Planungsleistungen für den Neubau einer Zweifeldsporthalle in der Gemeinde Michendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 304/22 - Los 01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Michendorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.michendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau einer Zweifeldsporthalle in der Gemeinde Michendorf
Planungsleistungen für den Neubau einer Zweifeld-Sporthalle in der Gemeinde Michendorf
Grund- und Oberschule Wilhelmshorst Heidereuterweg 1 14552 Michendorf/OT Wilhelmshorst
1. Beschreibung der geplanten Maßnahme
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Neubau einer Zweifeld-Sporthalle am Standort der Grund- und Oberschule Wilhelmshorst, Heidereuterweg 1, in 14552 Michendorf, Ortsteil Wilhelmshorst sowie den Abriss der vorhandenen Einfeld-Sporthalle.
Am Standort befindet sich eine in die Jahre gekommene Einfeld-Sporthalle. Der Sportunterricht sowie die Nutzung durch Vereine muss während der Baumaßnahme gewährleistet sein. In der neuen Zweifeld-Sporthalle sollen zusätzliche Raumkapazitäten (Unterrichts- bzw. Funktionsräume, Lagermöglichkeiten Hausmeister) geschaffen werden. Bei der Planung soll im Besonderen die sinnvolle Einordnung (Platzverhältnisse, Hanglage, vorhandene Eiche, vorhandener Sportplatz etc.) der zukünftigen Zweifeld-Sporthalle auf dem Gelände berücksichtigt werden.
Erläuterung der Maßnahme:
Es ist eine Zweifeld-Sporthalle zu errichten. Während des Abrisses der alten Sporthalle, des Baus der neuen Sporthalle sowie der Gestaltung der Außenanlagen ist besonders auf den Schulablauf zu achten. Das heißt, eine Lärmbelastung während des Schulbetriebs ist zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten. Die Sicherheit der Schüler, sowie der Schulbetrieb selbst, haben oberste Priorität.
Für den Abriss der alten Sporthalle übernimmt der Auftragnehmer die Planung des Rückbaus der alten Sporthalle. Die beim Abriss entstehenden Kosten zählen nicht zu den anrechenbaren Kosten für die Planung der Zweifeld-Sporthalle.
Das Gebäude ist in Massivbauweise zu errichten. Die ENEV ist zu beachten, jedoch sind Kerndämmung wie auch WDVS Systeme aus synthetisch anorganischen (Mineralwolle etc.) oder synthetisch organischen (XPS, EPS etc.) Materialien, ebenso Vorhangfassaden, zu vermeiden.
Des Weiteren sind die Fenster mit einer Sonnenschutzanlage zu versehen.
Im Zuge der Planung der Außenanlagen ist abzufragen, ob spezielle Bedürfnisse der Schüler vorhanden sind. Rückzugsbereiche wie auch Bereiche zum "Toben" sind vorzusehen. (1. bis 10. Klasse)
Ebenfalls ist es erforderlich, dass sich die Turnhalle über eine lichte (Glas-) Front zum Schulsportplatz hin öffnet und einen zentralen Zugang vom Sportplatz in die Halle hinein besitzt. Des Weiteren ist ein separater Zugang von der Schulhofseite für die Schulkinder vorzusehen, sodass diese nicht um die Halle herumlaufen müssen. Der Haupteingangsbereich befindet sich in Richtung des Schul-Altbaus.
Es ist ein Farb- und Gestaltungskonzept zu erarbeiten, welches sich in den Bestandsgebäuden widerspiegelt und auch in den Freianlagen wiederfindet. Dabei ist zwingend zu beachten, dass es nicht bunt und unruhig wirkt, sondern eine ruhige Lernatmosphäre geschaffen wird. Es ist ausdrücklich gewünscht, für die Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren einen Ort zu schaffen, an dem das Lernen Freude bereitet und wo die Schüler gern hingehen, auch nach dem Unterricht.
Weiterhin ist in der Planung zu berücksichtigen, dass ausreichend Lagerflächen für diverse Schul-, Lehr- und Spielsachen vorhanden sind, so dass der Hallenbereich weitestgehend funktional bleibt und nicht auf Grund fehlender Lagermöglichkeiten, Räume mit zusätzlichen Sportgeräten etc. zugestellt werden. Über den Umkleiden und Nassräumen sind Mehrzweckräume (für ca. 60 Schüler) vorzusehen, welche die Schule im Rahmen des
Schulunterrichts nutzen kann. Eine aus den Prallwänden ausklappbare oder ausfahrbare Tribüne ist auf einer Längsseite der Halle vorzusehen. Diese ist jedoch lediglich als Variante zu betrachten.
Aus technischer Sicht sind folgende Punkte maßgebend:
Der Schulcampus wird energetisch von einem Blockheizkraftwerk versorgt. Dies gilt ebenfalls für die neu zu errichtende Sporthalle.
Weiterhin sollen auf sämtlichen zur Verfügung stehenden Dächern Photovoltaik- und Solarthermieanlagen installiert werden. Dabei soll die Dimensionierung so ausgelegt sein, dass der Eigenverbrauch im Vordergrund steht.
Das vom Dach abgeleitete Niederschlagswasser ist in Teilsickerrigolen o.a. zu entwässern, um in Trockenperioden zusätzlich Wasser zur Gartenbewässerung zur Verfügung zu haben.
Im Rahmen der Maßnahme ist darauf zu achten, dass für den gesetzten Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme für die zu verarbeitenden Materialien eine hohe Qualität, hohe Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und höchstmögliche Klimaneutralität zur Ausführung kommt.
Aktuell befinden sich ca. 460 Schulkinder sowie das Personal auf dem Gelände.
In Anlage 1 befinden sich das Sanierungsgutachten der Bestandssporthalle als Kalkulationshilfe für den Abriss und in Anlage 2 der Lageplan des Areals.
Die Auftragsvergabe erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Fortführung des Auftrages für weitere Leistungsphasen besteht nicht.
Der Vertrag endet mit Fertigstellung des Bauwerkes.
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unter-lagen nachfordern, soweit ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Die anschließende Eignungsprüfung erfolgt anhand der An-gaben und vorgelegten Nachweise zu III.1.).
Sind mehr als 3 geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung anhand der nach III.1.3) geforderten Angaben. Dabei werden die Erklärungen und Nachweise im Detail anhand einer Bewertungsmatrix, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen den Bewerbern zur Verfügung gestellt wird, bewertet und gewichtet. Liegen nach der Detailbewertung mehr als 3 gleichwertige Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl anhand eines Losverfahrens. Sollten mehr als 3 vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise ausschließen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, für die Maßnahme Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
2. Soweit eine Beteiligung als Bewerber/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunter-nehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auf-tragserteilung zu führen.
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) Gebäudeplaner in den Leistungsphasen 1 - 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung),
c) Gebäudeplaner in den Leistungsphasen 4 - 7 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe),
d) Bauüberwacher/Objektbetreuer in den Leistungsphasen 8 und 9.
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (zwingend für Entwurfsverfasser) oder dem Leistungsbild entsprechenden Hochschulabschluss beinhalten. Der Entwurfsverfasser muss bauvorlageberechtigt sein.
2. Referenzen:
Darstellung von bis zu 3 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen für die Planung und Bauüberwachung von Bauten der sozialen Infrastruktur, z. B. Schulen, Kita, Sporthallen, Freizeiteinrichtungen, die nach 2010 abgeschlossen wurden oder sich im Bau befinden und bei denen der Referenznehmer die Leistungsphasen 3 - 8 im Sinne der HOAI erbracht hat.
Für die Darstellung der Referenzen ist zwingend der zur Verfügung gestellte Referenzbogen zu verwenden. Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Referenzbögen und diesen beigefügten Beschreibungen bewertet.
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bieter darauf hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021).
Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungs-leihe), sind auch von diesen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 2 einschließlich der für ihren vorgesehenen Leistungsbereich entsprechende Referenzen mit den unter Ziffer 2 geforderten Angaben einzureichen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe bepunktet. Für diesen Fall hat der Bewerber darauf in seinem Teilnahmeantrag hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt und die zu bepunktenden Referenzen in der dafür vorgesehenen Tabelle in der von ihm zu bestimmenden Reihenfolge angibt.
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y54R2X4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwae.brandenburg.de
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.