Lieferung elektrischer Energie 2023/24 Referenznummer der Bekanntmachung: 65/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzberg/Elster
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04916
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie 2023/24
Lieferung elektrischer Energie 2023/24
Landkreis Elbe-Elster Ludwig-Jahn-Straße 2 04916 Herzberg/Elster Stromlieferstellen des Auftraggebers (Landkreis Elbe-Elster), insbesondere:
- Verwaltungsgebäude
- schulische Einrichtungen inkl. Sporthallen
- Krankenhäuser
- Wohnheime
- Werksgebäude
- Mietwohnungen
Der Landkreis Elbe Elster sowie dessen Eigenbetriebe und Gesellschaften, nachfolgend Auftraggeber genannt, schreiben die Stromlieferung an die von Ihnen bewirtschafteten Lieferstellen der Jahre 2023 und 2024 im nichtoffenen Verfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb aus.
Das Jahresvolumen der Ausschreibung beträgt ca. 7,8 GWh und Umfasst 23 Lieferstellen mit registrierender Lastgangmessung und 110 Lieferstellen im Standardlastprofil.
Soweit für einzelne Lieferstellen aufgrund bestehender Lieferverträge ein späterer Liefertermin gilt, ist dies in der Liste der Abnahmestellen vermerkt. Es besteht die Möglichkeit der Vertragsverlängerung in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Ohne Vertragsverlängerung endet der Stromliefervertrag zum 31.12.2024 ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
vollständig ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen)
Die Mindestanforderungen nach Brandenburgischen Vergabegesetz finden Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Es liegt ein dringender Fall vor, die Teilnahmefrist wird auf bis zu 15 Tage verkürzt (§ 16 Abs. 3 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des
Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zurichten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden
ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, ein Angebot/einen Teilnahmeantrag auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR9R2JG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich beider Vergabekammer
einzureichen und unverzüglich zu begründen.