voraussetzungen dieses Vertrages, der Leistungsbeschreibung, des Leistungsverzeichnisses und aller Anlagen einzuhalten.
In diesem Fall sind auch für den Unterauftragnehmer, die in der Ausschreibung genannten Eignungsnachweise unaufgefordert einzureichen.
Der Auftraggeber legt folgendes zur Unterauftragnehmerschaft fest:
a) Nachunternehmer (auch: Unterauftragnehmer) sind zugelassen.
b) Eine Nachunternehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Nachunternehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll.
c) Bieter müssen die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, und die Unterauftragnehmer in dem Vordruck Erklärung Unteraufträge 4.3.1 EU angeben.
d) Alle Unterauftragnehmer müssen eine Verpflichtungserklärung gemäß dem Vordruck Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer 4.4.1 EU in Textform gemäß § 126b BGB abgeben.
7. Bietergemeinschaften:
- Mitgliedsverzeichnis der Bietergemeinschaften (Bewerber-/Bietergemeinschafterklärung, Formular 4.2 EU)
- Von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerber-/Bietergemeinschafterklärung, Formular 4.2 EU), dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Der Auftraggeber legt folgendes zur Bietergemeinschaft fest:
a) Bietergemeinschaften sind zulässig. Sie stehen Einzelbietern gleich.
b) Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung 4.2 EU jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1R34X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.