Heinrich-Mann-Allee zwischen Bahnhof Rehbrücke und An der Alten Zauche Planungsleistungen Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-474-116-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heinrich-Mann-Allee zwischen Bahnhof Rehbrücke und An der Alten Zauche Planungsleistungen Verkehrsanlagen
Gegenstand der Angebotsabgabe ist ein Honorarangebot für die Planung der Verkehrsanlage der Heinrich- Mann- Allee (HMA) zwischen Bahnhof Rehbrücke und An der Alten Zauche. Die Führung des Radverkehrs soll niveaugleich in beide Richtungen mit dem motorisierten Individualverkehr geplant werden. Hierzu sind unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit sowie dem minimalen Eingriff in den
Baumbestand 3 Varianten zu entwickeln und die Vorzugsvariante weiter zu planen. Des Weiteren ist in der Planung die Notwendigkeit der signaltechnisch gesicherten Führung der Tram gemäß Straßenbahn Bau- und Betriebsordnung in Hinblick auf die Knotenpunkte und Verkehrsbeziehungen
zu berücksichtigen.
Es ist eine vertragliche Bindung des AN für die Leistungsphasen 1 bis 3 inklusive der ausgeschriebenen besonderen Leistungen geplant. Als optionale Leistungen sind die Leistungsphasen 4 bis 8 inklusive der geforderten besonderen Leistungen mit anzubieten.
Der Zuschlag erfolgt entsprechend § 58 Abs. 1 VgV. Demnach wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt:
- Preis zu 100 %
Die Wertungssumme ist die Gesamtsumme brutto (Seite 22 Leistungsbeschreibung), sie setzt sich zusammen aus der Gesamtsumme Grundleistungen & Grundleistungen OPTIONAL inklusive Umbauzuschlag & Nebenkosten (D1 + D3) und der Gesamtsumme Besondere Leistungen & Besondere Leistungen OPTIONAL inklusive Nebenkosten (D2 + D4).
Gegenstand sind in Verbindung mit §3 des Vertrages und beiliegenden Anlagen Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2021.
Es ist eine vertragliche Bindung des AN für die Leistungsphasen 1 bis 3 inklusive der ausgeschriebenen besonderen Leistungen geplant. Als optionale Leistungen sind die Leistungsphasen 4 bis 8 inklusive der geforderten besonderen Leistungen mit anzubieten.
Der Zuschlag erfolgt entsprechend § 58 Abs. 1 VgV. Demnach wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt:
- Preis zu 100 %
Die Wertungssumme ist die Gesamtsumme brutto (Seite 22 Leistungsbeschreibung), sie setzt sich zusammen aus der Gesamtsumme Grundleistungen & Grundleistungen OPTIONAL inklusive Umbauzuschlag & Nebenkosten (D1 + D3) und der Gesamtsumme Besondere Leistungen & Besondere Leistungen OPTIONAL inklusive Nebenkosten (D2 + D4).
Es ist eine vertragliche Bindung des AN für die Leistungsphasen 1 bis 3 inklusive der ausgeschriebenen besonderen Leistungen geplant. Als optionale Leistungen sind die Leistungsphasen 4 bis 8 inklusive der geforderten besonderen Leistungen mit anzubieten.
Der Zuschlag erfolgt entsprechend § 58 Abs. 1 VgV. Demnach wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt:
- Preis zu 100 %
Die Wertungssumme ist die Gesamtsumme brutto (Seite 22 Leistungsbeschreibung), sie setzt sich zusammen aus der Gesamtsumme Grundleistungen & Grundleistungen OPTIONAL inklusive Umbauzuschlag & Nebenkosten (D1 + D3) und der Gesamtsumme Besondere Leistungen & Besondere Leistungen OPTIONAL inklusive Nebenkosten (D2 + D4).
Zeitliche Vorgaben:
- Leistungsphase 1- 3 inklusive der besonderen Leistungen bis 02/ 2023
- Leistungsphase 4- 6 inklusive der besonderen Leistungen (optional) bis 04/ 2023
- Leistungsphase 7 (optional) in Abhängigkeit von der Vergabe 05; 06/ 2023
- Leistungsphase 8 inklusive der besonderen Leistungen (optional) ab 06; 07/2023 für die gesamte Bauzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung über eine Betriebsfaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV (Formular 4.10).
zu (1) Die geforderten Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung liegt für Personenschäden bei mindestens 1.500.000
Euro und für sonstige Schäden (Vermögens- und
Sachschäden) bei mindestens [Betrag gelöscht] Euro pauschal je Versicherungsfall. Für den Fall, dass aktuell über keine Betriebshaftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
(1) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig)
(2) ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU) (sofern einschlägig). Es sind Angabe zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen. (sofern einschlägig)
(3) ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. bezüglich Eignungsleihe (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) (Formular 4.4 EU).
(4) Erklärung zu unternehmensbezogenen Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Formblatt 4.6)
zu (4) Es muss 1 unternehmensbezogene geeignete
Referenz/Referenzprojekt über
Planungsleistungen/Verkehrsanlagenplanung benannt werden,
die/das sich in der Ausführungsphase befindet oder ist
seit max. 5 Jahren abgeschlossen ist und mit dem vorliegendem
Auftragsgegenstand vergleichbar ist/ mindestens
die folgenden Mindestbedingungen erfüllt.
Vergleichbar/ Mindestbedingungen 1. bis 4. der
1 unternehmensbezogenen einzureichenden
geeigneten Referenz/Referenzprojekt meint
hier folgende:
1. Das Referenzprojekt hat mindestens die
Planung eines innerstädtischen, plangleichen,
signalisierten Knotenpunkt mit Radverkehrsanlagen zu beinhalten. Zum Nachweis ist neben der Beschreibung des Referenzprojektes
zwingend mit dem Angebot einzureichen aussage-kräftige/r Lagepläne/ Lageplan/, Regelquer-schnitt/e (Kopie genügt).
2. mit einem Auftragswert des Referenzprojektes
von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto und
der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276.
3. das Referenzprojekt befindet sich in der
Ausführungsphase oder ist seit max. 5 Jahren
abgeschlossen.
4. die Umsetzung erfolgte innerhalb der EU
(Umsetzungsgebiet/region des Projektes).
Die 1. bis 4. Mindestbedingungen müssen alle
zugleich in der jeweiligen 1 Referenz/Referenzprojekt
mindestens erfüllt sein. Die Einreichung weiterer
Referenzen oder aufgeteilte Darstellung der 1. bis 4.
Mindestbedingungen in unterschiedlichen/mehreren
Referenzen führt nicht zu einer positiven
Eignungsbewertung.
Dabei sind folgende Angaben zu machen:
- Auftragsgegenstand/Referenzprojekt
- Leistungszeitraum
- Auftragswert ca. netto
- Beschreibung der Leistung (Baubeschreibung, inkl. der weiteren Angaben zu 1. Beschreibung der entspr. Planungsinhaltes eines innerstädtischen, plangleichen, signalisierten Knotenpunkt mit Radverkehrsanlagen, 2. Beschreibung der Kostengruppen nach DIN 276/Beschreibung der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276, 3. Umsetzungsgebiet/-region.
Zum Nachweis der Beschreibung ist zwingend dazu mit dem Angebot einzureichen: aussagekräftige/r Lagepläne/ Lageplan/, Regelquerschnitt/e einzureichen (Kopie genügt)
- Auftraggeber
- Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten
- Vorgangsnummer (sofern bekannt)
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
(2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
- ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
(3) Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B Ausgabe 2009 - VOL/B
(4) Erklärung restriktive Maßnahmen gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)
(5) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
(5) Informationsblätter (e-Vergabe, Vergaben und Verträge)
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Vergabemanagement
Submissionsstelle
Hegelallee 6-10
Haus 1, Zimmer 217-220
14467 Potsdam
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRVR2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.