Rahmenvertrag Projektdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VE 22.04.221
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Projektdienstleistungen
Der rbb benötigt zur Durchführung von Investitionsprojekten unterschiedliche Projektdienstleistungen im Zeitraum von 2022 bis 2025.
Rundfunk Berlin-Brandenburg Masurenallee 8-14 14057 Berlin, Rundfunk Berlin-Brandenburg Marlene-Dietrich-Allee 20 14482 Potsdam
Der rbb benötigt zur Durchführung von Investitionsprojekten unterschiedliche Dienstleistungen im Zeitraum von 2022 - 2025.
Der potenzielle Auftragnehmer erbringt diese Dienstleistungen im Namen des rbb und kann dann nicht gleichzeitig mit der Umsetzung eines Projektes bzw. der Lieferung der Lösung beauftragt werden.
Der konkrete Abruf der Leistungen erfolgt durch den rbb projektbezogen auf Tagesbasis.
Folgende Leistungspakete werden ausgeschrieben:
- Paket 1 - Technologieberatung und Analysen
- Paket 2 - Grundlagenermittlung
- Paket 3 - Vorplanung
- Paket 4 - Detailplanung
- Paket 5 - Ausführungsplanung
- Paket 6 - Mitwirkung bei der Vergabe
- Paket 7 - Projektrealisierung / Überwachung Bauleitung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Projektdienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22045
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können im Internet auf dem Portal:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJR8UJ/documents
per Download heruntergeladen werden.
Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur
Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen
Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.
Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die
Vergabeplattform beantwortet. u
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJRTKL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden
Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte
Vergabestelle zu richten. Die zuständige
Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]